Wer im Berufsleben steht, hat oft nicht den Überblick, mit wie viel Rente später einmal zu rechnen ist. Das neu entwickelte Onlineportal „Digitale Rentenübersicht“ soll dies ganz einfach per Mausklick ermöglichen und ist ab sofort online unter rentenuebersicht.de abrufbar.
Gesetzliche Rente, Betriebsrente und andere Vorsorgemaßnahmen wie beispielsweise die Riester-Rente sind hier säulenübergreifend aufgelistet. So entsteht Transparenz über die eigenen Altersvorsorgeansprüche. Die neue Gesamtübersicht soll es Versicherten erleichtern, Klarheit über ihre finanzielle Situation im Alter zu gewinnen. Auf diese Weise kann Bedarf rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine weitere unabhängige Altersvorsorgeberatung in Anspruch genommen werden. Der Zugang zum neuen Portal erfolgt unkompliziert über den Internetbrowser. Die Daten der Versicherten sind dabei geschützt, da der Zugang zum Portal nur mit einer sicheren elektronischen Authentifizierung möglich ist.
Die „Digitale Rentenübersicht“ ist ein zusätzliches Serviceangebot. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt auch weiterhin jährlich die Renteninformationen an die Versicherten.
Mehr Infos unter: rentenuebersicht.de
...der Beschäftigten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund sind Menschen mit Behinderungen. Das liegt weit über der gesetzlichen Verpflichtung von fünf Prozent. Bei den anderen Trägern der Deutschen Rentenversicherung sieht es ähnlich gut aus.
Quelle: DRV 2022
„Mein Ziel ist es, dass Inklusion zum Normalfall wird.“
Armin von Buttlar,
Vorstand Aktion Mensch
Mehr Informationen und Materialien zum Thema Inklusion: inklusion.de
MEINUNGSBAROMETER
Integrationsklima: Haben Sie positive Erfahrungen mit Diversität gemacht?
Befragt wurden Menschen ohne Migrationsgeschichte
Quelle: Integrationsbarometer 2022
Menschen mit Migrationsgeschichte sind beruflich aufgestiegen
Immer mehr Beschäftigte nichtdeutscher Herkunft arbeiten als Angestellte und nicht mehr als Arbeiter. Auch die Zahl der Migranten, die Beamte geworden sind – etwa Polizistin oder Lehrer – ist seit 2010 stark angestiegen.
Pflegebeiträge haben sich erhöht
Zum 1. Juli 2023 änderte sich die Höhe des Beitrages zur Pflegeversicherung. Das gilt auch für den Beitrag zur Pflegeversicherung für Rentnerinnen und Rentner. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) beschlossen.
Beitragssätze werden angehoben
Für Versicherte ohne Kinder erhöht sich der Beitragssatz zum 1. Juli 2023 von bisher 3,4 auf 4,0 Prozent. Für Versicherte mit Kindern steigt er von bisher 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent. Den Beitragssatz von 3,4 Prozent zahlen auch Versicherte ohne Kinder, wenn sie vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Beitragsabschlag wird eingeführt
Für Versicherte mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren wird künftig ein Beitragsabschlag berücksichtigt. Für sie wird sich der Beitragssatz von 3,4 Prozent ab dem zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte vermindern. Um den Beitragsabschlag zu erhalten, müssen Rentnerinnen und Rentner keinen Antrag stellen. Die Berücksichtigung erfolgt automatisch.
Daten werden digital übermittelt
Das Gesetz gibt den Auftrag zur Entwicklung eines digitalen Verfahrens, mit dem die Daten zur Zahl der Kinder verwaltungs- und bürokratiearm übertragen werden sollen. Der Aufbau des Verfahrens ist aufwendig und wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach dem Gesetz sind die Beitragsabschläge bis zum 30. Juni 2025 umzusetzen.
Beitragsabschläge werden rückwirkend berücksichtigt
Die zu viel gezahlten Beiträge werden spätestens bis Ende Juni 2025 zurückgezahlt. Das gilt rückwirkend für die Zeit ab 1. Juli 2023.
Mehr Infos unter: t1p.de/DRV-Pflegeversicherung
Reha-Einrichtungen ganz transparent
Die Deutsche Rentenversicherung hat die seit vielen Jahren erhobenen Qualitätsdaten über die Reha-Einrichtungen jetzt allgemeinverständlich aufbereitet und für alle zugänglich gemacht. Dieses „Public Reporting“ soll Vertrauen schaffen und eine auf verlässlichen Daten basierende Entscheidung für eine passende Reha-Einrichtung ermöglichen.
Mehr Infos unter: meine-rehabilitation.de
Hier geht‘s zum Antrag: t1p.de/Wunschrecht
Inkluencerin
Wer sich für die Sicht von Menschen mit Behinderungen interessiert, ist auf der Website oder dem Instagram-Account von Natalie Dedreux richtig. „Das Down-Syndrom ist cool“, lautet das Motto der 22-Jährigen. In Abwandlung von „Influencerin“ nennt sie sich „Inkluencerin“. Sie kämpft unter anderem dafür, „die Sichtbarkeit und Integration von Menschen mit Down-Syndrom in der Gesellschaft zu verbessern“.
Die Website der Aktivistin mit Down-Syndrom, Natalie Dedreux: nataliededreux.de