Jede Rehaklinik hat
ihre Spezialisierung.
Jede Rehaklinik hat ihre Spezialisierung.



Schneller in die Reha

Seit Juli 2023 können Versicherte von einem erweiterten Wunsch- und Wahlrecht bei der Wahl ihrer Reha-Einrichtung Gebrauch machen. Im Interview geben Dr. Patric Hennes, Leiter Ärztlicher Dienst, und Raphael Collet, Referent Rehabilitation bei der DRV Saarland, einen Einblick über die Möglichkeiten, die sich dadurch für Rehabilitanden und Rehabilitandinnen eröffnen.

Was bedeutet das erweiterte Wunsch- und Wahlrecht für die Versicherten?
Durch das sogenannte Trio-Gesetz können Versicherte in ihrem Reha-Antrag Wunschkliniken angeben. Auch werden die Wünsche der Versicherten zur Art der Durchführung der Reha – also stationär, ganztägig ambulant oder ambulant, sofern die Distanz zum Wohnort es zulässt – nach Möglichkeit berücksichtigt. 

Inwiefern stellt die neue Regelung eine Änderung zum bisherigen Vorgehen bei der Wahl der Rehaklinik dar?
Versicherte konnten auch in der Vergangenheit bereits Wünsche bezüglich der Rehaklinik äußern. Mit dem Trio-Gesetz wurde das Wunsch- und Wahlrecht jedoch noch stärker in den Fokus gerückt. Im Reha-Antrag selbst ist nun ein Feld enthalten, in dem die Versicherten ihre Wunschkliniken direkt angeben können.Eine weitere Änderung besteht darin, dass die Versicherten, sofern sie keinen Wunsch äußern, von der Rentenversicherung vier Vorschläge für geeignete Kliniken erhalten, unter denen sie sich entscheiden können. Vormals wählte die Rentenversicherung, sofern kein Wunsch vorlag, eine Klinik aus und teilte diese dem Versicherten mit. Bei den Vorgehensweisen zur medizinischen Vorprüfung der Indikationen anhand der vorliegenden Befundberichte durch den Ärztlichen Dienst haben sich jedoch keine Änderungen ergeben.

Raphael Collet (l.),
Referent Rehabilitation,
und Dr. Patric Hennes (r.),
Leiter Ärztlicher Dienst,
von der DRV Saarland im
Interview.

„Die Angabe einer Wunschklinik beschleunigt den Bearbeitungsprozess erheblich.“

Raphael Collet und Dr. Patric Hennes,
DRV Saarland

 

Welche Möglichkeiten gibt es, sich über passende Rehakliniken zu informieren?
Das Online-Portal www.meine-rehabilitation.de und das Klinikportal der Deutschen Rentenversicherung www.drv-reha.de vermitteln einen umfassenden Überblick über die Reha-Zentren, die die Deutsche Rentenversicherung selbst betreibt, sowie alle Einrichtungen, die vertraglich mit ihr verbunden sind und von ihr belegt werden. Auch können die Versicherten hier die Qualität von mehr als tausend Reha-Einrichtungen vergleichen und mithilfe der Filterfunktionen schnell und unkompliziert die für das individuelle Krankheitsbild infrage kommenden Reha-Zentren ermitteln. Auch eine Suche nach Entfernung vom Wohnort oder Anschlussheilbehandlungen ist möglich.

Was müssen Versicherte bei der Angabe ihrer Wunschrehakliniken beachten?
Damit die Wunschklinik berücksichtigt werden kann, sollten die Versicherten bei der Auswahl darauf achten, dass die angebotenen Behandlungsschwerpunkte und Therapiemöglichkeiten für ihr Krankheitsbild geeignet sind und die Klinik einen Vertrag mit einem Träger der Deutschen Rentenversicherung abgeschlossen hat. Die Suche über die Online-Portale erleichtert hier die Auswahl, da hier ausschließlich Kliniken mit Vertrag gelistet sind, die die Kriterien zur Belegung erfüllen.

Welche Faktoren spielen noch eine Rolle bei der Zuteilung der Rehakliniken?
Sofern keine Wunschkliniken angegeben sind, unterbreitet die DRV Saarland vier Vorschläge für Rehakliniken. Bei der Zusammenstellung der Vorschläge sind die Qualität, die Dauer der Wartezeit und die Entfernung zum Wohnort ausschlaggebend. Finanzielle Gesichtspunkte spielen bei der Klinikauswahl für die Rentenversicherung indessen keine Rolle. Sagen die vorgeschlagenen Reha-Zentren den Versicherten nicht zu, haben sie in dieser Phase auch nachträglich noch die Option, ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Wunschklinik mitzuteilen.

Wie lange dauert es, bis die Versicherten nach der Antragstellung ihre Reha antreten können?
Ziel ist es, dass die Versicherten innerhalb von spätestens sechs Monaten nach Antragstellung ihre Reha antreten können. Gibt der Versicherte im Reha-Antrag eine Wunschklinik an, beschleunigt dies den Bearbeitungsprozess beim Rentenversicherungsträger erheblich.

Zu den Online-Portalen:
www.drv-reha.de
www.meine-rehabilitation.de