Der Tibidabo in Barcelona: Arbeiten in Europa zählt für die Rente.
Der Tibidabo in Barcelona: Arbeiten in Europa zählt für die Rente.



Europa macht es möglich


Eva Martin* ist Köchin und Weltenbummlerin. In ihrem geliebten Beruf als Köchin hat sie schon in halb Europa gearbeitet. Nach der Ausbildung in Deutschland zog es sie nach Spanien, Portugal und Frankreich, zuletzt wieder zurück nach Deutschland. Schon als sie sich für eine Ausbildung zur Köchin entschied, wusste sie: „Ich wollte schon immer meine beiden Leidenschaften – das Kochen und neue Länder und Menschen kennenlernen – miteinander verbinden.“ Seit drei Jahren ist sie nun wieder zu Hause, arbeitet in einem Restaurant in der Pfalz.
 

14 Rund 14 Prozent % der von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz gezahlten Renten haben einen Auslandsbezug. Ende 2020 zahlte sie in 119 Länder weltweit rund 50.600 Renten – rund 57 Prozent mehr als 2010.


Dann, 2019, kam der große Schreck: Sie brach bei der Arbeit zusammen. Eine Herzerkrankung wurde festgestellt, Krankenhaus und Reha folgten. Weil die Reha keinen Erfolg brachte, stellte sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Als sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-­Pfalz beraten ließ, hatte sie keine großen Erwartungen an ihre mögliche Rente. Sie wusste nicht, dass ihre soziale Absicherung quasi mit ihr durch Europa gezogen war.
 

Keine Nachteile bei der Rente

„Wie Frau Martin leben heute viele Menschen. Sie leben und arbeiten in verschiedenen Staaten und zahlen dort meist auch Rentenversicherungsbeiträge“, erklärt Erwin Schmidt, Mitarbeiter im Auslandsbereich der Deutschen Rentenversicherung in Speyer. Waren es anfangs vor allem Grenzgänger, die nur zur Arbeit über die Grenze kamen, später Menschen, die auch länger in einem Staat lebten und arbeiteten, sind es heute – in einem Europa der offenen Grenzen – Menschen, die wie Eva Martin in mehreren Ländern gelebt und gearbeitet haben. „Innerhalb Europas zu arbeiten, ist rententechnisch überhaupt kein Problem. Denn die nationalen Sicherungssysteme in Europa sind seit Anfang der 1960er-Jahre aufeinander abgestimmt.“ Kurz gesagt: Wer in mehreren Staaten Europas arbeitet, hat keine Nachteile bei der Rente. So wie die deutsche Rente ins Ausland in voller Höhe gezahlt wird, werden aus den im Ausland erworbenen Ansprüchen Renten nach Deutschland gezahlt. Für Eva Martin bedeutet das: Sie bekommt eine Rente aus Deutschland, Spanien, Portugal und Frankreich.
 

Partner in ganz Europa

Damit sie einen Anspruch auf Rente hat, werden ihre Zeiten aus allen Ländern zusammengerechnet. Jedes Land zahlt dann die Rente in der Höhe, in der sie dort erworben wurde. Eva Martin kommt so insgesamt auf 1.420 Euro monatliche Rente – einschließlich 652 Euro Rente aus Deutschland.

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz kümmert sich für sie darum, dass sie ihre Renten auch aus den anderen Ländern bekommt, in denen sie gearbeitet hat. Denn als Verbindungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung zu Frankreich realisiert sie Rentenansprüche von Menschen, die zuletzt in Frankreich gearbeitet haben, europaweit. Es gehört zu ihrem Service, dass sie die Anträge bei allen ausländischen Versicherungsträgern stellt. Wenn diese noch Fragen haben oder Unterlagen benötigen, wenden sie sich dann direkt an die Versicherten.

Künftig wird die Kommunikation mit den ausländischen Versicherungsträgern noch stärker digitalisiert. Dann können Unterlagen schneller und unkomplizierter ausgetauscht werden. Das ist wichtig, denn ein Lebenslauf wie der von Eva Martin ist heute keine Seltenheit mehr. Profitieren werden davon alle Beteiligten, also Versicherte und Rentenversicherungsträger. Für Erwin Schmidt ist klar: „Hier zeigt sich, dass Europa zusammenwächst.“

*Name geändert