Wünsch dir was


Im Job nicht mehr mithalten zu können, ist für viele Menschen eine große Belastung. Rund eine Million Versicherte erleben jedes Jahr, dass ihr Körper den Anforderungen am Arbeitsplatz nicht mehr gewachsen ist – etwa nach einer Operation, einem Unfall oder aufgrund einer chronischen Erkrankung. Um dennoch weiter am Erwerbsleben teilnehmen zu können, kann eine Reha den Versicherten helfen.

Ziel jeder Rehabilitation ist es, dass Versicherte an ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in einen anderen Beruf einsteigen können. Eine Rehabilitation kann sich dabei von der medizinischen Rehabilitation über eine berufliche Rehabilitation – zum Beispiel eine Umschulung – bis hin zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erstrecken.

In welcher Einrichtung eine Reha stattfindet, ist für viele Menschen auf dem Weg zurück ins Berufsleben eine zentrale Frage. Ein neues Gesetz, das ab Juli 2023 in die Praxis umgesetzt wird, baut das Mitbestimmungsrecht der Versicherten bei der Wahl der Rehaeinrichtung weiter aus. Denn während für die einen die Nähe zum Wohnort ein entscheidendes Kriterium ist, brauchen andere eine wohnortferne Klinik, um Abstand zu gewinnen. Für manche Patienten ist die Ausstattung der Einrichtung wichtig, für andere ein muttersprachliches Angebot. Sofern keine medizinischen Gründe im Wege stehen, werden die Bedürfnisse und Wünsche der Betroffenen von der Deutschen Rentenversicherung noch stärker als bisher mit einbezogen. Denn Patientenautonomie unterstützt das Ziel aller Beteiligten: Menschen zu helfen, nach einer Erkrankung wieder in den beruflichen Alltag zurückzukehren.

Qualitätsdaten über Rehaeinrichtungen

Um Versicherten die Entscheidung über die passende Einrichtung zu erleichtern, wird sich noch etwas Wesentliches ändern. Die seit vielen Jahren erhobenen Qualitätsdaten werden allgemein verständlich aufbereitet und öffentlich gemacht. Ab Juli werden die Qualitätsergebnisse über Rehaeinrichtungen, mit denen die Rentenversicherung zusammenarbeitet, auf einer Website veröffentlicht (meine-rehabilitation.de). Dieses „Public Reporting“ im Gesundheitsbereich hat sich in anderen Ländern bereits bewährt. Es hilft Patienten nicht nur bei der Wahl einer geeigneten Wunscheinrichtung, sondern stärkt auch das Vertrauen in die medizinische Versorgung.

Anders als bei Bewertungen im Internet ist das Qualitätssicherungsprogramm der Deutschen Rentenversicherung wissenschaftlich fundiert und stützt sich auf erhobene Daten. So wird beispielsweise am Ende der Reha gefragt, ob sich die gesundheitlichen Probleme verbessert haben. Zudem wird unter anderem geprüft: Haben Diagnose und therapeutische Anwendungen in der Rehaeinrichtung optimal zusammengepasst? Mit diesen Informationen können Versicherte noch besser als bisher eine gute Wahl der für sie richtigen Einrichtung treffen.

Die Deutsche Rentenversicherung wiederum kommt den Wünschen der Versicherten so weit wie möglich entgegen. Unter anderem wird überprüft, ob die Wunscheinrichtung die medizinischen Anforderungen erfüllt. Stimmen die Wünsche der Versicherten und die Entscheidungskriterien der Rentenversicherung überein, ist der Weg frei für die gewünschte Einrichtung. Ansonsten werden Alternativen vorgeschlagen, die geeignet sind. Versicherte haben danach 14 Tage Zeit, sich für eines der Angebote zu entscheiden.

INFO

Reha vor Rente

Im Interesse aller Versicherten gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“: Die Rehabilitation soll die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit beseitigen und das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verhindern oder hinausschieben.

Sinnvoll eingesetztes Geld

Die Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung für Reha-Leistungen

7,11 Mrd. Euro
insgesamt

 

 

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