V.l.n.r.: Gert Böke
(DRV KBS), İsmail
Ertüzun (SGK), Jürgen
Zips (DRV Nordbayern),
Ola Hebrant (DRV Bund).
V.l.n.r.: Gert Böke (DRV KBS), İsmail Ertüzun (SGK), Jürgen Zips (DRV Nordbayern), Ola Hebrant (DRV Bund).



Hohe Nachfrage

Ein „historischer Moment in der deutsch-türkischen Freundschaft“. So bezeichnete der stellvertretende Geschäftsführer der türkischen Sozialversicherungsanstalt (SGK), İsmail Ertüzün, die Vereinbarung zur elektronischen Übermittlung von Formularen, die am 25. Mai unterzeichnet wurde. Die feierliche Unterzeichnung fand im Rahmen der Deutsch-Türkischen Beratungstage statt. Der Abteilungsleiter der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Knappschaft-BahnSee (KBS), Gert Böke, empfing hierzu Vertreter der DRV Bund und DRV Nordbayern sowie Vertreter der SGK unter Führung von İsmail Ertüzün.

Die zum 1.Juli in Kraft getretene Vereinbarung regelt den Austausch der Formulare zwischen den Trägern über einen gesicherten E-MailKanal. Beide Seiten erwarten dadurch einen schnelleren sowie kosten- und ressourcensparenden Austausch von Informationen. Gert Böke unterstrich in seiner Rede dabei die Bedeutsamkeit der elektronischen Kommunikation vor dem Hintergrund der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung der Rentensachbearbeitung. Gerade die Ereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, wie wichtig die Entwicklung neuer Kommunikationswege für alle beteiligten Stellen sei. Auch die gemeinsamen Kunden würden durch die schnellere Kommunikation der Träger untereinander profitieren.

Hintergrund der Vereinbarung sind die zwischenstaatlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, die seit fast 60 Jahren durch das Abkommen von 1964 in der Fassung des Zusatzabkommens von 1984 bestimmt werden. Um mögliche Nachteile im Rentenrecht abzufangen, hatten Deutschland und die Türkei damals ein Abkommen geschlossen. Der territoriale Geltungsbereich des Abkommens umfasst das Gebiet Deutschlands und der Türkei und erstreckt sich hauptsächlich auf die deutschen und türkischen Rechtsvorschriften über die Krankenversicherung, die Unfallversicherung sowie die Rentenversicherung. 

Die Umsetzung des Abkommens und die Betreuung der Versicherten erfolgen durch Verbindungsstellen in beiden Ländern. Im Bereich Rentenversicherung ist dies auf türkischer Seite die Sosyal Güvenlik Kurumu (SGK). In Deutschland liegt die Zuständigkeit bei der DRV Nordbayern, DRV Bund und DRV Knappschaft-Bahn-See.

 

Die Deutsch-Türkischen
Beratungstage waren
auch in Bochum wieder
stark nachgefragt.

Internationale Beratungen

Die Unterzeichnung der Vereinbarung zur elektronischen Übermittlung von Formularen fand im Rahmen der 64. Internationalen DeutschTürkischen Beratungstage vom 23. bis 25. Mai 2023 in Bochum statt. Für die Beratungen, die in Zusammenarbeit mit dem Träger der türkischen Rentenversicherung SGK stattfanden, standen Mitarbeitende der deutschen und der türkischen Rentenversicherung persönlich zur Verfügung. Das Beratungsangebot wurde von den Interessierten sehr gut angenommen, die angebotenen Termine waren innerhalb kürzester Zeit vergeben. 

An den drei Beratungstagen wurden über 660 Interessierte aus Bochum und Umgebung betreut. Beraten wurde im Schwerpunkt zu folgenden Fragen: Wann kann ich frühestens mit und ohne Abschläge in Deutschland und nach türkischem Recht in Rente gehen? Bekomme ich meine deutsche Rente auch ausgezahlt, wenn ich in die Türkei zurückgehe? Und was passiert mit meinen deutschen Rentenbeiträgen, wenn ich in die Türkei ziehe? 

Die Beratung durch die Mitarbeitenden der SGK waren besonders gefragt. Insbesondere das Angebot einer Beratung in türkischer Sprache wurde besonders geschätzt. Hier standen Fragen nach den türkischen Rentenanwartschaften oder einer bereits gezahlten türkischen Rente im Vordergrund.

 

„2004 wurde der Deutsch-Türkische Beratungstag ins Leben gerufen.“

 

 

Bilaterale Angebote sind wichtig

Die durchgängig positive Resonanz und hohe Nachfrage aufseiten der Kundinnen und Kunden ist letztlich auch ein Indiz für die Notwendigkeit eines bilateralen Beratungsangebotes. Immer mehr aus der Türkei zugewanderte Personen beziehen bereits eine Rente oder kommen zeitnah in das Rentenalter. Neben bürokratischen Hürden sind oft noch sprachliche Barrieren vorhanden, die einer Klärung der rentenrechtlichen Fragen im Wege stehen. Daher wurde 2004 in Nürnberg der Deutsch-Türkische Beratungstag mit den oben genannten Partnern ins Leben gerufen. Seit 2006 finden die Beratungstage wechselweise in Deutschland und der Türkei statt. Insgesamt haben mehr als 50.000 Ratsuchende von diesem Angebot bereits Gebrauch gemacht. 

Mehr Inhalte zum Thema: t1p.de/internationale_beratungstage