Keine Anmeldung bei
der Sozialversicherung?
Das kann teuer werden.
Keine Anmeldung bei der Sozialversicherung? Das kann teuer werden.



Die Ehrlichen schützen

Wo der Verdacht auf Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung besteht, kommen sie ins Spiel: Die Anlassprüfer der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd spüren in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) schwarze Schafe unter Arbeitgebern auf. Ihr Einsatz schützt ehrliche Unternehmer und ihre Angestellten. Denn unlautere Wettbewerber können ihre Leistungen am Markt um ein Vielfaches billiger anbieten, weil sie Abgaben und Sozialbeiträge für ihre Mitarbeiter unterschlagen. Maximaler Profit zum maximalen Nachteil der eigenen Beschäftigten. 

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind in vielen Wirtschaftsbereichen ein blühendes Geschäft. Neben dem Baugewerbe sind auch Gastronomie, Transport-, Kurierdienst- und Taxigewerbe und Sicherheitsdienste typische Branchen. Ebenfalls oft betroffen sind Privathaushalte. Dort werden häufig nicht gemeldete Putzhilfen oder häusliche Pflegekräfte aus dem Ausland beschäftigt. Die Tricks der Betrüger sind vielfältig. Ganz klassisch sind die Nichtanmeldung oder bewusst verkürzte Anmeldung zur Sozialversicherung. Der Lohn wird in dem Fall als Schwarzlohn gezahlt oder es fließt zusätzlich zum offiziellen Lohn ein Anteil als Schwarzlohn. Häufig sind auch Manipulationen in der Finanzbuchhaltung, unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und vorsätzliche Scheinselbstständigkeit. Nicht-EU-Bürger werden oft ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel, beziehungsweise Arbeitserlaubnis, illegal beschäftigt. Oder sie finden sich plötzlich als Gesellschafter einer GbR wieder, ohne dass ihnen das bewusst ist. Des Öfteren wird auch versucht, den Mindestlohn zu umgehen.

 

„Die Teams der Anlassprüfer staunen immer wieder über den Einfallsreichtum der Betrüger.“

 

Die Teams der Anlassprüfung staunen immer wieder über den Einfallsreichtum der Betrüger wie im aktuellen Fall einer Reinigungsfirma aus dem Raum München. Das Unternehmen hatte Angestellte für die Säuberung von Toiletten in Gastronomiebetrieben eingesetzt, dabei aber vorsätzlich über Jahre hinweg deren Arbeitsstundenlisten nach unten korrigiert. Diese gefälschten Stundenlisten dienten als Grundlage für die Erstellung der Lohnabrechnungen. Doch damit nicht genug. Obwohl die Beträge aus den Lohnabrechnungen zum Schein an die Mitarbeiterinnen überwiesen wurden, durften diese das Geld nicht behalten. Stattdessen mussten sie den Gesamtbetrag vom eigenen Konto abheben und ihn dem Arbeitgeber in bar zurückbezahlen. Den Beschäftigten war suggeriert worden, dass nur das Trinkgeld der Toilettenbesucher ihr monatlicher Lohn sei. Wegen fehlender Sprachkenntnisse, aus Angst und aufgrund der Abhängigkeit akzeptierten die Angestellten das Vorgehen ihres Arbeitgebers. Schließlich reichte dem Reinigungsunternehmen aber auch das nicht mehr aus. Nun versuchte man noch, an die Einnahmen der Angestellten aus dem Trinkgeld der Besucher zu kommen. Die Beschäftigten sollten einen monatlichen Anteil vom sogenannten „Tellergeld“ an ihren Arbeitgeber abliefern. Anlassprüfung und Zoll deckten das Vorgehen der Firma auf. Allein der sozialversicherungsrechtliche Schaden beläuft sich auf rund zwei Millionen Euro zuzüglich der Säumniszuschläge.

Bei Verdacht: Kontrolle

Kommt der Verdacht auf, dass bei einem bestimmten Betrieb Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung vorliegen könnte, kommen die Anlassprüfer ins Spiel. Die Zusammenarbeit mit den Behörden der Zollverwaltung reicht von einer ersten Kontaktaufnahme und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der festgestellten Sachverhalte durch den Zoll, über eine gutachterliche Stellungnahme bis hin zur abschließenden sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung des festgestellten Sachverhalts und Berechnung des strafrechtlich relevanten Beitragsschadens. Dieser ist die Grundlage für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, auf dem letztlich auch eine strafrechtliche Ahndung basiert. Die Anlassprüfteams arbeiten eng mit den Kollegen vom Zoll zusammen. Sie sind hierzu öfter bei den Hauptzollämtern vor Ort, um die Fälle zu besprechen und die teils umfangreichen Beweisunterlagen zu sichten. In Einzelfällen können sie sich auch an Außenprüfungen und Durchsuchungsmaßnahmen des Zolls beteiligen. Die Mitarbeiter der Anlassprüfung treten auch vor den Amts- und Strafgerichten als Zeugen oder Sachverständige auf, um die getroffenen sozialversicherungsrechtlichen Feststellungen und Beitragsberechnungen zu erläutern. 

13 Millionen Euro mussten Unternehmen im Jahr 2022 an Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen.

Nachforderungen und Zuschläge

Die wichtigste Aufgabe der Anlassprüfer ist es, die vorsätzlich vorenthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge nachzufordern. So kann der Sozialversicherungsschutz bei den geprellten Arbeitnehmern im Nachhinein doch noch greifen. 2022 beliefen sich die Nachforderungen auf insgesamt 13 Millionen Euro an Gesamtsozialversicherungsbeiträgen und fast 6 Millionen an Säumniszuschlägen. Im Jahr davor war die Summe mit rund 35 Millionen an Beiträgen und fast 28 Millionen an Säumniszuschlägen sogar noch beträchtlich höher.

Infos und Vorträge zum Thema

Broschüre „Arbeitnehmer richtig versichern“
Eine kostenlose Broschüre für Arbeitgeber mit dem Titel „Arbeitnehmer richtig versichern“ kann auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden. 

Zur Broschüre: t1p.de/richtig-versichern

Vorträge zum Thema Versicherungs- und Beitragsrecht
Zu spezifischen Themen rund um das Versicherungs- und Beitragsrecht kann man sich bei Vorträgen der Rentenversicherungsträger auch direkt vor Ort informieren. Die Webseite der Deutschen Rentenversicherung enthält eine Übersicht aller angebotenen Termine und Themen.

Zur Übersicht: t1p.de/termine-und-themen