Interessen abwägen und mitentscheiden

Seit über 25 Jahren engagiert sich Edgar Stejskal, Verdi-Mitglied und zuletzt Konzernbetriebsratsvorsitzender bei der Fraport AG, in der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Hessen. „In meinem Berufsleben war ich von Anfang an der Mitbestimmung zugewandt, um in der Gesellschaft für einen Ausgleich der Interessen zu sorgen. Dazu gehört auch das wichtige Thema Altersvorsorge. Es ist im Erwerbsleben wesentlich, dass man Anwartschaften für die Rente erwirbt, um später einen angemessenen Lebensstandard fortsetzen zu können“, sagt Stejskal, der für die Versichertenseite in der Vertreterversammlung sitzt, über seine Motivation. „Das Selbstverwaltungsorgan der Rentenversicherungsträger besteht aus der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Beide Interessen gilt es in Balance zu bringen. Denn: Es spielt eine Rolle, wie mit den Beiträgen der Arbeitnehmer umgegangen wird. Und natürlich geht es beispielsweise auch um präventive Leistungen und um Rehabilitation, damit Menschen lange im Arbeitsprozess bleiben können.“ Die Vertreterversammlung ist das oberste Selbstverwaltungsorgan der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Sie besteht aus je 15 ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten sowie der Arbeitgeber. Beim Vorsitz wechseln sich beide Gruppen jährlich ab. Als Parlament beschließt die Vertreterversammlung unter anderem die Satzung und nimmt die Jahresrechnung ab. Sie wählt den ehrenamtlichen Vorstand, die hauptamtliche Geschäftsführung sowie die Beisitzerinnen und Beisitzer der Widerspruchsausschüsse, die Versichertenältesten und die Vertrauenspersonen.

15

ehrenamtliche Mitglieder vonseiten der Versicherten und ebenso viele vonseiten der Arbeitgeber sitzen in der Vertreterversammlung.

Haushalt beschlossen

Bei ihrer Jahresabschlusssitzung 2022 in Frankfurt am Main verabschiedete die Vertreterversammlung des hessischen Rentenversicherungsträgers unter Leitung ihres Vorsitzenden Gerd Brücker einstimmig den Haushalt für 2023. Das Haushaltsvolumen der Deutschen Rentenversicherung Hessen beträgt im Jahr 2023 rund 13,9 Milliarden Euro und wächst damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 5,8 Prozent.

Die Beiträge, mit rund 77 Prozent die wichtigste Position der Einnahmenseite des Haushaltsvolumens, betragen rund 10,7 Milliarden Euro. Vom Bund werden Zuschüsse von rund 2,9 Milliarden Euro erwartet. Auf der Ausgabenseite stellen die Rentenzahlungen mit rund 11,1 Milliarden Euro die größte Position von 82 Prozent der Gesamtausgaben. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten machen lediglich 1,3 Prozent des Haushaltsvolumens aus. Die Leistungen zur Teilhabe belaufen sich auf insgesamt rund 309 Millionen Euro, das sind rund 4,4 Prozent mehr als im Haushaltsansatz für das Jahr 2022.

„Ich fungiere mit meiner ehrenamtlichen Tätigkeit auch als Multiplikator.“

Kerstin Junghans,
Mitglied der Vertreterversammlung

Von der Motivation mitzuwirken

Auch Arbeitgebervertreterin Kerstin Junghans, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Hotel- und Gastronomieverbands DEHOGA Hessen, hat für den Haushaltsplan 2023 gestimmt. Sie beschreibt das System der Selbstverwaltung als „ein wichtiges Tool in Bezug auf die Möglichkeit der direkten Mitwirkung hinsichtlich der vielschichtigen Bereiche der Deutschen Rentenversicherung sowie der Transparenz zum Umgang mit Beitragsmitteln“.

„Als Arbeitgebervertreterin ist es mir wichtig, mich in der Vertreterversammlung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht im Sinne aller Anspruchsberechtigten einzusetzen und mitzuentscheiden.“ Als Beispiel nennt sie die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: „In Zeiten des Fachkräftemangels sind derartige Maßnahmen zur Sicherung der vorhandenen Fachkräfte wichtiger denn je. Vielen unserer Mitgliedsunternehmen ist das umfangreiche Portfolio der Deutschen Rentenversicherung Hessen nicht im Einzelnen bekannt, insofern fungiere ich hier mit meiner ehrenamtlichen Tätigkeit auch als Multiplikator für unsere gastgewerblichen Betriebe“, so Junghans.

„In meinem Berufsleben war ich von Anfang an der Mitbestimmung zugewandt.“

Edgar Stejskal,
Mitglied der Vertreterversammlung

Friedenswahl in Hessen

Die Vertreterinnen und Vertreter werden alle sechs Jahre bei den Sozialwahlen gewählt. Die Sozialwahl ist eine Listenwahl und keine Personenwahl. „Aufgestellt werden die Vertreterinnen und Vertreter in der Selbstverwaltung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Dies sorgt für Unabhängigkeit vom politischen Tagesgeschäft“, sagt Gabriele Kailing, alternierende Vorstandsvorsitzende der Versichertenseite der Deutschen Rentenversicherung Hessen. „Die paritätische Zusammensetzung der Selbstverwaltungsgremien garantiert sachliche Entscheidungen, weil Versicherte und Arbeitgeber ein hohes Interesse an guten Leistungen und an einem wirtschaftlichen Mitteleinsatz haben“, so Dr. Stefan Hoehl, alternierender Vorstandsvorsitzender der Arbeitgeberseite. Bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen findet auch im Jahr 2023 die Wahl ohne Wahlhandlung als sogenannte Friedenswahl statt. Eine Friedenswahl ist möglich, wenn genauso viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen wurden, wie Mandate zu vergeben sind.

Das Sozialwahlergebnis wie auch weitere Informationen zur Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Hessen finden sich unter: www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de