Eine enorme ­Errungenschaft

Im Bild oben: das Team im Sozialwahlbüro der DRV Bund (von links nach rechts) ­Boris ­Pantzke, ­Sirko ­Bauer, ­Marion Günther, ­Annette ­Filöhr, ­Jessica ­Müller (Leiterin), ­Thomas ­Henning, ­Beatrice ­Kleyling (Ver­antwortliche für die Sozialwahl-­Hotline).

Ein Rückblick auf November 2022: Im Sozialwahlbüro der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) tritt die Arbeit in die heiße Phase ein. In dieser Zeit läuft die vierwöchige Frist für die Einreichung der Vorschlagslisten zur Sozialwahl 2023 aus. „Wir überprüfen jetzt, ob die Unterlagen den formalen gesetzlichen Vorgaben entsprechen“, erläutert ­Jessica ­Müller, die das Sozialwahlbüro leitet. „Wir schauen, ob die Organisationen überhaupt vorschlagsberechtigt sind. Sind die Abkürzungen und Kennwörter für die Organisationen korrekt? Sind die Bewerber überhaupt bei der DRV Bund versichert und damit wählbar?“ 16 Vorschlagslisten müssen diesmal geprüft werden, jede Liste umfasst in der Regel 10 bis 15 Personen und noch einmal so viele Stellvertreter.

Am 6. Januar wurden die Listen im Wahlausschuss der DRV Bund vorgestellt, und es wurde über deren Zulassung zur Sozialwahl entschieden. Denn bald ist es so weit: Mehr als 50 Millionen Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber sind aufgerufen, die Selbstverwaltungen ihrer Krankenkassen, Unfall- und Rentenversicherungen zu wählen. Damit ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in Deutschland nach denen für den Bundestag und das Europäische Parlament. Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt.

Gewählt wird per Briefwahl

Die Versicherten, Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund erhalten ihre Wahlunterlagen per Post. Sie müssen den ausgefüllten Stimmzettel im verschlossenen Wahlumschlag ebenfalls per Post verschicken. Bis zum Wahltag, dem 31. Mai 2023, muss er beim zuständigen Wahlausschuss eingegangen sein.

Allein bei der DRV Bund sind etwa 30 Millionen Menschen wahlberechtigt. Zur Wahl stehen ­Vertreterinnen und Vertreter von ­Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, die nachher auch in der Vertreterversammlung der DRV Bund paritätisch mitbestimmen. Zu den Aufgaben der Vertreterversammlung gehört es unter anderem, den jährlichen Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund zu beschließen. Zudem wählt die Vertreterversammlung die Mitglieder des Vorstands, die Ehrenamtler für die Widerspruchsausschüsse sowie die rund 2.600 Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der DRV Bund. ­

An vielen Stellen gleichzeitig

Jessica Müller arbeitet seit Mitte 2019 bei der DRV Bund. Die Kernkompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialwahlbüro beschreibt die Juristin so: „Vorschriften im ­Sozialwahl- und Selbstverwaltungsrecht erkennen und anwenden“. Das sei jedoch längst nicht alles: „Unsere Hauptarbeit betrifft die Organisation verschiedener Bereiche der Sozialwahlen.“ Dafür muss das siebenköpfige Team häufig an vielen Stellen parallel arbeiten. So läuft zeitgleich zu der Prüfung der Wahllisten auch die technische Abwicklung der Wahl: Jeweils 30 Millionen Vorankündigungen und Wahlunterlagen müssen entworfen und produziert, anschließend auch verschickt werden. Die Telefonhotline für die Sozialwahl muss vorbereitet und das Personal rekrutiert werden. Das Sozial­wahlbüro organisiert auch die Wahlausschusssitzungen, geplant sind allein im Jahr 2023 sieben Termine.

Die Sozialwahl ist eine Listenwahl, bei der nicht einzelne Mitglieder gewählt werden, sondern die Organisationen, die ihre Kandidaten in die Vertreterversammlung entsenden wollen. Versicherte und Arbeitgeber wählen getrennt. Stellen sich jeweils mehr Kandidaten zur Wahl mit Wahlhandlung, als es Sitze gibt, kommt es zu einer öffentlichen Wahl, der Urwahl: Die Vertreter werden dann  per Brief gewählt – so wie bei der DRV Bund. Einigen sich dahingegen alle Beteiligten auf eine Liste, sodass die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten übereinstimmt, dann spricht man von Friedenswahl. Friedenswahlen finden im Jahr 2023 beispielsweise bei den regionalen Rentenversicherungsträgern statt.

Eine „enorme Errungenschaft“ nennt ­Jessica ­Müller die soziale Selbstverwaltung, die in dieser Form bei den deutschen Sozialversicherungen bereits seit dem 19. Jahrhundert existiert. „Je mehr Versicherte zur Wahl gehen, desto mehr Chancen zur Mitgestaltung gibt es“, sagt ­Jessica ­Müller. „Demokratie lebt vom Mitmachen, das gilt auch für die Selbstverwaltung der Sozialversicherung. Je mehr Berechtigte wählen, desto besser für die Selbstverwaltung. Denn eine hohe Wahlbeteiligung bedeutet eine starke Legitimation für die Selbstverwaltung und Rückenwind für die Gewählten, die sich wiederum für die Belange der Versicherten einsetzen.“

Neben den verschiedenen Ankündigungen wird die Sozialwahl 2023 demnächst unter anderem auf Plakatwänden und im Radio beworben. Dabei wird auf die hohe Relevanz der drittgrößten Wahl Deutschlands hingewiesen sowie erläutert, warum die Teilnahme an der Wahl im ureigenen Interesse der Versicherten und der Rentnerinnen und Rentner ist.

Auch unter den Mitarbeitenden der DRV Bund wird die Sozialwahl natürlich ein wichtiges Thema sein. Jessica Müller hat sich vorgenommen, bei den Kolleginnen und Kollegen für die Sozialwahl zu werben. „Wenn jede und jeder der 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DRV Bund vier oder fünf Verwandte, Freunde oder Bekannte zum Wählen aufruft, dann haben wir schon einen gewaltigen Wirkungskreis.“

Die Arbeit des Sozialwahlbüros geht auch nach der Stimmabgabe am 31. Mai 2023 weiter: Nun müssen die Stimmen ausgezählt werden. Die Gremien werden sich im Oktober 2023 konstituiert haben.

Der markante Wahlbrief-umschlag betont, wie wichtig die Stimmabgabe ist.

Info

Fragen zur Wahlberechtigung, zur Sozialwahl und zur Stimmabgabe beantworten ab 6. Februar 2023 die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Telefonhotline für die Sozialwahl.

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 315 2023 ist die Hotline von 8 bis 20 Uhr erreichbar.

Mehr zum Thema unter: t1p.de/sozialwahl