Am 1. Juli 2023 ist das TrioGesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz sollen die Sozialversicherungswahlen modernisiert, die Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation verbessert werden.
Mit Blick auf die Rehabilitation ist es das Ziel, Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung bei der Beschaffung von medizinischen Rehabilitationsleistungen durch die Träger der Rentenversicherung zu verbessern. Gleichzeitig stärkt das Gesetz das Selbstbestimmungsrecht der Versicherten und die qualitätsorientierte Klinikauswahl. „Von hoher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass die Versicherten in die Lage versetzt werden, sich ausführlich über die Leistungen der einzelnen Einrichtungen zu informieren, sodass sie die individuell passende Rehabilitationseinrichtung im Rahmen ihres Wunsch- und Wahlrechts auswählen können“, sagt Detlef Schmidt, stellvertretender Leiter der Abteilung Rehabilitation bei der DRV KnappschaftBahn-See (DRV KBS).
Die DRV KBS hat sich mit ihrer OnlinePräsenz im Bereich der Rehabilitation und der eigenen Rehakliniken gut auf die aktuellen Entwicklungen vorbereitet. Dies betrifft sowohl die entsprechende Internetpräsenz auf www.kbs.de als auch bereits bestehende Online-Portale. Darüber hinaus wurden neue Versichertenkontaktpunkte im Bereich Social Media (Facebook und Instagram) eingerichtet. Auf dem neuen YouTube-Kanal sind unter anderem Informationsfilme der Rehakliniken der DRV KBS zu sehen. Rehabilitandinnen und Rehabilitanden finden auf den Social-Media-Kanälen neben Informationen und Aktionen rund um die Rehakliniken der DRV KBS auch allgemeine Rehabilitationsthemen.
„Wir möchten damit Interessierten eine möglichst umfassende Vorstellung unserer Rehakliniken bieten, angefangen bei dem dort angebotenen Leistungsspektrum über die Unterbringung in der Klinik bis hin zu möglichen Freizeitaktivitäten und den Gegebenheiten vor Ort“, so Detlef Schmidt.
Zu den Online-Kanälen der Rehakliniken der DRV KBS: