Alle für alle

Im Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung finanzieren Erwerbstätige und Arbeitgeber die Auszahlungen an die Rentner. Ihre laufenden Beiträge werden also jeden Monat „umgelegt“ – von den Jungen auf die Alten. Die eingezahlten Rentenbeiträge fließen direkt an die ältere Generation: als Rente. Hinzu kommt ein Beitrag aus Steuergeldern. Wegen dieses solidarischen Ausgleichs zwischen Jung und Alt spricht man auch vom Generationenvertrag. Im Gegenzug erwerben die heute Beschäftigten einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf eine eigene Rente. Diese wird dann von der nächsten Generation finanziert. Durch die jährliche Rentenanpassung profitieren die Rentner vom Wirtschaftswachstum (dynamische Rente) und sind vor Kursschwankungen und Risiken an den Kapitalmärkten geschützt. Das Umlageverfahren ist seit Jahrzehnten stabil. Damit das so bleibt, wird es fortlaufend an die neuen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst.

Kapitaldeckungsverfahren
Heute sparen, morgen davon leben – das ist die Grundidee des Kapitaldeckungsverfahrens. Jeder spart für sich, das angesparte Kapital steht für Ausgaben im Alter zur Verfügung. Mit einer gut geplanten Geldanlage und etwas Glück sind ordentliche Renditen möglich. Zugleich wächst aber auch das Risiko – bis hin zum Totalverlust. Die Finanzkrise und die Nullzinspolitik haben die Risiken von Geldanlagen wieder stärker ins Bewusstsein gerückt. Bei staatlich geförderten Angeboten wie der Riester-Rente sind zumindest das angesparte Kapital und die staatlichen Zulagen bei Rentenbeginn garantiert. Wer im Alter nicht auf Konsum verzichten möchte, sollte möglichst früh beginnen, eine ergänzende Altersvorsorge aufzubauen.

Entgeltpunkte
Die Rente ist vom Grundsatz her eine beitragsbezogene Leistung. Wer länger arbeitet oder bis zur Beitragsbemessungsgrenze mehr verdient, bekommt auch eine höhere Rente. Entscheidend für die individuelle Rentenhöhe sind die Entgeltpunkte. Beschäftigte, die 2018 das vorläufig berechnete Durchschnittsentgelt von 37.873 Euro verdienen, sparen genau 1 Entgeltpunkt für ihre spätere Rente an. Wer die Hälfte verdient, bekommt 0,5 Entgeltpunkte. Am Ende des Berufslebens wird das Rentenkonto abgerechnet – ähnlich wie ein Sparkonto.

Arbeitnehmer zahlen in der Regel die Hälfte der Rentenbeiträge von aktuell 18,6 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Damit sammeln sie Entgeltpunkte beider Rentenkasse an – für die eigene Rente. Arbeitgeber zahlen in der Regel die andere Hälfte der Rentenbeiträge für ihre Beschäftigten ein. Man spricht deshalb bei der gesetzlichen Rentenversicherung von paritätischer Finanzierung. Der Bund steuert Gelder aus Steuereinnahmen bei. Damit finanziert er Leistungen, für die nicht nur die Rentenversicherten, sondern die ganze Gesellschaft verantwortlich ist, beispielsweise Kindererziehungszeiten. Die Altersrente fließt im Ruhestand. Daneben sichert die gesetzliche Rentenversicherung auch den Hinterbliebenenfall, bei Bedarf übernimmt sie Leistungen zur Rehabilitation.

Tipp: Broschüre „Die Rentenversicherung – verlässlicher Partner von Anfang an“ https://goo.gl/ZbTqRr