
Infografik: Die Kunst der Absicherung
Künstler und Publizisten arbeiten meist freiberuflich. Erfolg und Auftragslage variieren. Um diese Berufsgruppen dennoch sozial abzusichern, wurde die Künstlersozialkasse (KSK) geschaffen. Die Aufnahme in die KSK ist begehrt.
Wählen Sie eine Themenwelt aus:
1. Frage
Sind Sie hauptberuflich publizistisch oder künstlerisch tätig?

2. Frage
Ist Ihre publizistische oder künstlerische Tätigkeit auf Dauer und mit dem Ziel, davon zu leben, angelegt?

3. Frage
Verdienen Sie mindestens 3.900 Euro im Jahr (Ausnahme: Berufsanfänger)?

4. Frage
Können Sie Ihre publizistische oder künstlerische Tätigkeit nachweisen?

Ergebnis
Dann können Sie einen Antrag stellen: Fragebogen und Nachweise
Was ist die Künstlersozialkasse?
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten den Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und sozialen Pflegeversicherung. Die KSK ist eine Pflichtversicherung für selbstständig tätige Künstler und Publizisten. Sie gehört zu dem Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Beitragshöhe:
Bis zum 1. Dezember muss die Einschätzung der Einnahmen für das folgende Jahr gemeldet werden.
Daraus errechnet sich der Beitrag.

Monatlicher Beitrag
Monatlicher Beitrag 50:50
Rentenversicherung
Die fast 200.000 Versicherten sind über die KSK bei der Deutschen Rentenversicherung versichert. Das schützt sie auch bei Erwerbsminderung, Krankheit (Reha) und im Todesfall (Hinterbliebenenrente).
Krankenkasse und Pflegeversicherung
KSK-Versicherte können die Krankenkasse frei wählen und zahlen hier, ebenso wie bei der Pflege- und Rentenversicherung, nur den Arbeitnehmeranteil.
Wer bezahlt denArbeitgeberanteil?
50 %: Versichertenbeiträge
30 %: Künstlersozialabgabe (Unternehmen)
20 %: Bundeszuschuss
