Mehr Frauen in Führungspositionen bringen: Das ist der Anspruch der DRV KBS.
Mehr Frauen in Führungspositionen bringen: Das ist der Anspruch der DRV KBS.



„Es ist noch einiges zu tun“

Frau Arndt, welche Aufgabe haben Sie als Gleichstellungsbeauftragte der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)?

Ich habe die gesetzliche Aufgabe, den Vollzug des Bundesgleichstellungsgesetzes sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Hinblick auf den Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung wegen ihres Geschlechts, insbesondere bei Benachteiligungen von Frauen, zu fördern und zu überwachen. Dies umfasst auch den Schutz von Frauen mit einer Behinderung oder von Frauen, die von einer Behinderung bedroht sind, sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. In der Praxis habe ich also die Gleichstellungsbrille auf. Alle personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen in der Dienststelle werden unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit, Gleichstellung der Geschlechter und Verhinderung von Benachteiligungen wegen des Geschlechts betrachtet. Die Kernaufgaben liegen also im Bereich Gender.

Die DRV KBS setzt aktuell den Vierten Gleichstellungsplan um mit einer Laufzeit bis 30. Juni 2024. Welche konkreten Ziele zur Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen sind festgelegt?

In Entgelt- und Besoldungsgruppen des gehobenen und höheren Dienstes, in denen Frauen aufgrund struktureller Benachteiligung unterrepräsentiert sind, haben wir das Ziel, den Frauenanteil zu erhöhen. Im einfachen und mittleren Dienst sind keine Unterrepräsentanzen gegeben und somit auch keine Zielvorgaben erforderlich. Die Zielvorgaben sind abgeleitet von altersbedingt frei werdenden Stellen in der Laufzeit des Gleichstellungsplans. Soweit kein entsprechendes Nachbesetzungspotenzial vorhanden ist, bleibt das realistische Ziel hinter der gesetzlichen Zielvorgabe von 50 Prozent bis 2025 zurück. 

Können Sie schon sagen, ob die gesetzten Ziele bis Ende 2024 erreicht werden können?

Auch wenn der aktuelle Gleichstellungsplan eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2024 aufweist, ist das Zahlenmaterial zum 30. Juni 2023 maßgeblich. Das Ziel im Bereich der Entgelt- und Besoldungsgruppe EG / A 11 wurde erreicht. Die Entgelt- / Besoldungsgruppen EG / A 12 und 13 g bleiben hinter den gesetzten Zielen zurück. Es gilt nun, das Bewerbungsverhalten und die Verteilung von Frauen und Männern auf die Beförderungsstellen für den zurückliegenden Zeitraum zu analysieren. Im höheren Dienst wurden die Ziele bis auf die Entgelt- / Besoldungsgruppe EG 15 Ü / A 16 erreicht, doch erfreulicherweise ist der Frauenanteil im Laufe des Jahres 2023 hier noch auf 44 Prozent gestiegen. Zur Erreichung der Ziele des Bundesgleichstellungsgesetzes, eine annähernd numerische Gleichheit von Frauen und Männern in Führungspositionen bis 31. Dezember 2025 zu erreichen, ist jedoch noch einiges zu tun.

„In der Praxis habe ich die Gleichstellungsbrille auf.“

Birgit Arndt, Gleichstellungsbeauftragte der DRV KBS

Was unternimmt die DRV KBS, um diese Ziele zu erreichen?

Im Gleichstellungsplan sind umfangreiche Maßnahmen zur Zielerreichung vorgesehen. Es sind Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Pflege mit der Berufstätigkeit, Schulungen für Führungskräfte zum Bundesgleichstellungsgesetz, zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie zu den Themen „Sexuelle Belästigung“ und „Gender Mainstreaming“ vereinbart worden. Wir arbeiten in der Hauptverwaltung in einer Controlling-Gruppe, bestehend aus Beschäftigten der Personalverwaltung, Unternehmensentwicklung, IT, Bildung, Personalvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen, an der Umsetzung der Maßnahmen. Viele sind realisiert bzw. befinden sich aktuell in der Umsetzung. Wir entwickeln zum Beispiel ein Konzept zur standardisierten Gestaltung von Auswahlverfahren unter Berücksichtigung von Gender und Diversity sowie ein Konzept zur Erhöhung des Frauenanteils in den DV-Bereichen.

Sie kümmern sich auch um die allgemeine Gleichbehandlung der Beschäftigten gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Können Sie dies erläutern?

Als Gleichstellungsbeauftragte bin ich auch für die Einhaltung des AGG in der Dienststelle zuständig, wenn es um geschlechtsbezogene Benachteiligungen nach dem AGG und sexuelle Belästigung geht. Hier besteht meine Aufgabe darin, die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu fördern. Darüber hinaus kann auch in der Bearbeitung von Personalangelegenheiten eine geschlechterbezogene Benachteiligung gegeben sein, hier habe ich über das AGG entsprechende Möglichkeiten der Intervention. Für Mitarbeitende stehe ich als Ansprechperson zur Verfügung und unterliege dabei einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Die Knappschaft-Bahn-See hat zudem eine Beratungsstelle zum Schutz vor Benachteiligung und Belästigung nach AGG eingerichtet, auch hier können sich Beschäftigte beraten lassen und Beschwerden einreichen.

Wie steht es um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatem bei der DRV KBS?

Nach dem Ergebnis unserer aktuellen Mitarbeitendenbefragung können die Beschäftigten ihr Familienbeziehungsweise Privatleben gut mit dem Beruf vereinbaren. Die Ausweitung von Homeoffice-Möglichkeiten und mobilem Arbeiten haben hier sicherlich dazu beigetragen. Die Knappschaft-Bahn-See ist seit Jahren als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert und befindet sich aktuell mit neuen Maßnahmen zum Erhalt des Zertifikats in einem neuen Dialogverfahren.

Info - Frauenanteil bei der DRV KBS

Frauenanteil insgesamt und in den verschiedenen Dienstgraden. Der Frauenanteil im höheren Dienst ist über die Jahre kontinuierlich gestiegen.

Quelle: DRV KBS