REHA NACH COVID-19
Die Deutsche Rentenversicherung bietet nach einer schweren Corona-Infektion mit stationärer Intensivbehandlung die Möglichkeit einer Anschlussrehabilitation. Infolge der Infektion kann es unter anderem zu Luftnot, Müdigkeit oder auch Depressionen kommen (Post-Covid-Syndrom). Durch die Lagerungstherapie bei künstlicher Beatmung können zudem neurologische oder orthopädische Einschränkungen auftreten. Aber auch nach einem eher milden Verlauf der Infektion können sich erhebliche Folgeschäden entwickeln, die die Erwerbsfähigkeit gefährden. In diesem Fall sollte eine medizinische Rehabilitation beantragt werden.
Eine Rehabilitation kann Betroffenen helfen, wieder zu Kräften zu kommen und ins Berufsleben zurückzukehren. Eine Reha sei vor allem dann wichtig, „wenn man Konzentrationsschwierigkeiten hat, sich erschöpft fühlt, schon lange arbeitsunfähig und immer noch nicht voll leistungsfähig ist“, sagt Professor Volker Köllner vom Reha-Zentrum Seehof in Teltow. Es werde mit zunehmender Krankheitsdauer immer schwerer, die Arbeit wieder aufzunehmen. „Daher sollte man nicht zu lange warten.“
»Betroffene sollten mit einer Reha nicht zu lange warten.«
Prof. Volker Köllner, Reha-Zentrum Seeho
Um die Lebensqualität und die Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten zu erhalten, übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Kosten für eine Reha. Die Rehakliniken sind unter Einhaltung strenger Hygienebedingungen geöffnet. Zur Erhaltung der Gesundheit und Erwerbsfähigkeit sollte deshalb nicht auf eine medizinische Reha verzichtet werden.
In den meisten Kliniken werden aufgrund der Pandemie weniger Patienten aufgenommen, als es sonst üblich ist, um die Sicherheitsabstände einhalten zu können, und es wird regelmäßig getestet. Grundsätzlich finden alle Therapien trotz Corona weiter statt. Die genauen Bedingungen sind von Klinik zu Klinik allerdings unterschiedlich und können vor der Aufnahme jeweils erfragt werden.
Abgebrochene Reha nachholen
Wer wegen der Pandemie eine Rehabilitation abgebrochen hat oder abbrechen musste, kann die versäumte Behandlung zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wiederholen oder neu beantragen. Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn die Reha wegen der pandemiebedingten Betreuung der Kinder abgebrochen wurde.
Weitere Informationen unter: t1p.de/Reha-und-corona
Entschädigung für Leid in der Behindertenhilfe
Am 30. Juni 2021 endet die Anmeldefrist für Entschädigungen bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe. Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der alten Bundesrepublik (1949–1975) oder der DDR (1949–1990) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Unrecht erfahren haben und bis heute darunter leiden, sollen Hilfe erhalten. Sie können eine einmalige Geldpauschale von 9.000 Euro sowie Rentenersatzleistungen bekommen. Die Zahlungen sollen die Folgen des Erlebten abmildern und die Lebenssituation verbessern. Die Stiftung wurde 2017 von Bund, Ländern und den Kirchen ins Leben gerufen.
Mehr Infos unter: t1p.de/StiftungAnerkennungHilfe
Frauen erreichen mehr Versicherungsjahre
Weibliche Rentenversicherte kommen auf immer mehr Versicherungsjahre, bevor sie in die Altersrente gehen. Im Jahr 2019 erreichten sie im Schnitt 35,3 Jahre. Zur Jahrtausendwende waren es nur 27,7 Jahre. Einen positiven Effekt hatte die stärkere Anerkennung von Kindererziehungszeiten sowie die längere Erwerbstätigkeit von Frauen.
VIELFALT ALS CHANCE
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