Entlastung für Rentner
Aufgrund der anhaltenden Energiepreisentwicklung hat der Gesetzgeber beschlossen, Rentnerinnen und Rentnern eine Energiepreispauschale auszuzahlen. Für diese Entlastung in Höhe von 300 Euro muss kein Antrag gestellt werden. Der Betrag wird Mitte Dezember automatisch auf die Bankkonten überwiesen, auf die auch die Rente gezahlt wird. Die aus Steuergeldern finanzierte Unterstützung erhalten alle, die am 1. Dezember einen Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Auch bei einem gemeinsamen Haushalt, wie etwa bei Paaren, hat jeder einzelne ein Anrecht auf die Energiepreispauschale. Nur wer beispielsweise eine Altersrente und gleichzeitig eine Hinterbliebenenrente (Witwen- oder Witwerrente) bezieht, bekommt die 300 Euro nur einmal ausgezahlt. Sozialversicherungsbeiträge fallen für die Energiepreispauschale nicht an. Sie wird auch nicht von Sozialleistungen – beispielsweise Wohngeld – abgezogen und kann auch nicht gepfändet werden. Die Energiepreispauschale soll der Steuerpflicht unterliegen.
Weitere Infos:
t1p.de/DRV-Energiepreispauschale
t1p.de/Entlastungen-Bundesregierung
15 Millionen Euro...
stellt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt speziell Initiativen, die ukrainischen Geflüchteten helfen, zur Verfügung. Die einzelnen Fördersummen betragen bis zu 50.000 Euro.
Quelle: DSEE
Mehr zum Thema: t1p.de/DSEE-Ukraine

„Ehrenamtliches Engagement erweitert den Horizont“
Maria Loheide,
Vorstand der Diakonie
MEINUNGSBAROMETER: Sollte für junge Menschen eine Dienstpflicht* eingeführt werden?

Grenze für Hinzuverdienst fällt weg
Ab Januar soll die Hinzuverdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente entfallen. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel gestaltet werden kann. Teil der Reform ist außerdem, die Hinzuverdienstgrenzen für Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, spürbar zu erhöhen. Der Hinzuverdienst gilt als Brücke in den Arbeitsmarkt.
Mehr Infos, unter anderem zu den knappschaftlichen Besonderheiten, unter: t1p.de/Altersrente-Hinzuverdienst, t1p.de/KBS-Besonderheiten
Gesetze und Verordnungen: t1p.de/Gesetzesvorhaben
Broschüre zur Erwerbsminderung
Eine neue Broschüre der Deutschen Rentenversicherung informiert, unter welchen Umständen ein Hinzuverdienst bei Erwerbsminderung möglich ist. Hier spielt nicht allein der Umfang der Erwerbsminderung eine Rolle, sondern auch die Höhe des Hinzuverdienstes. Die Broschüre enthält hilfreiche Tipps und erklärt anhand zahlreicher Beispiele, wie sich ein Job neben einer Rente auswirkt. Die Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderung soll 2023 angehoben werden.
Mehr Info unter: t1p.de/EM-Rente-Hinzuverdienst

Engagierte Menschen haben vor allem Freude am Ehrenamt
Die Motivation für ein Ehrenamt kann sehr unterschiedlich sein. Der großen Mehrheit aber macht es einfach Spaß, sie möchte anderen Menschen helfen und außerdem der Gesellschaft etwas zurückgeben.


Gute Bildung als Lebensziel ist ehrenamtlich Tätigen mit 62 Prozent wichtiger als nicht Engagierten mit 52 Prozent.

Verantwortung übernehmen ist Engagierten mit 42 Prozent sehr viel wichtiger als nicht ehrenamtlich Tätigen mit 35 Prozent.

Sich viel leisten zu können, ist Engagierten mit 19 Prozent weit weniger wichtig als nicht engagierten Menschen mit 26 Prozent.
ONLINE-FUNDSTÜCK: Das Richtige finden
Wer helfen will, weiß oft nicht, wie er das Passende finden soll. Die Möglichkeiten sind so zahlreich und zudem vom Wohnort abhängig, dass man schnell die Übersicht verliert. Die Webseite „Ehrenamtssuche“ hilft da weiter. Man kann zum einen über Ort und Postleitzahl suchen oder über die Art des Ehrenamts. Auch „mit Ausbildung“, etwa Rettungsschwimmer, oder „ohne Ausbildung“, wie Alltagshilfe für alte Menschen, sind ein Kriterium. Gemeinnützige Organisationen stellen dort Informationen ein, welche Freiwilligen sie gerade suchen.
Ehrenamtssuche
Eine Übersicht über Organisationen, die Freiwillige suchen: https://www.ehrenamtssuche.de/