Beratung ohne Grenzen: Sprache ist kein Hindernis

 

Jeden Donnerstagmorgen sitzen griechischsprachige Experten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg von 8 bis 12 Uhr am Telefon. „Kalimera“ begrüßt Olga Michailidou, Rentenexpertin aus Stuttgart, ihre Gesprächspartner, die größtenteils aus Griechenland anrufen. Rund 40 Telefonate führt sie im Durchschnitt an einem Vormittag und beantwortet auf Griechisch sämtliche Fragen zur Rentenversicherung. „Oft geht es um Inhalte unserer Bescheide, die Menschen in Griechenland nicht immer verstehen“, berichtet die Expertin. Die Vordrucke der Rentenversicherung sind zwar zweisprachig, die Bescheide werden jedoch in der Amtssprache Deutsch erstellt. Die meisten Fragen sind schnell geklärt: Wann kann ich in Rente? Wie wirkt sich die Mütterrente in meinem Fall aus? Um das griechischsprachige Service-Telefon nicht zu lange zu blockieren, leitet Olga Michailidou Fragen, die ins Detail gehen, an die Sachbearbeitung weiter. „In allen Rentenfragen können wir zu 100 Prozent wirklich weiterhelfen“, freut sie sich gemeinsam mit ihren acht Kolleginnen über ihre erfolgreiche Arbeit an der Service-Hotline. Das drückt sich nicht selten in einem Dank aus, der die DRV auf dem Post- oder Mailweg aus Griechenland erreicht.

Auf Griechisch berät Olga Michailidou von der DRV Baden-Württemberg Ratsuchende: Von diesem besonderen Telefon-Service machen jährlich mehrere Tausend Anrufer Gebrauch. 90 Prozent davon rufen aus Griechenland an.

Komplexe Sachverhalte

Manchmal geht es bei der Beratung um spezielle Sachverhalte: Wo bin ich sozialversicherungspflichtig, wenn mein Arbeitgeber mich für maximal zwei Jahre im Ausland arbeiten lassen möchte? Das ist beispielsweise eine der Fragen, die sich nicht so einfach beantworten lassen. Da die gesetzliche Krankenkasse die Entscheidung über die Versicherungspflicht trifft, ist es ratsam, sich vorab dort zu erkundigen, weiß Olga Michailidou. Regelmäßig gelten die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Für Ausländer, die in Deutschland arbeiten – beispielsweise Erntehelfer oder häusliches Pflegepersonal – gilt: Wer im Heimatland angestellt oder selbstständig ist, muss eine Entsendebescheinigung vorlegen und ist in der Heimat versichert. Alle anderen in Deutschland arbeitenden Ausländer unterliegen deutschem Recht. Der Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung prüft regelmäßig, ob die Sozialversicherungsbeiträge richtig abgeführt werden.

Die griechischsprachige Service-Hotline ist jeden Donnerstagvormittag von 8 bis 12 Uhr geschaltet: 0049 (0)711 84815111

Informationen für Arbeitgeber zum Thema unter: www.summa-summarum.eu