Nach der Sozialwahl

Die Sozialwahl 2023 war bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) eine Briefwahl. Daher gab es keinen festen Wahltermin, sondern einen Stichtag: „Am 31. Mai um 24 Uhr begannen wir mit der Auszählung“, erzählt Jessica Müller, Leiterin des Sozialwahlbüros der DRV Bund.

Aufgerufen zur Wahl waren bei der DRV Bund rund 30 Millionen Versicherte, Rentnerinnen und Rentner. Zur Wahl standen keine Parteien, sondern Listen, die mit Versichertenvertretern besetzt sind.
6,4 Millionen Menschen haben bei der Sozialwahl 2023 bei der DRV Bund abgestimmt. Die Wahl ist auf eine breite politische und positive mediale Resonanz gestoßen. Trotz der hohen Sichtbarkeit und Reichweite sank die Wahlbeteiligung: 2023 lag sie bei 22,31  Prozent, 2017 waren es noch 30,16 Prozent. Ein Trend, der sich beispielsweise auch bei Landtags- oder Kommunalwahlen zeigt. Die Sozialwahl soll jetzt gut ausgewertet und daraus dann Schlüsse für die nächste Sozialwahl gezogen werden. Ziel ist es, die Wahlbeteiligung bei der nächsten Sozialwahl wieder deutlich zu erhöhen.

Mit der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung am 4. und 5. Oktober beginnt die neue Legislaturperiode. Die Vertreterversammlung ist das „Parlament“ der Rentenversicherung. Es besteht aus je 15 Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten- und der Arbeitgeberseite. Die Vertreterversammlung wählt den Vorstand, also die „Regierung“, stellt den Haushalt fest und wählt die Versichertenberater, die Versicherte und Rentner vor Ort ehrenamtlich beraten und bei Anträgen helfen. Außerdem wählt die Vertreterversammlung die ehrenamtlichen Mitglieder der Widerspruchsausschüsse, die strittige Entscheidungen der Verwaltung überprüfen. Nicht zuletzt entscheidet die Selbstverwaltung über wichtige Fragen in Sachen Rente und Gesundheit. In der gerade endenden Legislatur ermöglichte sie beispielsweise die kurzfristige Einführung der Post-COVID-Rehabilitation und erweiterte die Kinder-Reha um ein ambulantes Angebot.

Die frisch gewählten Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter sind für sechs Jahre gewählt. Die auf allen Gebieten des täglichen Lebens fortschreitende Digitalisierung werden sie auch in der neuen Legislaturperiode weiter vorantreiben. Die DRV Bund wird beispielsweise die Durchführung von OnlineWahlen in ihre Überlegungen für die Sozialwahl im Jahr 2029 einbeziehen.