Die Reha nach dem Corona-Lockdown
In den meisten Reha-Kliniken läuft der Betrieb mit den nötigen Vorsichtsmaßnahmen wieder an. Wer auf einen Reha- Antrag einen positiven Bescheid erhält, sollte mit der Klinik Kontakt aufnehmen, um Details, beispielsweise zur Anreise, zu klären. Dem Wunsch einer Verschiebung wird nach Möglichkeit entsprochen. Wurde die Reha wegen der Corona- Pandemie abgebrochen, kann sie mit einem Kurzantrag neu beantragt werden.
Mehr Infos: t1p.de/DRV-Reha-und-Corona
3 Tipps: Beratung in Zeiten von Corona
1. Bei der Telefonberatung der Deutschen Rentenversicherung sprechen die Versicherten mit Experten, die Fragen von Rentenantrag bis Reha beantworten können (siehe auch Seiten 22 und 23). Kostenloses Servicetelefon: 0800 1000 4800.
2. Die Online-Dienste sind nicht nur in Corona-Zeiten eine gute Alternative zur Telefonberatung. Vieles können Versicherte hier erledigen, beispielsweise einen Versicherungsverlauf anfordern.
3. Auch die Versichertenberater und -ältesten bieten weiterhin Unterstützung an – wegen Corona zurzeit ebenfalls telefonisch.
Gut aufgestellt: Die Deutsche Rentenversicherung ist vorbereitet. Auch in der Corona-Krise ist die Auszahlung der Renten gesichert.
Die Deutsche Rentenversicherung ist ein zuverlässiger Partner. Auch in Zeiten der Corona- Pandemie muss sich niemand um die Auszahlung der Renten Sorgen machen. Die Rentenversicherung verfügt auch für Krisenzeiten über etablierte Strukturen und ist finanziell gut ausgestattet. Eine Reserve stellt sicher, dass die Renten immer pünktlich auf die Konten der Rentnerinnen und Rentner überwiesen werden können. Die Renten werden überwiegend aus den Beiträgen der Versicherten bezahlt, also „umlagefinanziert“.
Mehr Flexibilität
Die Rentenversicherung hat außerdem auf die veränderte Lage der Pandemie reagiert, so dass Anträge weiterhin bearbeitet werden können. Besonders bewährt haben sich dabei Online- Anträge, die keine Termine und persönliche Anwesenheit erfordern. Dem Versicherten wird bereits bei der Eingabe ins Formular signalisiert, wenn eine Information fehlt. Wer beim Ausfüllen Hilfe braucht, wird nach wie vor ausführlich am Telefon beraten. Auch bei der Reha hat sich die Rentenversicherung auf Corona eingestellt. Wer sie abgebrochen hat, kann sie mit einem Kurzantrag neu beantragen. Für Covid-19- Patienten mit schweren Verläufen, deren Erwerbstätigkeit gefährdet ist, wird außerdem nach der Genesung eine spezielle Reha angeboten.
Ergänzende Infos unter: t1p.de/DRV-Corona
Anträge einfach online stellen
Ganz ohne Warten und Termin können Versicherte, die sich mit ihrem Personalausweis registriert haben, ihren Renten- oder Reha-Antrag auch online einreichen. Bei Fragen besteht die Möglichkeit, den direkten Ansprechpartner anzuschreiben oder die Telefonberatung anzurufen. Wenn alles Erforderliche ausgefüllt ist, erscheint: „Daten senden“.
Mehr Infos: t1p.de/DRV-Online-Rentenantrag
Folgen der Kurzarbeit für die Rente begrenzt
Aufgrund der Corona-Krise beziehen Millionen von Menschen Kurzarbeitergeld. In dieser Zeit werden weiterhin die Rentenbeiträge bezahlt, allerdings auf der Basis des reduzierten Gehalts. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber zusätzlich auf 80 Prozent der letzten Bruttobezüge aufgestockt. Die Auswirkungen der geringeren Rentenversicherungsbeiträge sind nicht so gravierend, wie viele Menschen befürchten. Ein Beispiel: Verdient eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer 3.000 Euro brutto im Monat, ergibt sich hieraus aktuell ein Rentenanspruch von knapp 30,40 Euro pro Jahr. Gerät sie oder er in Kurzarbeit und verdient ein Jahr lang nur die Hälfte, ergibt sich hieraus ein Rentenanspruch von knapp 27,40 Euro. Der Unterschied bei der späteren Rente beträgt auf der Basis der derzeit geltenden Werte rund drei Euro. Grund hierfür ist vor allem die Beitragsaufstockung der Arbeitgeber. Sie ist gesetzlich so vorgesehen und muss von den Beschäftigten nicht gesondert beantragt werden.
Mehr Infos finden Sie unter: t1p.de/DRV-Kurzarbeit-Absicherung
Hinzuverdienstgrenze für 2020 angehoben
Die Bundesregierung hat für das Jahr 2020 die jährliche Hinzuverdienstgrenze für Altersrentnerinnen und -rentner von 6.300 Euro auf 44.590 Euro erhöht, um eine kurzzeitige Rückkehr in den Beruf zu erleichtern. Einer der Gründe: personelle Engpässe aufgrund der Pandemie, etwa im medizinischen Bereich.
Mehr Infos: t1p.de/DRV-Corona-Hinzuverdienstgrenze