So funktioniert das System
In Deutschland fließen die aktuellen Rentenbeiträge der Versicherten und Arbeitgeber direkt in die Auszahlung der Renten. Das Geld wird also „umgelegt“. Deshalb heißt dieses System auch „Umlageverfahren“. Es hat sich als Solidarsystem durch alle Krisen und historischen Umbrüche hindurch als stabil erwiesen. Für das Umlageverfahren ist nicht allein die Anzahl der Beitragszahler wichtig, sondern ebenso die Höhe des Beitragsaufkommens. Sind die Gehälter hoch, fließt entsprechend viel Geld in die Rentenkasse. Doch das Rentensystem berücksichtigt auch die Anzahl der Beitragszahler im Verhältnis zu den Rentnern. Bei schlechterer Konjunktur und entsprechend weniger Beschäftigen sowie Beiträgen fallen die Rentenanpassungen niedriger aus.
Jutta (36) und Horst (35) mit ihrer Tochter Heike (8): Beide Eltern arbeiten und zahlen Rentenversicherungsbeiträge. Sie finanzieren damit die Renten von Hilde und Alfred (unten) mit.

Hilde (69) und Alfred (73) sind Rentner. Sie haben viele Jahre Rentenbeiträge eingezahlt und damit Ansprüche für ihren Ruhestand erworben.

Heike (38) hat einen Sohn bekommen: Tobias (5). Sie arbeitet nun wieder. Ihre Rentenbeiträge finanzieren die Renten ihrer Eltern mit.

Jutta (66) und Horst (65) sind in Rente gegangen. Die Beiträge der Generation ihrer Tochter fließen in ihre Renten.

Tobias (35) hat nun selbst zwei Kinder: Charlotte und Vincent. Die Rentenbeiträge aus seiner Erwerbstätigkeit finanzieren nun die Renten der Generation seiner Mutter Heike mit.

Heike (68) bezieht seit 2019 Rente. Nachdem sie mit ihren Beiträgen die Renten früherer Generationen ermöglicht hat, fließen die aktuellen Beiträge nun in ihre Rente.
Generationenvertrag
Tobias’ Kinder werden später einmal die Renten der Generation ihrer Eltern mitfinanzieren. Und ihr Nachwuchs dann ihren Ruhestand. So funktioniert der bewährte Generationenvertrag der gesetzlichen Rente seit 1957.
Die Rentenkasse
Die Rentenbeiträge der Versicherten und Arbeitgeber machen den Löwenanteil der Rentenkasse aus – knapp drei Viertel der Einnahmen. Etwa ein Viertel stammt aus staatlichen Zuschüssen. Damit beteiligt sich der Bund an der Finanzierung von Leistungen, die der Rentenversicherung übertragen wurden und für die keine Beiträge entrichtet worden sind, wie etwa die Renten aus früheren Kindererziehungszeiten. Sie dürfen nicht aus der Rentenkasse finanziert werden.