„Das Wertguthaben ist ein Instrument mit vielerlei Möglichkeiten.“
Melanie Manthey,
Leiterin der Wertguthabenverwaltung, DRV Bund
Wer träumt nicht davon, eine Zeit lang aus dem Beruf auszusteigen, ohne auf Sicherheit und Gehalt zu verzichten? Immer mehr Unternehmen wollen ihren Mitarbeitenden dies ermöglichen – mit dem sogenannten Wertguthaben. Bereits seit 25 Jahren gibt es diese Option, bekannt auch unter den Bezeichnungen Zeitwertkonto oder Langzeitarbeitskonto. Die Idee: Beschäftigte sparen einen Teil ihrer Arbeitszeit oder einen Teil ihres Lohns längerfristig an, um später mit diesem Guthaben eine finanziell ausgeglichene und sozialversicherungsrechtlich abgesicherte Auszeit vom Beruf zu nehmen oder die Arbeitszeit zu reduzieren. Oder das Wertguthaben wird unmittelbar vor der Rente genutzt. „Das Wertguthaben ist ein Instrument mit vielerlei Möglichkeiten“, erklärt Melanie Manthey, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) für die Verwaltung der Wertguthaben zuständig ist.
Seit 2009 kann ein Wertguthaben mit einer bestimmten Mindesthöhe bei Beschäftigungsende auf die DRV Bund übertragen werden. Bis dahin wurde ein Wertguthaben bei Kündigung oder Jobwechsel als Einmalzahlung ausgeschüttet. Dies aber widerspricht der Idee eines Kontos, bei dem es um eine Auszeit von der Arbeit gehen sollte und nicht um Geld. Das zeigt auch die Praxis: Manthey betreut mit ihrem Team derzeit 2.700 aktive Fälle und ein Volumen von 234 Millionen Euro. „Etliche Wertguthaben wurden bereits wieder ausgezahlt – oft über mehrere Jahre – und es werden jedes Jahr mehr“, sagt sie. Deshalb kam hier die Rentenversicherung ins Spiel. „Wird das Wertguthaben an die DRV Bund übertragen, kann es für eine spätere Freistellung erhalten werden“, erläutert Manthey. „Statt in bar ausgezahlt zu werden, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen Auszeiten während einer Beschäftigung nehmen oder das Wertguthaben in einem Zeitraum vor der Rente abrufen. So kann beispielsweise auch die Zeit überbrückt werden, um einen Rentenbeginn mit Abschlägen zu vermeiden.“
Doch zunächst einmal muss es die Möglichkeit geben, ein Wertguthaben anzusparen. Hier sind Unternehmen gefragt, es ihren Mitarbeitenden anzubieten. „Viele tun das, weil sie im zunehmenden Wettbewerb um Fachkräfte punkten wollen“, so Manthey. „Andere möchten ihre Mitarbeitenden in ihrer Lebensplanung unterstützen.“ In der Regel wird ein Teil des Arbeitslohns angespart. Wurde das angesparte Wertguthaben auf die DRV Bund übertragen und möchten Berechtigte dann eine Auszeit nehmen, müssen sie spätestens einen Monat vor der beabsichtigten Freistellung einen Antrag stellen. Hier berät die Wertguthabenstelle, wann und in welcher Höhe dies möglich wäre. Höhe oder Dauer der Freistellung kann im Rahmen von 70 bis 130 Prozent des durchschnittlichen Arbeitslohns der letzten 12 Monate gestaltet werden. Das Wertguthaben wird dann als Arbeitsentgelt ausgezahlt, die Arbeitnehmer sind weiter sozialversichert.
Das Wertguthaben kann auch direkt in die Rentenplanung einfließen – und entsprechend früher kann man einen gleitenden Übergang in die Rente schaffen, also schon vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn. „Aber Achtung“, sagt Manthey: „Wird das übertragene Wertguthaben bis zur Regelaltersrente nicht in Anspruch genommen, wird es wieder als Einmalzahlung ausgeschüttet.“ Und muss, ein nicht unerheblicher Nebeneffekt, auch so versteuert werden.
Mehr Infos und Link zur Broschüre: t1p.de/wertguthaben