Belgrad bei Einbruch der Nacht.



Einmal Belgrad und zurück

Es ist ein sonniger Septembermorgen in der serbischen Hauptstadt Belgrad. In der Niederlassung des serbischen Rentenversicherungsträgers tritt ein Mann mittleren Alters an den Empfangstresen und nennt der Verwaltungsmitarbeiterin seinen Namen. Sie hakt ihn auf der Terminliste ab und bittet ihn, im Wartebereich Platz zu nehmen. Wenig später sitzt er einem Mitarbeiter des serbischen Rentenversicherungsträgers und einer Beraterin der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd gegenüber, die ihn freundlich begrüßen.

Die deutsche Beraterin vor Ort ist ­Monika ­Kovacic. Die gebürtige Berlinerin hat Erfahrung in Sachen deutsch-serbische Beratungstage. Seit 2017 fährt sie einmal jährlich in den Balkanstaat. „Das Angebot ist speziell für Menschen gedacht, die einen Bezug zu beiden Versicherungssystemen haben“, erläutert sie. „Wer zum Beispiel in Deutschland gearbeitet hat und nun seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Serbien hat, der kann bei uns auf einen Schlag Auskunft von beiden Rentenversicherungsträgern erhalten“, sagt die Beraterin. „In Serbien beraten wir normalerweise insgesamt zweieinhalb Tage: Anderthalb Tage sind wir in Belgrad. Ein weiterer Beratungstag findet an einem anderen Ort statt. Welche Stadt konkret, das ist unterschiedlich.“

Mehrmals sei sie bereits in der Provinzhauptstadt Novi Sad gewesen. Diesmal war die etwa 150 Kilometer von Belgrad entfernte Stadt ­Ćuprija an der Reihe. Drei Teams mit je einem deutschen und einem serbischen Kollegen beraten die Auskunftssuchenden. Ein Übersetzer hilft, wenn bei der Verständigung Unterstützung nötig ist. Für ­Monika ­Kovacic ist das allerdings kein Problem, denn sie beherrscht die Landessprache fließend.

„Der typische Versicherte“, erzählt sie, „ist zwischen 40 und Mitte 60 Jahre alt und hat für einen kürzeren Zeitraum – meist ein paar Monate oder wenige Jahre – in Deutschland gearbeitet. Oft ergibt sich in der Summe mit seinen serbischen Beschäftigungszeiten ein Rentenanspruch aus der Deutschen Rentenversicherung. Für diese Menschen sind wir gewissermaßen die Wegweiser. Denn viele wissen gar nicht, dass sie aus der deutschen Versicherung einen Anspruch haben. Wir klären sie dann auf, dass es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Serbien gibt und dass sie hieraus eine Rente erhalten können, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Für unsere Hilfe sind die Leute immer sehr dankbar.“

Beratungstage in Serbien: Monika Kovacic mit ihrem serbischen Kollegen und einem Kunden.

Teilnahme nur mit Termin

Auch in Deutschland werden internationale Beratungstage für unterschiedliche Länderkonstellationen angeboten. Deutsch-serbische Sprechtage finden einmal pro Jahr in unterschiedlichen deutschen Städten statt. 2022 war die Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV Bayern Süd in München Ausrichter des deutsch-serbischen Beratungsangebots.

Über Aushänge bei Konsulaten und auf der Webseite der Rentenversicherung kann man sich über geplante Beratungstage informieren, um sich einen Termin zu sichern. Auch per Post werden Versicherte mit binationaler Versicherungsbiografie informiert.

„Mein Tipp“, so Monika Kovacic: „Versicherte sollten sich frühzeitig darum kümmern, dass ihre Beschäftigungszeiten aus dem Ausland in ihrem deutschen Versicherungskonto gespeichert sind, damit die Berater beim Beratungstermin gesicherte Auskünfte zu den Rentenansprüchen geben können. Wichtig ist außerdem, Änderungen bei der Anschrift immer mitzuteilen. Das gilt auch dann, wenn man ins Ausland verzogen ist. Nur so können wir die Versicherten auch zuverlässig erreichen, die wir mit diesem Angebot ansprechen wollen.“

„Mein Tipp: ­Ausländische ­Beschäftigungszeiten bei der Rentenversicherung speichern lassen.“

Monika Kovacic,
Beraterin, DRV Bayern Süd

Sozialer Schutz über Grenzen hinweg

In verschiedenen Ländern zu leben und zu arbeiten ist für viele Menschen heute Alltag. Das Europarecht gewährleistet, dass hierdurch keine Nachteile bei der sozialen Absicherung entstehen. Zeiten im Ausland sollten deshalb beim zuständigen Rentenversicherungsträger angegeben werden.

Europäische Union:

Beschäftigungszeiten, die in den Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz zurück­gelegt wurden, können für den späteren Rentenanspruch zusammengerechnet werden, wenn es um die Erfüllung der Mindestversicherungszeit geht. Die Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach europäischem Gemeinschaftsrecht.

Staaten mit einem Sozialversicherungsabkommen:

Mit vielen anderen Staaten hat Deutschland sogenannte Sozialversicherungsabkommen geschlossen, etwa mit Serbien, der Türkei, den USA und Australien. Diese enthalten entsprechende Regelungen zur Zusammenrechnung von Zeiten. Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt grundsätzlich jedes Land die Leistung aus den dort zurückgelegten Zeiten. Deshalb können Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Wer die Mindestversicherungszeit trotz der Zusammenrechnung von Zeiten nicht erfüllt und somit keine Rente erhält, kann sich die gezahlten Beiträge in der Regel erstatten lassen.

Weitere Informationen zum Thema Arbeit und Rente im In- und Ausland: t1p.de/in_ausland