Neue berufliche Wege eröffnet das BFW
Oberhausen. Unten: Patrick
Dezutter kennt sich mit den
Leistungen zur Teilhabe aus.
Neue berufliche Wege eröffnet das BFW Oberhausen. Unten: Patrick Dezutter kennt sich mit den Leistungen zur Teilhabe aus.



Teilhabe mit vielen Facetten

Zum Beispiel Julia T. aus Duisburg. Die gelernte Friseurin leidet seit geraumer Zeit unter Rückenbeschwerden. Auch dem intensiven Kundenkontakt fühlt die 30-Jährige sich nicht mehr gewachsen. Schlaflosigkeit, Appetitmangel und Erschöpfung machen ihr immer öfter zu schaffen. Eine medizinische Reha durch die Rentenversicherung bessert zwar ihre Beschwerden. Doch beim Abschlussgespräch rät ihr der Reha-Arzt zu einem Berufswechsel. Er schlägt ihr vor, sich bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beraten zu lassen.

Schon kurz nach dem Ende ihres Klinikaufenthalts erhält Julia T. Post von der Rentenversicherung. Sie bekommt das Angebot, sich im Service-Zentrum Duisburg mit einer Reha-Fallmanagerin zu unterhalten. So heißen die Fachleute für „berufliche Rehabilitation“, wie Leistungen zur Teilhabe auch genannt werden. Es geht darum, welche Möglichkeiten die Rentenversicherung ihr anbieten kann, um wieder dauerhaft am Arbeitsleben teilzuhaben. Julia T. will den Termin wahrnehmen.

Sechs Wochen Erprobungszeit

Die Reha-Fallmanagerin schlägt ihr eine Arbeitserprobung im Berufsförderungswerk (BFW) Oberhausen vor. Das BFW ist besonders gut auf Menschen mit psychischen Begleiterkrankungen wie JuliaT. eingestellt. Bei einer sechswöchigen Erprobung schauen sich Fachleute an, für welche Tätigkeit sie sich aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen eignet. Sie lernt den kaufmännischen und technischen Bereich kennen. Die Prognose des BFW am Ende ihrer Erprobung erhält die Fallmanagerin, die JuliaT. betreut. Sie wird JuliaT. erneut einladen und mit ihr über eine Ausbildung zur Industriekauffrau sprechen, die sie im BFW Oberhausen absolvieren kann.

Durch die zweijährige Ausbildung könnte sich JuliaT. eine neue Chance zur Teilhabe am Arbeitsleben erarbeiten. „Die Chancen, dass sie nach ihrer beruflichen Reha in einem neuen Job durchstarten kann, stehen gut. Die Vermittlungsquote im BFW Oberhausen liegt bei fast 90 Prozent“, erläutert Patrick Dezutter. Der Mitarbeiter des Bereichs Rehabilitation hat viel Erfahrung mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und weiß, dass die Deutsche Rentenversicherung dabei vieles möglich macht. Wenn Julia T. nun zweinhalb bis drei Jahre investiert – so lange dauert der Prozess von der Beratung über ihre Antragsstellung bis zu ihrer erfolgreichen Vermittlung –, dann steht ihrer erfolgreichen beruflichen Zukunft nichts mehr im Wege.

Das Beispiel Julia T. wurde aus einer Vielzahl von typischen Fallbeispielen konstruiert. Oft sind es – wie bei der Friseurin – Handwerkerinnen und Handwerker, die einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen, erläutert Patrick Dezutter. Und meistens bekommen sie die Anregung dazu bei einer medizinischen Reha.

Neuer Job – ohne neue Ausbildung

Nicht immer aber muss es eine neue Ausbildung sein, die von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland bewilligt wird, wie das – ebenfalls konstruierte – Beispiel eines Maurers aus Kleve zeigt: EdmundR. ist 50 Jahre alt und hat bereits mehrere Bandscheibenvorfälle erlitten. An einer neuen Ausbildung hat der Maurer in seinem Alter kein Interesse mehr, wie er beim Info-Gespräch im Service-Zentrum Kleve bekundet. Bei ihm entfallen darum die Eignungsprüfungen im BFW; es geht darum, ihn auch ohne eine neue Ausbildung wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen. Die Rentenversicherung bietet ihm eine Integrationsmaßnahme an, die bis zu einem Jahr dauern kann. Auch Edmund R. ist dabei im BFW Oberhausen gut aufgehoben. Dort stellen die Profis schnell fest: Der Maurer könnte gut als Verkäufer in einem Baumarkt arbeiten. 

In drei Monaten erwirbt Edmund R. darum im Berufsförderungswerk Word-und Excel Kenntnisse sowie kaufmännisches Wissen in einem Grundmodul. Bestandteil der Maßnahme sind auch ein Bewerbungstraining sowie Erprobungs- und Vermittlungspraktika. „Mündet das Praktikum in eine Tätigkeit, so fördert und unterstützt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland den Arbeitgeber mit einem Teil des Gehalts, je nach dem Einarbeitungsbedarf“, erläutert Dezutter.

In anderen Fällen lässt sich Teilhabe am Arbeitsleben durch spezielle Hilfsmittel verwirklichen. Hier gilt die Faustregel: Wenn die Voraussetzungen stimmen, finanziert die Rentenversicherung, was notwendig ist, damit ein aktueller Beruf durch eine technische Hilfe weiter ausgeübt werden kann. Das können orthopädische Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe sein, eine spezielle Maus oder Tastatur am Arbeitsplatz, eine besondere Software, etwa bei einer Sehbehinderung, oder auch ein Rollstuhllift für den PKW.

INFO: Antrag stellen!

Wie alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung müssen auch Leistungen zur Teilhabe beantragt werden. 

Mehr dazu auf der Webseite: www.deutscherentenversicherung-Rheinland.de