Frau Fuck, wo liegt der Unterschied zwischen der Rentensachbearbeitung und der „Verbindungsstelle Ausland“?
Die Rentensachbearbeitung behandelt die konkreten Anliegen und steht den Versicherten dank besonderer Kenntnisse zum Versicherungs- und Rentenrecht im jeweiligen anderen Land beratend zur Seite. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter klären die im Ausland zurückgelegten Versicherungszeiten, um dann entscheiden zu können, ob und gegebenenfalls ab wann ein Versicherter die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rentenleistung erfüllt. Gleichzeitig übermitteln sie alle notwendigen Informationen an den ausländischen Träger, um auch dort die Bearbeitung des Rentenantrags zu ermöglichen. Denn dort besteht grundsätzlich auch ein Rentenanspruch. Die „Verbindungsstelle Ausland“ arbeitet im Hintergrund. Sie behält Entwicklungen im Europarecht und im Abkommensrecht im Blick und trifft Absprachen mit ausländischen Versicherungsträgern.
Sind Aufenthalte und Tätigkeiten in allen Ländern rentenrelevant?
Besonders rentenrelevant sind neben Zeiten in EU-Mitgliedstaaten Zeiten in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Dies sind bislang Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, Großbritannien, Indien, Israel, Japan, Kanada und Quebec, Kosovo, Marokko, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Philippinen, Republik Korea, Serbien, Türkei, Tunesien, Uruguay und die USA. Versicherte sollten jedoch stets auch Aufenthalte in allen Ländern angeben, da sich der Kreis der Partnerländer fortlaufend erweitert.
Wann ist der beste Zeitpunkt, um der DRV KBS mitzuteilen, dass Zeiten im Ausland zurückgelegt wurden?
Es ist sinnvoll, die Zeiten so früh wie möglich anzugeben, zum Beispiel bei Erhalt eines Versicherungsverlaufs.
„Auch im Ausland besteht grundsätzlich ein Rentenanspruch.“
Jessica Fuck,
Referentin DRV KBS
Welchen Vorteil bringt dies?
Erst nach Klärung aller Versicherungszeiten kann die DRV KBS prüfen, ob und gegebenenfalls ab wann und in welcher voraussichtlichen Höhe ein Rentenanspruch besteht. Insbesondere für die Wartezeit zählen auch ausländische Versicherungszeiten mit. Außerdem verkürzt sich hierdurch in der Regel die Bearbeitungszeit des späteren Rentenverfahrens. Ferner erhalten Versicherte, deren Auslandsbezug bekannt ist, aussagekräftigere Rentenauskünfte sowie Einladungen zu „Internationalen Beratungstagen“ der Auskunfts und Beratungs stellen.
Muss ich meinen Rentenantrag im Ausland selbst stellen?
Nicht, wenn das Land zur EU gehört oder mit diesem ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Hier leitet die DRV KBS bei Kenntnis von den ausländischen Versicherungszeiten automatisch das Rentenverfahren im jeweiligen Land ein. Die spätere Erteilung des ausländischen Rentenbescheids erfolgt jedoch direkt vom dortigen Träger an den Rentenberechtigten. Bei allen anderen Ländern müssen sich die Versicherten selbst an den zuständigen ausländischen Versicherungsträger wenden, um ihren Rentenantrag zu stellen.
Wie bekomme ich weitere Informationen zu möglichen Ansprüchen im Ausland?
Die Deutsche Rentenversicherung stellt Broschüren zu ausländischen Rentenansprüchen in verschiedenen Sprachfassungen in der Mediathek auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Zum Beispiel die Broschüre „Leben und arbeiten in Europa“.
Die Broschüre „Leben und arbeiten in Europa“ ist zu finden unter:
t1p.de/DRV-leben-und-arbeiten-in-Europa sowie in den Auskunfts und Beratungsstellen der DRV erhältlich.
Weitere Infos und Broschüren zum Thema Arbeiten im Ausland gibt es unter: t1p.de/DRV-arbeiten-im-Ausland
Expertise im In- und Ausland
Internationale Erwerbsbiografien verlangen nach Experten, die sich mit den rechtlichen Besonderheiten in den einzelnen Ländern auskennen.
Bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) gibt es daher einen eigenen hierauf spezialisierten Rentensachbearbeitungs-Bereich, der sich um die Belange dieser Versicherten kümmert und diesen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Darüber hinaus gibt es bei der DRV KBS die sogenannte „Verbindungsstelle Ausland“,die sich um die Grundlagenarbeit kümmert.