Ralph C. ist in manchen Momenten so glücklich, dass er die Hölle vergessen kann, durch die er gegangen ist. Im Sommer 2018 hatte er Sophy kennengelernt. Die junge Frau kam aus Kambodscha, und sie war gerade zu Besuch bei Verwandten, die in Deutschland leben. So lernten sich Ralph und Sophy kennen.
„Bei einem Spaziergang um den Altmühlsee haben wir gemerkt, dass wir zusammenpassten“, erinnert sich der heute 46-jährige Ralph. Nach einem Gegenbesuch in Kambodscha heirateten die beiden, zogen nach Ansbach, und kurz darauf war Sophy schwanger. Anfang 2020, in den letzten Monaten ihrer Schwangerschaft, brach die Corona-Pandemie aus. Der erste Lockdown wurde verhängt.
Es gab keine Probleme während der Schwangerschaft. Die Geburt im März 2020 verlief per Kaiserschnitt. Doch zwei Tage nach der Geburt bekam Sophy plötzlich Schüttelfrost. Die Hebamme beruhigte sie. Dann war der Corona-Test bei ihr auf einmal positiv.
Es begann eine furchtbare Zeit, erinnert sich Ralph, ein Warten zwischen Bangen und Hoffen. Besuche im Krankenhaus waren wegen der Pandemie nicht möglich. Nur über das Telefon konnte Ralph mit seiner Frau sprechen, bevor sie ins künstliche Koma gelegt wurde. Einen Monat später starb Sophy. Mit nur 38 Jahren. Die Obduktion ergab, dass das Coronavirus ihr Gehirn angegriffen und Schlaganfälle ausgelöst hatte.
Der Vater war nun allein mit seiner einen Monat alten Tochter – und mit einer Vollzeitstelle als Mitarbeiter im Bauhof. Keinen Moment habe er überlegt, sich von seiner Tochter zu trennen, sagt er. Gemeinsam mit seinen Eltern, die in einem Dorf nahe Ansbach wohnen, brachte er Johanna durch die erste Zeit. Er wechselte seine Stelle und reduzierte seine Arbeitszeit, dann wurde das Geld knapp. Mit der Bitte um Unterstützung wandte er sich an die Deutsche Rentenversicherung. Hinterbliebenen, so hatte er es gehört, stünde eine Rente zu.
Doch der erste Bescheid war negativ. Sophy hatte nie in Deutschland gearbeitet, sie hatte demnach auch keine Rentenansprüche erworben. Somit kam auch keine Witwerrente infrage. Dass dem jungen Vater nach Möglichkeit geholfen werden sollte, stand außer Frage. Aber wie?
Über einen Kontakt zur Mutter von Ralph kam Sonja Stockebrand, Beraterin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, ins Spiel. Sie hat den Witwer zum Rentensplitting informiert. Dabei werden die von beiden Ehepartnern in der Ehe erworbenen Ansprüche auf eine gesetzliche Rente gleichmäßig zwischen ihnen aufgeteilt. „In diesem Fall kann das Rentensplitting eine Möglichkeit sein, doch noch eine Rentenzahlung wegen des Todes des Ehepartners zu erhalten“, erläutert Sonja Stockebrand. „Denn Ralph C. erzieht seine Tochter und hat seit seinem Schulabschluss regelmäßig in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt.“ Nach dem Rentensplitting konnte die Deutsche Rentenversicherung somit die „Erziehungsrente“ aus seiner eigenen Versicherung bewilligen. Die Leistung soll Hinterbliebenen ermöglichen, sich um die Kindererziehung zu kümmern. Sie entspricht in ihrer Höhe in etwa der Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung. „Das Thema Rentensplitting ist sehr komplex. Nicht jeder kann es beanspruchen, und es ist auch nicht für jeden sinnvoll. Dazu braucht es eine sehr individuelle Beratung“, erklärt Sonja Stockebrand.
„Das Thema Rentensplitting braucht eine sehr individuelle Beratung.“
Sonja Stockebrand,
Beraterin bei der Deutschen Rentenversicherung
Für Ralph ermöglichte die Leistung, sich ohne finanzielle Nöte um seine Tochter zu kümmern. Inzwischen arbeitet er in Teilzeit, und Johanna geht in den Kindergarten. Von dort holt er sie jeden Nachmittag ab. Auch die Wochenenden verbringen sie zusammen. Nach der schrecklichen Zeit rund um Sophys Tod konnte er sich nicht mehr vorstellen, wie sich Glück anfühlt. Das ist anders geworden. „Johanna ist ein Sonnenschein“, schwärmt Ralph. „Sie lacht viel und hat immer gute Laune.“ Jedes Wochenende gehen sie zu Sophys Grab und zünden Räucherstäbchen an. „Die Sterne zeigen mir den Weg“, steht auf ihrem Grabstein.
Rentensplitting
Rentenansprüche von Frauen und Männern sind oft unterschiedlich hoch. Mit dem Rentensplitting können Ehepaare die Anwartschaften aus der Ehezeit partnerschaftlich teilen. Damit werden die in der Ehezeit erworbenen Ansprüche als gemeinschaftliche Altersvorsorge betrachtet und sollen daher beiden Partnern je zur Hälfte zufließen. Das Rentensplitting nach dem Tod eines Ehepartners wird in erster Linie von jungen Witwen und Witwern gewählt, die Kinder erziehen. Für diesen Personenkreis kann sich durch das Rentensplitting ein Anspruch auf sogenannte Erziehungsrente ergeben. Das gilt auch für Geschiedene, wenn sie ein Kind erziehen und ihr geschiedener Ehepartner stirbt. Diese Rente stützt sich auf die Versicherungsansprüche des Erziehungsberechtigten.
Mehr Infos in der Broschüre „Hinterbliebenenrente“ unter t1p.de/DRVHinterbliebenenrente