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Fit für die Selbstständigkeit?

Der Schritt in die Selbstständigkeit steht bevor. Doch haben Sie auch an alles gedacht, was bei Arbeitnehmern automatisch geregelt ist? Ein Selbsttest zeigt Ihnen, wie gut Sie sich auskennen.

ei stilisierte Personen, die unterschiedliche Rollen oder Zielgruppen darstellen und eine positive, selbstbewusste Ausstrahlung vermitteln.
Darum sollten Sie diesen Artikel lesen:

Wenn Sie den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, ist nicht nur Unternehmergeist gefragt, sondern auch Wissen rund um Ihre soziale Absicherung. Dieser Selbsttest zeigt Ihnen auf verständliche Weise, wie gut Sie vorbereitet sind – und wo noch wichtige Lücken in Ihrer Alters- und Risikovorsorge bestehen könnten. Ideal für alle, die langfristig sicher und souverän selbstständig arbeiten wollen.

Text: Silke Mertins
Altersvorsorge
02/2025

1. Wer gilt als selbstständig?
Blau: Wer auf eigene Rechnung arbeitet.
Rot: Wer keinen Arbeitsvertrag hat.
Gelb: Wer gegenüber einem Auftraggeber nicht weisungsgebunden ist und seine Zeit frei einteilen kann.

2. Warum sind freiberufliche Lehrkräfte, Hebammen, Physiotherapeuten, Künstler, Publizisten, Handwerker und eine Reihe weiterer Berufe bei der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert?
Gelb: Der Gesetzgeber geht bei ihnen unter anderem von einer sozialen Schutzbedürftigkeit aus.
Blau: Der Gesetzgeber will verhindern, dass Selbstständige nicht vorsorgen.
Rot: Der Gesetzgeber geht damit gegen ein Übermaß an privater Altersvorsorge bei Selbstständigen vor.

3. Sind pflichtversicherte Selbstständige automatisch bei der Deutschen Rentenversicherung versichert?
Rot: Ja, sie müssen nicht aktiv werden.
Gelb: Nein, sie müssen sich innerhalb von drei Monaten bei ihrem Rentenversicherungsträger melden.
Blau: Nein, sie müssen sich innerhalb des ersten Jahres bei ihrem Rentenversicherungsträger anmelden.

4. Gibt es Erleichterungen für pflichtversicherte Selbstständige in der Phase der Existenzgründung?
Rot: Nein, Existenzgründer sind zu ihrem eigenen Schutz vom ersten Tag an voll versicherungspflichtig.
Blau: Ja, „Neueinsteiger“ können sich für maximal ein Jahr befreien lassen.
Gelb: Ja, bestimmte Existenzgründer können sich auf Antrag für maximal drei Jahre befreien lassen. 

5. Warum entscheiden sich viele Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind, für eine Versicherungspflicht auf Antrag?
Rot: Weil sie auf diese Weise weniger Beiträge bezahlen müssen.
Gelb: Weil sie auf diese Weise auch bei Erwerbsminderung geschützt und ihre Familien im Todesfall abgesichert sind. Außerdem erwerben sie Ansprüche auf Reha-Leistungen.

6. Was sind für Selbstständige die Vorteile einer freiwilligen Versicherung?
Gelb: Selbstständige können die Beitragshöhe zwischen dem Mindestbetrag von 103,42 Euro und dem Höchstbetrag von 1.497,30 Euro frei wählen.
Blau: Selbstständige dürfen ihre Beitragshöhe monatlich ändern.
Rot: Selbstständige vermeiden damit eine Versicherungspflicht.

Auflösung:

Gelb: PROFI
Sie haben sich intensiv damit beschäftigt, was es bedeutet, selbstständig zu sein. Sie kennen die Vorteile, die eine Weiterversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung mit sich bringt. Sie haben sich und Ihre Familie so gut wie möglich abgesichert.

Blau: MITTELFELD
Sie sind bereits recht gut informiert, doch bei den Details könnten Sie Ihr Wissen noch ausbauen. So vergrößern Sie Ihre Chancen, sich optimal für die Selbstständigkeit zu rüsten und auch gesundheitlich schwierige Zeiten zu überstehen.

Rot: LÜCKEN
Bei Ihnen gibt es noch Wissenslücken zu schließen, um alle Möglichkeiten der Absicherung als Selbstständiger so gut wie möglich zu nutzen. Die gesetzliche Rentenversicherung kann beispielsweise mehr für Sie tun, als Ihnen bisher bewusst ist. Bei Erwerbsminderung und beim Erhalt der Erwerbsfähigkeit stehen Ihnen viele Türen offen. Risiken können Sie auf diese Weise reduzieren.

Weitere Infos:
t1p.de/DRV-Broschuere-Selbststaendig

Infos für freiwillig Versicherte:
t1p.de/DRV-freiwillig-versichert

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