So liest man seine Renteninformation

 

1 Renteninformation: Wer 27 Jahre alt ist und mindestens fünf Jahre Beiträge geleistet hat, erhält einmal im Jahr dieses Schreiben. Die Renteninformation gibt komprimiert Ausblick, wie hoch die Rente einmal ausfallen könnte. Dieser Service darf durchaus als Ansporn gesehen werden, sich Gedanken darüber zu machen, ob der Betrag dem entspricht, was man später einmal an Geld zur Verfügung haben möchte – oder ob man zusätzlich vorsorgen muss.

2 Beitragszeiten: Hier ist der Zeitraum aufgeführt, in dem man Versicherungszeiten zurückgelegt hat. Dazu gehören auch Zeiten der Schulausbildung ab dem 17. Lebensjahr. Es fließen auch Berufsausbildung, Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Kindererziehung oder die Pflege eines Angehörigen mit ein. Wer die Zeiten prüfen will, kann sich den Versicherungsverlauf schicken lassen.

3 Regelaltersrente: Das Datum zeigt an, wann die Regelaltersrente der Empfängerin planmäßig beginnen würde. Der Beginn der Regelaltersrente liegt im Jahr 2019 bei 65 Jahren und acht Monaten.

4 Einflussfaktoren: Die Information ist eine Momentaufnahme. Veränderte Lebensumstände oder Gesetzesänderungen können sich auf die Rente auswirken. Außerdem kann sich der eigene Blickwinkel über die Jahre verändern: Was für einen Single ausreicht, ist später für eine Familie schon nicht mehr genug. Im Alter wiederum braucht man oft weniger Geld.

5 Zu erwartende Abzüge: Die Beträge, die hier gezeigt werden, sind Bruttobeträge. Davon sind noch Kranken- (KV) und Pflegeversicherung (PV) sowie Steuern zu zahlen. Bis zum Jahr 2040 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente auf 100 Prozent. Die Höhe der Abzüge für KV und PV kann die Rentenversicherung nicht pauschal berechnen.

6 Erwerbsminderungsrente: Hier wird dargestellt, wie hoch die Erwerbsminderungsrente wäre, wenn man am Tag der Erstellung der Renteninformation voll erwerbsgemindert sein würde.

7 Aktueller Rentenanspruch: Hier wird die Höhe der Regelaltersrente nach aktuellem Stand aus den bisher zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten dargestellt.

8 Rentenanspruch zu Rentenbeginn: Diese Zahl zeigt den Rentenbetrag, wie er wäre, wenn die Beitragszahlungen bis zum Rentenbeginn gleich bleiben, und zwar in der durchschnittlichen Höhe der zurückliegenden fünf Kalenderjahre. Nicht berücksichtigt sind eventuelle Rentenanpassungen.

9 Rentenanpassung: Hier zeigen zwei Berechnungen, wie sich die Rente bei einer jährlichen Rentenanpassung von einem oder zwei Prozent entwickeln könnte. Dem steht in der Praxis ein steigendes Preisniveau gegenüber, die Kaufkraft nimmt also ab. Wie sich das auswirken kann, zeigt Punkt 16.

10 Zusätzlicher Vorsorgebedarf: In dieser Beschreibung steckt eine Aufforderung, sich über eine private oder betriebliche Altersabsicherung Gedanken zu machen, ebenso wie über den zu erwartenden Kaufkraftverlust durch Inflation (siehe Seite 26).

11 So wird die Rente berechnet: Die Höhe des Rentenanspruchs basiert auf vier Faktoren: angesammelte Entgeltpunkte (EP; siehe Punkt 13) × Zugangsfaktor (ZF) × aktueller Rentenwert (RW) × Rentenartfaktor (RAF). Der ZF berücksichtigt, ob bis zum festgelegten Rentenalter gearbeitet wurde. Das wäre dann Faktor 1. Bei längerer oder kürzerer Zeit verändert er sich entsprechend. Der RW ist der Betrag, der pro Entgeltpunkt (EP) ausbezahlt wird. Der Rentenartfaktor bezieht sich darauf, ob es sich um eine Altersrente oder eine andere Rentenart handelt.

12 Rentenbeiträge: Diese Gesamtsumme haben die Empfängerin und ihre Arbeitgeber im Laufe der Zeit einbezahlt.

13 Entgeltpunkte: Sie bilden die Basis zur Berechnung und beziehen sich auf das Durchschnittsgehalt aller Versicherten. Wer in einem Jahr genauso viel verdient, erhält 1,0 Entgeltpunkte, wer weniger oder mehr verdient, bekommt entsprechend weniger oder mehr gutgeschrieben.

14 Erwerbsminderungsrente: Für die Höhe der aktuell errechneten Erwerbsminderungsrente werden weitere Entgeltpunkte für Zeiten berücksichtigt, in denen aufgrund der Erwerbsminderung keine Beiträge mehr gezahlt werden können. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2019 sind das zusätzliche Zeiten bis zur Vollendung eines Lebensalters von 65 Jahren und 8 Monaten.

15 Rentenanpassung: Die Renteninformation ist nur eine Prognose. Die Höhe der Rentenanpassung 2019 orientiert sich beispielsweise an der durchschnittlichen Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer von 2017 zu 2018. Außerdem spielen Änderungen im Beitragssatz oder demografische Entwicklungen hinein.

16 Verlust der Kaufkraft: Mit der Höhe der Inflation sinkt auch die Kaufkraft. Exemplarisch wird hier errechnet, welche Kaufkraft 100 Euro bei einer Inflationsrate von 1,5 Prozent zum Renteneintritt hätte.

»Wer die Renteninformation liest, kann sich ein Bild machen, ob die Rente später reichen könnte.«

Doreén Tessendorff, Bereich Versicherung, Deutsche Rentenversicherung

 

Alle Details zum Thema auf den Seiten der Rentenversicherung: t1p.de/renteninformation-drv