Zurück ins Arbeitsleben
Die Reha-Fachberatung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) unterstützt Versicherte bei der beruflichen Rehabilitation.

- Der Artikel stellt die Reha-Fachberatung der DRV KBS vor, die Menschen unterstützt, die wegen Krankheit oder Unfall ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Er informiert über individuelle Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung, wie Weiterbildungen oder Hilfsmittel. Zudem wird erklärt, welche Rolle die Fachberater während des gesamten Reha-Prozesses spielen.
Was passiert, wenn eine Krankheit oder ein privater Unfall die Berufsplanung durchkreuzt? Häufig erlangen Erkrankte erst im Rahmen einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme die Gewissheit, dass sie ihren Beruf nicht länger ausüben können. Für die Betroffenen ist das eine schwere Prüfung: Von einem auf den anderen Tag müssen sie realisieren, dass sie sich beruflich neu orientieren müssen.
In dieser Situation bieten die Reha-Fachberaterinnen und -Fachberater der DRV KBS kompetente Unterstützung. Mit ihren medizinischen und berufskundlichen Kenntnissen sowie jahrelanger Erfahrung in Sachen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) konzipieren sie je nach Einzelfall individuelle Lösungen für eine berufliche Wiedereingliederung – möglichst im 16 Knappschaft-Bahn-See bestehenden Beschäftigungsverhältnis und auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Bereits in den eigenen Rehakliniken bieten Reha-Fachberaterinnen und -Fachberater erste Beratungen an. Nach Eingang des Entlassungsberichtes der Rehaklinik schließt sich kurzfristig die wohnortnahe Beratung der Versicherten an, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Nun müssen die Reha-Fachberaterinnen und -Fachberater den Berufswunsch der bzw. des Rehabilitierenden mit den bestehenden Einschränkungen, dem schulisch-beruflichen Werdegang und den Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt realistisch einschätzen. Dabei berücksichtigen sie unter anderem die Vorstellungen der Rehabilitierenden, die gesundheitliche Situation, den Arbeitsmarkt und die Erwerbsbiografie. Entscheidend für ein erfolgreiches LTA-Verfahren ist auch die Motivation der oder des Versicherten.

Vor Ort im Betrieb
Ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis zu erhalten, ist das primäre Ziel der Reha-Fachberatung. Im Rahmen eines Betriebsbesuchs suchen die Fachberater oder Fachberaterinnen gemeinsam mit allen Beteiligten nach Lösungen, um eine innerbetriebliche leistungsgerechte Umsetzung zu ermöglichen. Die Gewährung eines Eingliederungszuschusses und/oder die Kostenübernahme von Weiterbildungsmaßnahmen können geeignete Möglichkeiten sein, um den Arbeitsplatz zu sichern. Der Erhalt des Arbeitsplatzes kann zudem durch die Kostenübernahme von Hilfsmitteln sowie durch die Anschaffung von technischen Arbeitshilfen oder einer behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung unterstützt werden. Die Reha-Fachberatung informiert im Anschluss individuell über alle möglichen und notwendigen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie organisiert die erforderlichen Maßnahmen und unterstützt Rehabilitierende mit dem Ziel der Vermittlung in eine leistungsgerechte Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Kommen Weiterbildungsmaßnahmen nicht in Betracht, stehen unterschiedliche Maßnahmen zur Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung. Zum Beispiel die Gewährung eines Eingliederungszuschusses (EGZ) an den bisherigen oder einen neuen Arbeitgeber, Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, Integrationsmaßnahmen, ein Berufliches Trainingszentrum (BTZ) oder auch eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).
Reha-Fachberatung der DRV KBS
Die DRV KBS ist ein bundesweit aufgestellter Rentenversicherungsträger und hat an den Standorten ihrer Regionaldirektionen und der Hauptverwaltung in Bochum insgesamt 24 Reha-Fachberaterinnen und -Fachberater. Diese sind auf die berufliche Rehabilitation spezialisiert, also auf die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Im Rahmen des RehaManagements informiert und unterstützt die Reha-Fachberatung die Versicherten in allen Fragen der Rehabilitation. Sie ist zentraler Ansprechpartner während des gesamten Reha-Prozesses.
Wer erhält eine berufliche Reha?
Voraussetzungen:
• Mindestens 15 Jahre (180 Kalendermonate) Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, alternativ: Personen, denen die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit droht.
• Jüngere Versicherte (< 180 Kalendermonate), wenn sie im Anschluss an eine medizinische Reha-Maßnahme Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen.
Info: Standorte
Reha-Fachberater der DRV KBS sind hier zu finden: Berlin, Bergheim, Bochum, Chemnitz, Cottbus, Frankfurt, Gera, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Kassel, München, Saarbrücken.