Ein Parlament stellt sich zur Wahl

Angelika Ebeling erfährt viel von den Geschichten, die das Leben schreibt. Als Versichertenälteste hilft sie bei Fragen zur Rente oder beim Ausfüllen von Anträgen – und hört den Menschen dabei einfühlsam zu. Die Hannoveranerin ist eine von mehr als 70 Frauen und Männern, die in weiten Teilen Niedersachsens für die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover im Einsatz sind. Im Stadtteil Linden steht sie Ratsuchenden mit ihrem Fachwissen zur Seite.

Die gelernte Schauwerbegestalterin ist selbst Rentnerin. Ans Aufhören denkt sie dennoch nicht. Über die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ließ sich die ehemalige Betriebsrätin als Versichertenälteste aufstellen. Inzwischen übt sie dieses Ehrenamt seit fünf Jahren aus. Damit ist Angelika Ebeling Teil der Selbstverwaltung des niedersächsischen Rentenversicherers.

Aber was genau ist eine Selbstverwaltung? Die Idee dahinter: Versicherte und Arbeitgeber sollen mitbestimmen können, wofür ihre Beiträge genutzt werden. Dafür wählen sie alle sechs Jahre ihre Vertreterinnen und Vertreter in das Parlament der Selbstverwaltung: die Vertreterversammlung.

Die Vertreterversammlung ist zugleich das oberste Selbstverwaltungsorgan. Beim niedersächsischen Rentenversicherer zählen dazu je 15 Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber. Die Mitglieder legen jedes Jahr den Haushalt fest und entscheiden damit, wie viel Geld der Rentenversicherer unter anderem für Renten und Rehabilitationen zur Verfügung hat. Das sind in diesem Jahr mehr als 15 Milliarden Euro.

12.380

Anträge haben die über 70 Versichtertenältesten der Deutschen Rentenversicherung BraunschweigHannover 2022 ausgefüllt und die Formulare direkt auf den Weg gebracht.

Vorstand bildet die Regierung

Die Vertreterversammlung beruft auch die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse. Denn wer mit seinem Reha- oder Rentenbescheid nicht einverstanden ist, kann dagegen Widerspruch einlegen. In einem solchen Ausschuss werden die Entscheidungen der Verwaltung dann unabhängig überprüft – und das völlig kostenfrei für die Betroffenen.

Ein zweites Gremium in der Selbstverwaltung ist der Vorstand. Er bildet die Regierung. Seine Mitglieder werden von der Vertreterversammlung gewählt. Auch der Vorstand ist paritätisch besetzt: mit je sechs Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten- und der Arbeitgeberseite. Er stellt den Haushaltsplan auf, trifft richtungsweisende Entscheidungen etwa über die Organisation, das Personal und die Finanzen und vertritt den Rentenversicherer nach außen.

An den Spitzen von Vorstand und Vertreterversammlung stehen Vorsitzende, die den verschiedenen Gruppen angehören und jedes Jahr im Vorsitz wechseln. So besetzt beim niedersächsischen Rentenversicherer derzeit Rolf Behrens als Vertreter der Versicherten den Vorsitz in der Vertreterversammlung, sein Stellvertreter ist Dr. Andreas Bierich von der Arbeitgeberseite. Im Vorstand ist es umgekehrt: Hier hat jetzt mit Professor Michael Sommer der Vertreter der Arbeitgeber den Vorsitz inne. Helga Schwitzer von der Versichertenseite nimmt die Position der Stellvertreterin ein.

Zusammen mit den Versichertenältesten bilden die Mitglieder von Vorstand und Vertreterversammlung die Selbstverwaltung des Rentenversicherers. Sie alle arbeiten ehrenamtlich und sind dem Wohl der Versicherten verpflichtet. So ziehen sie quasi an einem Strang.

Mit der nächsten Sozialwahl am 31.  Mai werden die Gremien neu besetzt. Dafür haben Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen ihre Vorschlagslisten bereits eingereicht, erstmals mit einer Geschlechterquote. Bewerberinnen und Bewerber sollen auf den Listen jeweils einen Anteil von mindestens 40 Prozent haben. Dabei gilt: Von drei aufeinanderfolgenden Listenplätzen muss zumindest einer mit einer Frau besetzt sein.

Die Mitglieder der neu gewählten Vertreterversammlung stellen anschließend die Versichertenältesten auf. Für die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover werden das künftig 90 Frauen und Männer sein, die den Versicherten kostenfrei bei Rentenfragen weiterhelfen. Eine von ihnen ist dann wieder Angelika Ebeling, die für Ratsuchende in und um Hannover da sein wird – ohne bürokratische Hürden und lange Wege.

15,6

Milliarden Euro – so hoch ist der Etat, den der niedersächsische Rentenversicherer dieses Jahr zur Verfügung hat.

Infos zur Sozialwahl unter: t1p.de/DRV-BSHSozialwahl

Die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover in Zahlen

Die Vertreterversammlung tagt zweimal im Jahr, achtmal der Vorstand. Die vorbereitenden Ausschüsse beider Gremien kommen bei Bedarf zusammen.

Zehn Widerspruchsausschüsse gibt es beim Rentenversicherer. Sie treffen sich im Jahr zu mehr als 160 Sitzungen. Einem Ausschuss gehören immer drei Mitglieder an: je eine Vertreterin oder ein Vertreter von der Versicherten- und Arbeitgeberseite sowie eine Referentin oder ein Referent aus der Fachabteilung.

2022 haben die Versichertenältesten in rund 22.700 Sprechstunden fast 18.500 Versicherte beraten und etwa 12.380 Anträge aufgenommen.