Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS).
Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS).



Auf ein Neues!

Bei den Sozialwahlen werden alle sechs Jahre die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger in der Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung gewählt. Die von den Entscheidungen unmittelbar betroffenen Versicherten und Arbeitgebenden haben durch ihre Vertreterinnen und Vertreter ein entscheidendes Wort mitzureden.

Im Jahr 2023 lief die 13. allgemeine Sozialwahl. Wie in der Vergangenheit hat auch in diesem Jahr bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) die Sozialwahl als Friedenswahl stattgefunden. Das bedeutet, dass von den vorschlagsberechtigten Organisationen nicht mehr Bewerberinnen und Bewerber benannt wurden, als Mitglieder in der Vertreterversammlung zu wählen sind. Bei der KBS haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE), die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) sowie die Vereinigung Rohstoffe und Bergbau e. V. (VRB) insgesamt 30 Mitglieder für die Vertreterversammlung benannt. 

30 Mitglieder zählt die Vertreterversammlung der DRV KBS. Alle Vertreterinnen und Vertreter üben ihr Amt ehrenamtlich aus.

18 Mitglieder zählt der ehrenamtliche Vorstand der DRV KBS.

In ihrer konstituierenden Sitzung am 28. September 2023 hat die Vertreterversammlung  die 18 Mitglieder des Vorstandes gewählt. Die Selbstverwaltungsorgane sind paritätisch jeweils zur Hälfte mit Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und Arbeitgebenden besetzt. Der Vorsitz der Vertreterversammlung und des Vorstandes wechselt jeweils zum 1. Oktober, erstmals im Folgejahr der Sozial- wahl. Nach den Wahlen arbeiten Vertreterversammlung, Vorstand, Regional- und Wider- spruchsausschüsse sowie Versichertenberaterinnen und Versichertenberater Hand in Hand. Sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Welche Aufgaben die Selbstverwaltung hat, kann der folgenden Übersicht entnommen werden:

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist unter anderem Beschlussorgan für die Satzung und sonstiges autonomes Recht, stellt den jährlichen Haushaltsplan fest (Budgetrecht), bildet die Widerspruchsausschüsse und wählt die Mitglieder des Vorstandes und der Geschäftsführung. Als alternierende Vorsitzende wurden Maike Matthiessen (Arbeitgebervertreterin) und Robert Prill (Versichertenvertreter) gewählt.

Vorstand

Der Vorstand verwaltet die DRV KBS. Hierzu gehören die öffentlich-rechtlichen und fiskalischen Tätigkeiten, wie die Aufstellung des Haushaltsplans, die gerichtliche / außergerichtliche Vertretung sowie grundsätzliche personal- und organisationsrechtliche Entscheidungen. Als alternierende Vorsitzende wurden Birgit Biermann (Versichertenvertreterin) und Michael Weberink (Arbeitgebervertreter) gewählt.

Widerspruchsausschüsse

In den Widerspruchsausschüssen werden Entscheidungen der DRV KBS noch einmal überprüft und so möglicherweise auch Gerichtsverfahren vermieden. 

Versichertenberaterinnen und Versichertenberater

Die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater nehmen Anträge für die Deutsche Renten versicherung und die KNAPPSCHAFT auf und beraten beziehungsweise unterstützen die Versicherten dabei, die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu finden.

Namen und Kontaktdaten der Versichertenberaterinnen und -berater in der Nähe gibt es bei den Dienststellen der DRV KBS unter Tel. 0800 1000 48080 (DRV KBS) oder unter 08000 200 501 (KNAPPSCHAFT).

Im Internet: www.knappschaft.de/wir-in-ihrer-naehe