Beitrags- und Hinzuverdienstgrenzen: Hart am Limit

 

Ob als Arbeitnehmer oder Rentner: Jeder sollte seine Grenzen kennen. So deckeln Renten- und Krankenversicherung die Berechnung der Beiträge ab einer gewissen Verdiensthöhe der Beschäftigten (Details siehe unten). Gutverdiener können ab einer bestimmten Einkommenshöhe außerdem zu einer privaten Krankenkasse wechseln. Wer frühzeitig in Rente geht, muss ebenfalls einige Grenzen kennen. Welche das sind, zeigen wir auf dieser Doppelseite. Die drei Beispiele rechts illustrieren, worauf aktive Rentner mit Zusatzjob achten müssen. Ein Vorteil, den viele noch nicht kennen, ist die Flexirente. Sie gilt seit Juli letzten Jahres. Frührentner können sich so flexibler etwas hinzuverdienen.

Dieter W.: Endlich Rente - und ein neuer Job!

MIT 63 IST SCHLUSS: Nach 40 Jahren auf der Baustelle bezieht Dieter W. eine vorgezogene Altersrente von 1.100 Euro im Monat. Er verdient sich aber noch etwas als Hausmeister hinzu: 1.510 Euro im Monat (18.120 Euro/ Jahr). Bis zu 6.300 Euro im Jahr sind seit Juli 2017 durch die Flexirentenregelung anrechnungsfrei. Der Frührentner rechnet so: 18.120 Euro Jahresverdient minus 6.300 Euro Freibetrag gleich 11.820 Euro. Geteilt durch 12 ergibt sich ein Monatsbetrag von 985 Euro, der zu 40 Prozent auf seine Rente angerechnet wird: 394 Euro. Damit bleiben ihm 706 Euro Monatsrente. Mit Zuverdienst kommt er auf 2.216 Euro im Monat. Seine neue Stelle muss er der Rentenversicherung melden.

Markus H.: Volle Freiheit

MARKUS H. FÜHLT SICH TOPFIT. Der 65-Jährige geht zwar bald in Rente und könnte an sich bequem die Füße hochlegen. Doch der Bauingenieur hatte immer schon Freude an der Arbeit – und sein Chef bittet ihn, noch zwei Jahre dranzuhängen. Markus H. hat schließlich Erfahrung und viele Kontakte in der Branche. So sagt der Rentner gerne zu. Auch deshalb, weil er unbegrenzt Geld hinzuverdienen kann – ohne dass seine Rente gekürzt wird. Weil der Ingenieur die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht hat, muss er der Rentenversicherung seinen Hinzuverdienst noch nicht einmal mitteilen. Zwecks eventueller Besteuerung muss er seine Rente allerdings dem Finanzamt melden.

Inga M.: Mit halber Kraft

WER WENIGER ALS DREI STUNDEN am Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Es gilt die gleiche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Jahr wie im Beispiel von Bauarbeiter Dieter W. Anders sieht es bei einer teilweisen Erwerbsminderung aus: Inga M. kann wegen eines Augenleidens weniger als sechs Stunden täglich arbeiten. Ihre Hinzuverdienstgrenze wird von der Rentenversicherung individuell berechnet. Maßstab ist ihr höchstes Jahreseinkommen in den vergangenen 15 Kalenderjahren, jedochaktuell mindestens 14.798,70 Euro im Jahr. Verdient Frau M. mehr, wird ihr Hinzuverdienst zu 40 Prozent auf ihre Rente angerechnet.

Beitragsgrenzen im Blick

BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE RENTENVERSICHERUNG
Beschäftigte und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ihre Höhe hängt vom Bruttogehalt ab. Allerdings werden Beiträge nur bis zu einer bestimmten Gehaltsgrenze fällig. Diese Beitragsbemessungsgrenze liegt 2018 monatlich bei 6.500 Euro im Westen und 5.800 Euro im Osten. Alles, was ein Arbeitnehmer darüber hinaus verdient, ist beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt jedes Jahr mit dem Lohnniveau.

BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE KRANKENKASSE
Wie bei der Rente funktioniert es im Prinzip bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Hier zahlen Arbeitnehmer allerdings etwas mehr als die Arbeitgeber, weil die Kassen einen Zusatzbeitrag erheben. Dieses Jahr berechnen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 4.425 Euro im Monat. Zwischen Ost und West gibt es keinen Unterschied.

JAHRESARBEITSENTGELTGRENZE
Ab einer Einkommenshöhe von 59.400 Euro im Jahr besteht Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Kranken- und Pflegeversicherung. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt Jahr für Jahr mit dem Lohndurchschnitt der Beschäftigten. Doch Vorsicht: Der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung kann ein unumkehrbarer Schritt sein.

Tipps für mehr Details:

Mehr Informationen zur Flexirente finden Sie hier: flexirente.drv.info
Alle Broschüren unter: www.deutscherentenversicherung.de