Viele Beschäftigte freuen sich jahrelang darauf, nicht nur im Urlaub und am Wochenende auszuschlafen und den ganzen Tag lang tun zu können, wonach ihnen gerade der Sinn steht. Doch wenn das Renteneintrittsalter dann erreicht ist, möchten manche sich dann aus den verschiedensten Gründen doch noch nicht aus dem Arbeitsleben verabschieden. Der Gesetzgeber hat auf das Bedürfnis, den Renteneintritt selbst zu bestimmen, mit der „Flexirente“ reagiert. Sie ist seit 2017 in Kraft und wird immer häufiger genutzt. Grundsätzlich gibt es zwei Varianten: in Rente gehen und dazuverdienen oder den Renteneintritt aufschieben.
Die Rente durch einen Job erhöhen
Wer sein reguläres Renteneintrittsalter erreicht hat – aktuell sind es 65 Jahre und 11 Monate –, kann unbegrenzt hinzuverdienen und seine volle Rente beziehen. Rentenbeiträge müssen zwar nicht mehr entrichtet werden. Doch wer seine Rente erhöhen will, darf weiter in die Rentenkasse einzahlen. Dazu muss man nur seinem Arbeitgeber Bescheid geben, dass die Beitragszahlungen weiterlaufen sollen. Der Vorteil: Bei einem Durchschnittsverdienst erhöht sich die Rente nach einem Jahr um rund 34 Euro – dauerhaft. Selbst ein Minijob lässt die Rente steigen. Doch das ist nicht die einzige Variante. Es besteht auch die Möglichkeit, teilweise in Rente zu gehen. Ein Beispiel: Klaus Meier geht als langjährig Versicherter (35 Versicherungsjahre) mit 63 Jahren frühzeitig in Rente. Normalerweise würde sich dadurch seine Rente um 11,4 Prozent verringern. Er entscheidet sich deshalb für eine 50-Prozent-Rente, in seinem Fall 530 Euro. Für jeden Monat, in dem er seine volle Rente nicht in Anspruch nimmt, verringert sich die 11,4-Prozent-Kürzung um 0,3 Prozentpunkte. Das heißt: Auf diesen Teil der Rente besteht dann bis zu seinem regulären Renteneintrittsalter kein Abschlag mehr, wenn er bis zum regulären Rentenalter nur die 50-Prozent-Rente beansprucht.
Wenn Klaus Meier sich entscheidet, während seiner 50-Prozent-Rente zu arbeiten, muss er hierfür Beiträge zahlen. Diese erhöhen seine Rente, weil er weitere Rentenpunkte sammelt. Er könnte im Jahr 2022 bis zu 61.960 Euro pro Jahr hinzuverdienen. Wegen der Pandemie wurde die Obergrenze auch für 2022 angehoben.

Einfach länger arbeiten
Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, muss nicht automatisch in Rente gehen. Ohnehin erhält nur derjenige seine Altersrente, der auch einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellt. Ein Beschäftigter kann jedoch auch einfach weiterarbeiten und zusätzlich Rentenbeiträge einzahlen. Für den Versicherten hat das Aufschieben des Renteneintritts zwei Vorteile: Für jeden Monat, den die Rente noch nicht in Anspruch genommen wird, erhöht sich die Rente um 0,5 Prozent – sechs Prozent pro Jahr. Zweitens sammelt, wer länger arbeitet, auch weitere Rentenpunkte. Bei einem Durchschnittsverdienst von 38.901 Euro brutto pro Jahr steigt die Rente zusätzlich um rund knapp drei Euro pro Monat.
Egal wie man sich also entscheidet bei einem späteren Renteneintritt: Es lohnt sich in jedem Fall, denn am Ende erhöht sich die Altersrente dauerhaft.

Rentenpunkte für Pflegepersonen
Viele Menschen geben ihre Berufstätigkeit teilweise oder ganz auf, um einen Angehörigen, eine Nachbarin oder einen engen Freund zu pflegen. Diese beruflichen Nachteile, die sich auch auf die Höhe der Rente auswirken, versucht die Pflegekasse auszugleichen. Sie zahlt bei der Deutschen Rentenversicherung Beiträge für Pflegepersonen ein.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Anspruch zu haben?
Der Mensch, der betreut wird, muss mindestens mit Pflegegrad 2 eingestuft sein. Die Pflegeperson ist an zwei Tagen pro Woche zehn Stunden oder mehr im Einsatz, geht ihrer Berufstätigkeit jedoch nicht mehr als 30 Stunden pro Woche nach. Die Betreuung findet über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten im Jahr statt. Die Pflege findet im häuslichen Rahmen statt und ist nicht erwerbsmäßig.
Ist eine Zuzahlung nötig?
Die Rentenbeiträge kosten die pflegenden Angehörigen keinen Cent. Die Beiträge werden ausschließlich von der Pflegeversicherung übernommen. Die Pflegepersonen müssen lediglich einen Antrag beim Kostenträger stellen.
Wie verbessert sich der Rentenanspruch?
Die Rente erhöht sich durch die Pflegetätigkeit. Um wie viel genau, hängt natürlich vom zeitlichen Pflegeaufwand und vom Pflegegrad ab. Zwischen 6,50 und knapp 35 Euro pro Monat kann die Rente für ein Jahr Pflege steigen. Die Pflegezeiten werden darüber hinaus auch noch als Beitragszeit angerechnet, zum Beispiel beim Grundrentenzuschlag, für den mindestens 33 Beitragsjahre nötig sind.
Weitere Informationen unter: t1p.de/DRV-PflegeUndRente