Beim Internationalen Beratungstag können auch Fragen rund um ausländische Versicherungszeiten geklärt werden.
Beim Internationalen Beratungstag können auch Fragen rund um ausländische Versicherungszeiten geklärt werden.



Verbindungsstellen bündeln Fachwissen

 

Wer in Deutschland arbeitet, beantragt seine Rente bei der Deutschen Rentenversicherung. Aber was ist mit den vielen Menschen, die in Deutschland und im Ausland gearbeitet haben? Wo können sie ihre Rente beantragen? Das Recht der Europäischen Union sorgt dafür, dass diese Versicherten nur einen einzigen Antrag stellen müssen und sich die Rentenversicherungsträger in den verschiedenen Staaten untereinander abstimmen. Das gilt für alle EU-Staaten. Aber auch für die sogenannten Vertragsstaaten wie beispielsweise die Türkei, Serbien, Japan oder Australien gibt es entsprechende Abkommen. Da jedes Land unterschiedliche und teils sehr spezielle Regelungen hat, haben sich die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung so aufgestellt, dass jeder Träger der Spezialist für einzelne Länder ist. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg ist zuständig für Griechenland, den griechischen Teil Zyperns, die Schweiz und Liechtenstein. In den sogenannten Verbindungsstellen wird das Fachwissen zu den jeweiligen Staaten gebündelt. Enge Verbindungen zu den Sozialversicherungsträgern in den anderen Ländern sorgen dafür, dass die Kunden in allen Fragen rund um das Thema Rente und Ausland umfassend und kompetent beraten werden. Wer beispielsweise 30 Jahre in Deutschland und fünf Jahre in der Schweiz gearbeitet hat, stellt seinen Rentenantrag bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbindungsstelle der DRV BadenWürttemberg in Karlsruhe. Sie leiten den Antrag automatisch an den schweizerischen Versicherungsträger weiter. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhält der Versicherte zwei Renten: eine aus Deutschland und eine aus der Schweiz. Auch wenn der Versicherte in mehr als zwei Ländern beschäftigt war, muss er ebenfalls nur einen Antrag stellen – und darin aber unbedingt angeben, in welchen Staaten er gearbeitet hat. Da die Versicherten mit Zeiten im Ausland erfahrungsgemäß viele Fragen zum zwischenstaatlichen Recht haben, empfiehlt sich der Besuch eines Internationalen Beratungstages. Wann und wo diese im In- und Ausland stattfinden, erfahren Interessierte unter www.drv-bw.de. Einen besonderen Service für Griechen bietet die DRV Baden-Württemberg (siehe Seite 20).

Ausbildung in der Region sehr gefragt

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat die Zahl ihrer Ausbildungsplätze weiter erhöht: Inzwischen besuchen 300 junge Menschen einen der vier verschiedenen Ausbildungs- und Studiengänge. Abiturienten können die dreijährigen Studiengänge zum Bachelor of Laws (Rentenversicherung, Beamte gehobener Dienst) oder zum Bachelor of Science (Studiengang Wirtschaftsinformatik) wählen. Für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss gibt es die Ausbildungsgänge zur/zum Sozialversicherungsfachangestellten oder zur/ zum Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement. Nach bestandener Prüfung werden die Nachwuchskräfte in der Regel in Dauerarbeitsverhältnisse übernommen. Diese werden nicht nur in Karlsruhe und Stuttgart, sondern auch dezentral vor Ort in den Regionalzentren angeboten, die über ganz Baden-Württemberg verteilt sind.
Details zu den Ausbildungsmöglichkeiten gibt es im Netz unter: www.klugekoepfefuerdierente.de und www.facebook.com/ klugekoepfefuerdierente