Sozialwahlen in der Selbstverwaltung

Wie alle Träger der Sozialversicherung hat auch die DRV KBS eine Selbstverwaltung. Insgesamt sind mehr als 960 Menschen ehrenamtlich tätig. Dazu gehören neben den Mitgliedern der Vertreterversammlung und des Vorstandes auch die Mitglieder der Regionalausschüsse und der Widerspruchsausschüsse der Widerspruchsstelle sowie die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater.

Bei den Sozialwahlen werden alle sechs Jahre die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger in der Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung gewählt. Die von den Entscheidungen unmittelbar betroffenen Versicherten und Arbeitgeber können sich damit an dem Willensbildungsprozess der Körperschaft, bei der sie Mitglied sind, beteiligen. Die 13. allgemeinen Wahlen finden in diesem Jahr statt. „Die Selbstverwaltung ist tragender Grundpfeiler und prägendes Organisationsprinzip der Sozialversicherung. Ehrenamtliche Versicherte und Arbeitgeber gestalten die Verwaltung aktiv mit. Sie ist somit ein Grundstein der Demokratie“, sagt Robert Prill, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung der DRV KBS.

„Orientiert am gesetzlichen Rahmen setzen wir die Interessen der Versichertengemeinschaft durch.“

Frank Vanhofen, stellvertretender Vorsitzender der
Vertreterversammlung der DRV KBS

Prinzip der sozialen Partnerschaft

Bei der DRV KBS findet auch 2023 eine Friedenswahl statt. Das bedeutet, dass von den vorschlagsberechtigten Organisationen nicht mehr Bewerberinnen und Bewerber benannt wurden, als Mitglieder zu wählen sind. „Die Sozialwahlen sichern die soziale Mitbestimmung sowie das Prinzip der sozialen Partnerschaft. Sie dienen der demokratischen Partizipation der Betroffenen und verstärken die Legitimation der gewählten Mandatsträger“, so Michael Weberink, alternierender Vorsitzender des Vorstandes der DRV KBS.

In der Wählergruppe der Arbeitgeber hat die Vereinigung Rohstoffe und Bergbau e.V. (VRB) eine Vorschlagsliste eingereicht. Vonseiten der Versicherten sind je eine Vorschlagsliste der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) eingegangen. Der Wahlausschuss der DRV KBS hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2023 die Gültigkeit der Vorschläge festgestellt, sodass die Kandidatinnen und Kandidaten mit Ablauf des Wahltages, dem 31. Mai 2023, als gewählt gelten.

Im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen vom 19. November 2021 hat der Gesetzgeber eine Geschlechterquote eingeführt. Danach sollen die Vorschlagslisten für die Wahlen der Vertreterversammlungen der Renten- und Unfallversicherungsträger zu mindestens 40 Prozent Frauen enthalten.

Die konstituierende Sitzung der 30-köpfigen Vertreterversammlung findet am 28.September 2023 statt. In dieser Sitzung werden die alternierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung gewählt. Am selben Tag findet die Wahl der 18 Mitglieder des Vorstandes und ihrer Stellvertretungen sowie die Wahl der alternierenden Vorstandsvorsitzenden statt. Außerdem werden die Mitglieder der Regional- und Widerspruchsausschüsse sowie die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater ernannt.

„Die Wählergruppen der Versicherten und Arbeitgeber haben mehr als 40 Prozent weibliche Mitglieder für die Vertreterversammlung benannt.“

Edeltraud Glänzer, stellvertretende Vorsitzende
des Vorstands der DRV KBS

Der Verbund DRV KBS

In der Sozialversicherung ist die DRV KBS ein einzigartiger Verbundträger. Zu diesem Verbund gehören neben der Rentenversicherung auch die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT mit einem eigenen medizinischen Netz (mit Allgemein-, Fach- und Zahnärzten, eigenen Rehabilitationskliniken und Beteiligungen an weiteren Rehakliniken, Beteiligungen an Krankenhausgesellschaften und Sozialmedizinischen Dienststellen) sowie die Rentenzusatzversicherung und die Seemannskasse. Darüber hinaus betreut die DRV KBS alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland durch die Minijob-Zentrale. Die Arbeitgeberversicherung der DRV KBS bietet ihren Arbeitgebern zudem günstige Umlagesätze bei höchstmöglicher Erstattung. Die DRV KBS ist u.a. auch Trägerin der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, die sich seit Juli 2016 systematisch um den Wissensaufbau in Sachen Barrierefreiheit kümmert, sowie der 2018 gegründeten Fachstelle rehapro.

Die Selbstverwaltung der DRV KBS

Michael Weberink

Vorsitzender des Vorstandes (Arbeitgebervertreter)

Edeltraud Glänzer

Stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes (Versichertenvertreterin)

Robert Prill

Vorsitzender der Vertreterversammlung (Versichertenvertreter)

Frank Vanhofen

Stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung (Arbeitgebervertreter)

Weitere Informationen zur Selbstverwaltung der DRV KBS im Internet unter:
t1p.de/ueber_uns