Im Alter trotz eines
Unfalls nicht auf
Rente verzichten?
Peter Nickels erklärt,
wie es geht.
Im Alter trotz eines Unfalls nicht auf Rente verzichten? Peter Nickels erklärt, wie es geht.



Regress schützt vor Renteneinbußen

Herr Nickels, welche Aufgaben hat das Referat Regress/Forderung?

Unsere Aufgabe ist es, Versicherte, die durch Fremdeinwirkung zu Schaden gekommen und dadurch erwerbsgemindert sind, vor möglichen Einkommenseinbußen im Rentenalter zu schützen. Ein Versicherter, der beispielsweise bei einem Autounfall durch Verschulden eines Dritten derart verletzt wird, dass er selbst nach einer Reha-Maßnahme keiner Arbeit mehr nachgehen kann, kann neben Schmerzensgeld auch den Verdienstausfall vom Schädiger fordern. Die Deutsche Rentenversicherung setzt sich, sofern sie Leistungen gewährt, mit dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung auseinander. Sie fordert dabei die unfallbedingten Kosten für Leistungen der Rentenversicherung wie Reha-Maßnahmen oder die Erwerbsminderungsrente, die der Versicherte bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze erhält, sowie die laufenden Beiträge zur Rentenversicherung, basierend auf dessen letztem Gehalt vor dem Unfall, ein. Im Rahmen des Beitragsregresses zahlt der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung demnach in vielen Fällen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die Rentenbeiträge für den Geschädigten. Hierdurch erhält der Versicherte, sobald er das reguläre Rentenalter erreicht, die Altersrente unter Berücksichtigung der regressierten Rentenbeiträge. Er wird dadurch so gestellt, als hätte er bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet.

Was sollten Versicherte im Hinblick auf den Regress beachten?

Wenn es infolge eines fremdverschuldeten Unfalls zur Krankengeldzahlung kommt, informiert uns die Krankenkasse hierüber. Wir prüfen den Sachverhalt anschließend auf mögliche Regressansprüche. Wir sind jedoch in vielen Fällen auch auf die aktive Mithilfe der Versicherten angewiesen. Wenn Sie unfallbedingt eine Reha oder Rente beantragen, ist es für uns sehr hilfreich, wenn Sie die im Antrag enthaltenen Fragen zu Schadensfällen beantworten. So können wir eventuell bestehende Regressansprüche feststellen, das weitere Verfahren in die Wege leiten und vermeiden, dass Verjährung eintritt. 2022 beliefen sich die Regresseinnahmen auf mehr als 3 Millionen Euro. Sie kommen der Versichertengemeinschaft vollumfänglich zugute.

Wie erfolgt der Austausch mit den anderen Rentenversicherungsträgern?

In regelmäßigen Abständen tauschen wir uns im Rahmen von Tagungen zu Regressthemen aus, um gemeinsam einheitliche Strategien zum Umgang mit den Haftpflichtversicherungen zu entwickeln. Im September vergangenen Jahres kamen die Regressdezernenten der Rentenversicherungsträger unter der Schirmherrschaft der DRV Saarland in Saarbrücken zusammen. Nach der Begrüßung durch die Geschäftsführerin der DRV Saarland, Stephanie BeckerKretschmer, widmeten sich die Teilnehmer unter anderem Themen wie der Digitalisierung, gesetzlichen Änderungen sowie der aktuellen Rechtsprechung.

„Wir prüfen bei fremdverschuldeten Unfällen auf mögliche Regressansprüche.“

Peter Nickels,
Leiter des Referats Regress/Forderung, DRV Saarland

Welche Rolle spielt die Digitalisierung in Ihrer Abteilung?

Viele Arbeitsvorgänge erfolgen aktuell bereits digital. So werden die Regressvorgänge aller Versicherten bereits im Programm rvRegress eingepflegt. Hierüber lassen sich auch direkt Schadensberechnungen vornehmen. Mit der Schnittstelle rvText können künftig auch Formulare und Schriftsätze erstellt werden.

Kontakt: Auskunfts- und Beratungsstelle DRV Saarland,

Telefon: 0681 3093-0

E-Mail: service@drv-saarland.de