Selbst bestimmen

Sich engagieren

Renate Schmidt möchte sich gerne in sozialen Fragen engagieren. Sie möchte vor allem ihre Kenntnisse in finanziellen Dingen einbringen. Sie lässt sich von ihrer Arbeitnehmervertretung für die alle sechs Jahre stattfindende Sozialwahl bei der Deutschen Rentenversicherung Bund aufstellen.

Vorschlagslisten

Die Wahlberechtigten wählen bei der Sozialwahl keine Personen, sondern Listen. Es treten für die Arbeitnehmervertreter unabhängige und gewerkschaftlich orientierte Listen an.

Arbeitnehmer und Rentenempfänger

Wer Rentenbeiträge einzahlt oder eingezahlt hat, soll auch mitbestimmen. Die Arbeitnehmerinteressen werden von ihren Vertretern im „Rentenparlament“ repräsentiert.

Arbeitgeber

Nicht nur die Arbeitnehmer selbst, sondern auch die Arbeitgeber zahlen für ihre Beschäftigten Rentenbeiträge. Deshalb entsenden auch sie Vertreter in das „Rentenparlament“. Der Interessensausgleich gehört zur bewährten Sozialpartnerschaft.

Der Vorstand

Die Vertreterversammlung, das „Rentenparlament“, wählt den Vorstand. Er besteht aus je vier Arbeitnehmer- und vier Arbeitgebervertretern. Er stellt den Haushaltsplan auf und trifft Entscheidungen zu Personal, Organisation und Rehabilitation.

Das Direktorium

Das hauptamtliche Direktorium regelt die laufenden Verwaltungsgeschäfte und trägt Verantwortung für das Personal. Es wird vom Vorstand vorgeschlagen und von der Vertreterversammlung gewählt.

Widerspruchsausschüsse

Versicherte können Widerspruch einlegen, wenn sie mit einer Entscheidung der Verwaltung nicht einverstanden sind. Das könnte der Rentenbescheid sein oder ein Bescheid über einen Reha-Antrag. Ob die Entscheidung seitens der Verwaltung rechtens war, wird in sogenannten Widerspruchsausschüssen geprüft, die im gesamten Bundesgebiet tagen.

Haushalt

Die Vertreterversammlung stellt den Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund fest. Für 2023 umfasst der Haushalt 174 Milliarden Euro. Aus dem Haushalt werden die Renten, Rehabilitationen und die Verwaltung finanziert.

Versichertenberater

Ali Şahin möchte sich ebenfalls sozial engagieren. Er kennt die Menschen in seinem Stadtviertel sehr gut. Er lässt sich vom „Rentenparlament“ als ehrenamtlicher Versichertenberater wählen. Insgesamt gibt es etwa 2.600 Versichertenberaterinnen und Versichertenberater bei der DRV Bund. Sie werden regelmäßig geschult und unterstützen Versicherte in ihrer Nähe kostenlos. Sie helfen etwa dabei, Rentenanträge auszufüllen und nehmen diese entgegen.

Arbeit in Ausschüssen

Die Vertreterversammlung setzt eigene Ausschüsse ein. Frau Schmidt ist über die Vorschlagsliste ihrer Arbeitnehmervertretung für sechs Jahre in das „Rentenparlament“ gewählt worden. Sie möchte in den Haushaltsausschuss. Dort werden zu wichtigen finanziellen Angelegenheiten Entscheidungen für die Vertreterversammlung vorbereitet. Frau Schmidt entscheidet jedes Jahr mit, wie Rentenbeiträge ausgegeben werden.