Für eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist man nie zu jung.
Für eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist man nie zu jung.



In jeder Lage die richtige Beratung

 

Wer jung und gesund ist, denkt noch nicht an seine Rente. Wer sich mit seiner Scheidung auseinandersetzen muss, sich selbstständig macht, nach einem Bandscheibenvorfall nicht wieder arbeiten kann, denkt auch nicht sofort an die gesetzliche Rentenversicherung. Aber tatsächlich ist in vielen Lebenssituationen die Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung gefragt. Erste Kontakte laufen meist über die Auskunfts- und Beratungsstellen.

Der Klassiker

„Natürlich gibt es den Klassiker. Das sind die Versicherten, die mit Anfang 60 zu uns kommen“, sagt Hans-Jürgen Fuchs, Leiter der Auskunfts- und Beratungsstelle Speyer. Wer kurz vor der Rente steht, will wissen, „was ich mal an Rente bekomme“. Trotz Renteninformation möchten sie im persönlichen Gespräch konkret klären, wann die 45 Jahre voll sind oder wie sie den Übergang vom Beruf in die Rente flexibel gestalten können. Denn die meisten Versicherten wollen ohne Abschläge in Rente gehen. Und wer noch fit ist, könnte vielleicht neben der Rente stundenweise weiter arbeiten. Die Berater helfen, die für jeden Einzelnen optimale Lösung zu finden.

Der Optimierer

„Seit dem Flexirentengesetz ist es möglich, Abschläge von der Rente schon ab dem 50. Lebensjahr auszugleichen. Die Menschen kommen deshalb auch schon früher zu uns. Mit den Beiträgen können die Versicherten sich bei uns gleich mehrere Vorteile sichern: Sie erhöhen ihre spätere Rente, können früher in Rente gehen und die Ausgleichszahlungen sind als Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich absetzbar. Und das alles bei einer Rendite in der gesetzlichen Rentenversicherung von zurzeit rund drei Prozent“, weiß Fuchs. Hierzu erhalten die Versicherten eine besondere Rentenauskunft, die über alles informiert, was sie dazu wissen müssen. Sollten sich die Pläne später ändern und die Rente doch erst später beginnen, gehen die gezahlten Beiträge nicht verloren, sie erhöhen dann die reguläre Altersrente.
 

»Seit dem Flexirentengesetz ist es möglich, Abschläge von der Rente schon ab dem 50. Lebensjahr auszugleichen.«

Hans-Jürgen Fuchs, Leiter der Beratungsstelle Speyer.

Wenn die Ehe scheitert

Die junge Frau, die über das Internet einen Termin in der Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbart hat, wurde vom Familiengericht zur Rentenversicherung geschickt. Dort soll sie wegen ihrer Scheidung zunächst ihr Rentenkonto und ihre Rentenanwartschaften klären. Denn mit der Scheidung wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Das bedeutet, dass die während der Ehezeit von beiden Partnern erworbenen Rentenansprüche zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt werden. Die Rentenversicherung gibt dem Familiengericht Auskunft dazu und speichert die Ansprüche im Konto der Versicherten.

Der Kranke

„Beantragen Sie eine Reha bei der Rentenversicherung“, fordert die Krankenkasse den 50-jährigen Versicherten auf. Denn nach einem Bandscheibenvorfall kann er noch nicht an seinen bisherigen Arbeitsplatz zurück. Die Beraterin der Auskunfts- und Beratungsstelle füllt den Reha-Antrag gemeinsam mit dem Versicherten aus und leitet ihn gleich weiter. Und sie informiert ihn darüber, welche Reha-Klinik für ihn möglich ist.

Der Selbstständige

Auch wer sich gerade selbstständig gemacht hat, sollte sich frühzeitig von der Rentenversicherung beraten lassen. Hier werden der Versicherungsstatus geklärt und die Wege für eine gute Absicherung bei Krankheit, Unfall und Alter aufzeigt. „Wir stellen oft fest, dass Selbstständige sich um diesen Part ihrer Selbstständigkeit wenig Gedanken machen. Aber gerade sie müssen daran denken, was passiert, wenn sie nicht arbeiten können“, sagt Hans-Jürgen Fuchs. „Manchmal haben sie auch gar keine Wahl. Sie sind schon kraft Gesetzes versicherungspflichtig und müssen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten“, erklärt er.

Der junge Vorsorgende

Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Versicherte regelmäßig die Renteninformation über die bisher im Versicherungskonto gespeicherten Zeiten und die zu erwartende Rente. Das ist der richtige Zeitpunkt, in einem persönlichen Gespräch mit einem Berater zu klären, was für eine gute Absicherung im Alter zusätzlich gebraucht wird. „Nach diesen intensiven Beratungsgesprächen sind die Versicherten wirklich umfassend informiert. Jetzt können sie in Ruhe überlegen, was sie an zusätzlicher Altersvorsorge noch angehen wollen. Wir hören dann oft, dass es eine große Hilfe war, dieses komplizierte Thema neutral und ohne Verkaufsempfehlung besprechen zu können“, freut sich Fuchs. Und das alles ist kostenlos. Niemand ist zu jung, um von der gesetzlichen Rentenversicherung in vielen LebensFOTO: DRV RHEINLAND-PFALZ situationen begleitet zu werden.
 

Beratung – aber wo?

Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung gibt es in Rheinland-Pfalz in Andernach, Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Koblenz, Mainz, Speyer und Trier. Sie sind täglich geöffnet. Öffnungszeiten und Adressen finden Sie im Internet unter: www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de.
Damit die Berater sich genügend Zeit nehmen können, vereinbaren Sie am besten vorab einen Termin unter: www.drv-rlp.de/beratung