Deutsch-türkische Beratungstage 2017 in Berlin.
Deutsch-türkische Beratungstage 2017 in Berlin.



Gut versichert in der Ferne

 

Ana Mihail hat 35 Jahre lang gearbeitet, jetzt möchte sie gern in Rente gehen. Die Rumänin ist vor zehn Jahren nach Deutschland gezogen und hat hier gearbeitet. Zuvor war sie in Rumänien und in der benachbarten Republik Moldau sozialversicherungspflichtig tätig. Sobald das deutschmoldauische Sozialversicherungsabkommen, das im Januar 2017 von beiden Staaten unterzeichnet wurde, in Kraft tritt (Zeitpunkt noch offen), kann Ana Mihail ihre gesamte Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Nordbayern beantragen. Der Regionalträger dient als Verbindungsstelle in das osteuropäische Land, das zwischen Rumänien und der Ukraine liegt. Das Abkommen regelt den sozialen Schutz der Angehörigen beider Staaten im Bereich der jeweiligen Versicherungssysteme, auch für den Fall, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat oder in einem Drittstaat aufhalten. Die sogenannte „Antragsgleichstellung“ bewirkt, dass auch der andere Vertragsstaat prüfen muss, ob dort ein Rentenanspruch besteht. Somit werden bei Ana Mihail die deutschen, rumänischen und moldauischen Versicherungszeiten zusammengezählt. Ana Mihail ist nicht echt, sie ist nur ein Beispiel. Aber mit der wachsenden Mobilität der Bürger nimmt die Zahl von Fällen wie ihrem zu. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit zahlreichen Staaten bilaterale Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Sie gewährleisten unter anderem, dass im Ausland lebende Deutsche wie auch in Deutschland lebende Angehörige des Vertragslandes abgesichert sind. Die Zuständigkeit für diese Länder und die EU-Mitgliedsstaaten übernehmen bestimmte Regionalträger, die als „Verbindungsstellen“ zu insgesamt 53 Partnerstaaten bezeichnet werden. Die DRV Nordbayern fungiert als Verbindungsstelle zur Republik Moldau, außerdem zu Rumänien, Portugal, Brasilien und zur Türkei. Wer also in diesen Ländern und in Deutschland rentenversichert war oder dorthin auswandern möchte, findet bei der DRV Nordbayern Ansprechpartner. „Die Republik Moldau macht die wenigsten Fälle aus, die wir bearbeiten“, erläutert Thomas Bausch, Verwaltungsdirektor bei der DRV Nordbayern. Die meisten betreffen die Türkei, es folgen Rumänien, Portugal und Brasilien. In Rumänien gibt es eine Besonderheit: „Mehr als 90 Prozent der rumänisch-deutschen Rentenfälle betreffen deutsche Spätaussiedler“, so Bausch. Ihre Versicherungszeiten werden nach dem „Fremdrentengesetz“ bewertet, vergleichbar einer Beschäftigung in Deutschland.

In der EU gilt das Gemeinschaftsrecht

Beim EU-Mitglied Rumänien regelt ansonsten das europäische Gemeinschaftsrecht alle Belange der sozialen Sicherheit im Verhältnis zu den anderen EU-Ländern. Ähnlich beim EU-Mitglied Portugal. In Brasilien und der Türkei wiederum greifen die bilateralen Sozialversicherungsabkommen. Da Rentenanträge bei der Stelle desjenigen Landes gestellt werden müssen, in dem man wohnt, beantragen etwa Deutsche, die nach Brasilien ausgewandert sind, ihre brasilianische Rente beim dortigen Instituto Nacional do Seguro Social (INSS). Damit wird zugleich der Antrag auf eine deutsche Rente gestellt. Der geht an die zuständige Verbindungsstelle in Deutschland, das sind die DRV Nordbayern, außerdem die DRV Knappschaft Bahn-See und die DRV Bund. „Mit der Türkei verbindet die Bundesrepublik historisch eine besondere Beziehung“, erklärt Bernd Schmidt, Leiter des Referats Sachbearbeitung Vertrag Türkei bei der DRV Nordbayern. Mit dem Anwerbeabkommen zwischen der Türkei und Deutschland in den 1960er-Jahren sind viele Türken nach Deutschland gekommen, um zu arbeiten. Sie haben hier viele Jahre lang in das deutsche Rentenversicherungssystem eingezahlt. Manche sind gependelt, sie sind also in beiden Systemen versichert. Wieder andere entscheiden sich, als Rentner in der Türkei zu leben. Wer in der Türkei lebt, stellt seinen Rentenantrag bei einer Zweigstelle des türkischen Versicherungsträgers im jeweiligen Wohnort. Speziell für Versicherte mit türkischen Versicherungszeiten bietet die DRV Nordbayern die deutsch-türkischen Beratungstage an (siehe Kasten rechts).

Info

DRV Nordbayern ist Verbindungsstelle für Brasilien, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Türkei.

Kurz notiert...: Broschüren für „Grenzgänger“

Empfehlenswert sind die Broschüren der Deutschen Rentenversicherung zu den zurzeit 53 Partnerländern. Sie enthalten viele Hintergrundinformationen zum Thema Alterssicherung und zum Thema Leben und Arbeiten im Ausland. Sie können auf der Website der Deutschen Rentenversicherung unter dem Reiter „Services“, dann „Broschüren“, „Ausland“, heruntergeladen werden. www.deutscherentenversicherung.de

Deutsch-türkische Beratungstage

Auch 2018 finden wieder deutsch-türkische Beratungstage in Deutschland und in der Türkei statt. In Stuttgart und Frankfurt am Main und in zwei Städten in der Türkei (voraussichtlich Istanbul und Ankara) werden deutsche und türkische Berater über die Rechtssituation in beiden Ländern informieren. In der Regel findet die Beratung im „Tandem“ statt: Ein Vertreter des deutschen und ein Vertreter des türkischen Rentenversicherers beraten zweisprachig. Die Termine stehen auf der Internetseite: www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de