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Illustration von unterschiedlichen künstlerischen Berufen.

Infografik: Die Kunst der Absicherung

Künstler und Publizisten arbeiten meist freiberuflich. Erfolg und Auftragslage variieren. Um diese Berufsgruppen dennoch sozial abzusichern, wurde die Künstlersozialkasse (KSK) geschaffen. Die Aufnahme in die KSK ist begehrt.

Wählen Sie eine Themenwelt aus:

1. Frage

Sind Sie hauptberuflich publizistisch oder künstlerisch tätig?

Illustration von einer Moderatorin und einem Kameramann mit Ja- und Nein-Option.

2. Frage

Ist Ihre publizistische oder künstlerische Tätigkeit auf Dauer und mit dem Ziel, davon zu leben, angelegt?

Illustration von einem Theater-Schauspieler und einer Fotografin mit Ja- und Nein-Option.

3. Frage

Verdienen Sie mindestens 3.900 Euro im Jahr (Ausnahme: Berufsanfänger)?

Illustration von einem Schriftsteller mit Ja- und Nein-Option.

4. Frage

Können Sie Ihre publizistische oder künstlerische Tätigkeit nachweisen?

Illustration von einem Bildhauer mit Ja- und Nein-Option.

Ergebnis

Dann können Sie einen Antrag stellen: Fragebogen und Nachweise

 

Was ist die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten den Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und sozialen Pflegeversicherung. Die KSK ist eine Pflichtversicherung für selbstständig tätige Künstler und Publizisten. Sie gehört zu dem Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

 

Beitragshöhe:

Bis zum 1. Dezember muss die Einschätzung der Einnahmen für das folgende Jahr gemeldet werden.

Daraus errechnet sich der Beitrag.

 

 

Illustration von mehreren Formularen und Briefumschlägen.

Monatlicher Beitrag

Monatlicher Beitrag 50:50

 

Rentenversicherung

Die fast 200.000 Versicherten sind über die KSK bei der Deutschen Rentenversicherung versichert. Das schützt sie auch bei Erwerbsminderung, Krankheit (Reha) und im Todesfall (Hinterbliebenenrente).

 

Krankenkasse und Pflegeversicherung

KSK-Versicherte können die Krankenkasse frei wählen und zahlen hier, ebenso wie bei der Pflege- und Rentenversicherung, nur den Arbeitnehmeranteil.

 

Wer bezahlt denArbeitgeberanteil?

50 %: Versichertenbeiträge

30 %: Künstlersozialabgabe (Unternehmen)

20 %: Bundeszuschuss

Tortendiagramm mit den Zahlen aus dem Text.

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