Kostenpunkt Reha

 

Reisekosten: Die Rentenversicherung bezahlt Bahntickets 2. Klasse oder eine Pauschale für Autofahrer. Werden Personen, die die Reise aus medizinischen Gründen nicht alleine bewältigen können, begleitet, können die dadurch zusätzlich entstehenden Fahrkosten ebenfalls übernommen werden.

Unterkunft und Verpflegung: Auf Erwachsene entfallen 10 Euro Zuzahlung pro Tag bei maximal 42 Tagen pro Kalenderjahr – dabei werden auch Zuzahlungen angerechnet, die in dem Jahr wegen Krankenhausaufenthalten an die Krankenversicherung geleistet wurden. Bei geringem Einkommen ist eine Befreiung möglich. Kinder, die eine Kinder-Reha in Anspruch nehmen, sind von der Zuzahlung befreit.

Reha-Kosten: Für die ärztlichen, medizinischen und therapeutischen Leistungen kommt die Rentenversicherung auf. Ist im Anschluss an eine Reha eine Nachsorge-Leistung oder Rehasport-/Funktionstraining erforderlich, übernimmt die Rentenversicherung auch hierfür die Kosten.

Übergangsgeld für Reha-Teilnehmer: Um während der Reha den Lebensunterhalt zu gewährleisten, gibt es ein Übergangsgeld, das auf Grundlage der letzten Einkünfte berechnet wird. Bezahlt wird es nach Ablauf der Entgeltfortzahlung (in der Regel nach sechs Wochen). Übernommen werden auch die Beiträge zur Sozialversicherung. Rehabilitanden sind unfallversichert.

Unterstützung für zu Hause: In bestimmten Fällen können Familien einen Antrag auf eine Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe stellen. Bezahlt werden nur die unbedingt notwendigen Stunden, maximal acht pro Tag und längstens über zwei Monate hinweg. Nähere Informationen sind in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung erhältlich.

Das Kind mit in die Reha nehmen? Vor dieser Frage stehen gerade Alleinerziehende. Das geht, wenn sich niemand sonst ums Kind kümmern kann und der Erfolg der Reha dadurch nicht gefährdet ist. Bei Bewilligung übernimmt die Rentenversicherung die Kosten für die Unterbringung und Betreuung des Kindes, die Fahrkosten werden erstattet.

Einen Erwachsenen während seiner Reha begleiten: Aus medizinischen oder therapeutischen Gründen kann es notwendig sein, dass ein Rehabilitand während der Reha begleitet wird. Für diese Begleitperson übernimmt die Rentenversicherung die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung. Begleitpersonen sind allerdings nicht mit unfallversichert.

Das Kind während einer KinderReha begleiten: Ist das Kind noch keine zwölf Jahre alt oder braucht es aus sonstigen Gründen (zum Beispiel wenn das Kind Mukoviszidose oder eine onkologische Krankheit hat oder sich nicht artikulieren kann) einen Erwachsenen vor Ort, werden auch hier auf Antrag die Kosten für Unterkunft und Verpflegung getragen. Begleitpersonen sind nicht mit unfallversichert.

Verdienstausfall: Wer andere während deren Reha betreut oder begleitet, kann einen gegebenenfalls entstandenen Nettoverdienst- oder Einkommensausfall geltend machen (Formular G0561).

 

Weitere Informationen unter: t1p.de/drv-reha