Kurz & knapp

 

 

Poesie der Rente

Franziska Holzheimer ist Bühnenlyrikerin und „Spoken Word“-Poetin. Ihr neues Werk ist eine Ode an den Generationenvertrag

Mit ihrer Poesie spürt Franziska Holzheimer Freundschaften nach, die zu Ende gehen, beschreibt romantisch Naturgewalten oder sagt den ewigen Zweiflern den Kampf an, indem sie sagt: „Erklär mir die Welt!“ Das tut die Bühnenlyrikerin nun selbst in ihrem neuen Video über den Generationenvertrag: „Ich sehe Menschen eine Kette bilden...“, beginnt die 30 Jahre alte Fränkin ihre Ode an die gesetzliche Rentenversicherung. „Das Thema scheint zunächst sperrig“, räumt Holzheimer ein, „ist am Ende aber lebensnäher als das meiste, was man in der modernen Lyrik sonst so liest.“ Die Poetin, die durch Bühnendichterwettbewerbe („Poetry Slams“) bekannt wurde, hält die Rente für ein lebensentscheidendes Thema, das alle Menschen etwas angeht, ganz gleich welchen Alters: „Junge Leute in ihren 20ern, die sich nicht mit ihrer Altersvorsorge beschäftigen – gibt’s die noch?“ Die Künstlerin, die zurzeit in Wien an ihrem ersten Roman arbeitet, interessiert sich schon lange für Themen wie Altersarmut bei Frauen, „schon aus feministischer Sicht.“ Die gesetzliche Rentenversicherung hält Holzheimer in diesem Zusammenhang für eine große gesellschaftliche Errungenschaft: „Natürlich gibt es immer wieder mal Reformbedarf, aber dass es diese solidarische Übereinkunft überhaupt gibt, als Gesellschaft kollektiv füreinander einzustehen, dafür sollten wir uns immer wieder engagieren.“ Dabei sei ihr eines von Anfang an klar gewesen: „Das Wort ‚Generationenvertrag‘ ist halt sensationell unpoetisch“, sagt die Dichterin lachend. Umso wichtiger war es ihr, die richtigen Worte in ihrer Ode zu finden: „Ich sehe Menschen sich gegenseitig auf die Beine helfen, ich sehe, wie sie einander den Rücken freihalten und einen Schutzraum bilden...“


Mehr Infos finden Sie unter:www.franziskaholzheimer.de

Rentenbeiträge für Pflegende

Wer nahestehende Menschen freiwillig pflegt, kann für diese Arbeit leichter als zuvor Rentenansprüche erwerben. Mehr als zwei Millionen Menschen werden in Deutschland häuslich gepflegt. Die meisten nicht erwerbsmäßig, sondern von ihren Ehepartnern oder Kindern, die deswegen nicht selten beruflich zurückstecken oder ihren Job sogar aufgeben. Damit dieser Aufwand nicht zulasten der eigenen Alterssicherung geht, zahlen Pflegekassen und private Pflegeversicherungen der Hilfsbedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge für die tatkräftigen Helfer. Und zwar auch dann, wenn die Versicherten noch auf andere Weise selbst in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Selbst Pflegende, die bereits eine Altersrente beziehen, können davon profitieren. Diese neuen Regelungen gelten seit Beginn vergangenen Jahres.

 

Deutschlands beste Arbeitgeber

Die Deutsche Rentenversicherung gehört zu den beliebtesten Arbeitgebern des Landes. Zum sechsten Mal ermittelte das Magazin „Focus Business“ Unternehmen, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer Arbeit besonders zufrieden sind. In der Kategorie „Gesundheit und Soziales“ erreichte die Deutsche Rentenversicherung die Top 20 (Platz 15), in der Kategorie „Versicherungen und Krankenkassen“ belegte sie Platz 23. Die Studie wurde vom Statistikdienstleister Statista zwischen Juli und Dezember 2017 durchgeführt. Weitere Partner waren das Karrierenetzwerk Xing und die Arbeitgeber-Bewerterplattform Kununu. Bei der anonymen Online-Panel-Befragung wurden Arbeitnehmer in ganz Deutschland befragt, Daten der Partner flossen in die Ranglisten mit ein.

Waisenrenten für Erwachsene

Rentenzahlungen an Waisen enden für gewöhnlich mit dem 18. Geburtstag. Waisen können aber auch über das 18. Lebensjahr hinaus eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Diese Möglichkeit besteht, sofern sie beispielsweise ein Studium, einen Freiwilligendienst, eine Schul- oder Berufsausbildung absolvieren. Gezahlt wird in der Regel längstens bis zum 27. Lebensjahr. Empfänger müssen ihre Ausbildung gegenüber der Rentenversicherung nachweisen, zum Beispiel mit einer Schulbescheinigung, dem Ausbildungsvertrag oder einer Immatrikulationsbescheinigung. Einkünfte werden nicht auf die Rente angerechnet. So erhalten auch erwachsene Waisen ihre Waisenrente in voller Höhe, unabhängig von ihren Einkommensverhältnissen.

Beliebte Versichertenberater und -älteste

Die persönlichen Erfahrungen, die Versicherte beim Kontakt mit der Rentenversicherung gemacht haben, haben sich 2018 nochmals verbessert.