Starkes Netzwerk für die Gesundheit
Der neue DRV Rehaverbund Südbayern soll die Qualität der Rehakliniken im bundesweiten Wettbewerb sichern.

Der Artikel informiert darüber, wie sich Reha-Kliniken der DRV Bayern Süd im neuen Rehaverbund zusammenschließen, um Qualität und Zusammenarbeit zu verbessern – und zeigt, welche neuen Wahlmöglichkeiten Versicherte durch gesetzliche Änderungen bei ihrer Reha haben.
Pro Jahr behandeln die Rehabilitationseinrichtungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd rund 15.000 Patienten in elf medizinischen Fachgebieten. Nun haben sich die Kliniken der DRV Bayern Süd zu einem Netzwerk für die Gesundheit ihrer Patienten zusammengeschlossen.
Im Herbst 2024 ging der DRV Rehaverbund Südbayern mit Kick-off-Veranstaltungen und dem neuen gemeinsamen Verbundlogo offiziell an den Start. Dem Verbund gehören fünf Kliniken an sechs Standorten an: die Orthopädische Klinik Tegernsee, die Klinik Bad Reichenhall, das Rehafachzentrum in Bad Füssing und in Passau, die Fachklinik Gaißach für Kinder und Jugendliche sowie die Klinik Höhenried. „Hohe medizinische Qualität und Expertise, eine sehr gute Betreuung und die hervorragende Lage in der Berg- und Seenlandschaft des Voralpenlands – dafür stehen unsere Reha-Einrichtungen“, sagt die für den Bereich Kliniken zuständige Geschäftsführerin der DRV Bayern Süd, Brigitte Iding. „Mit dem Zusammenschluss zum DRV Rehaverbund Südbayern wollen wir mehr Synergien und eine noch engere Zusammenarbeit zwischen unseren Verbundkliniken erzielen. Außerdem können wir durch den Verbund die Qualitätsmerkmale, die all unsere Reha-Einrichtungen auszeichnen, noch deutlicher hervorheben.“

Ausgangspunkt für den Zusammenschluss im DRV Rehaverbund Südbayern waren die im Juli 2023 in Kraft getretenen Neuregelungen zur Transparenz in der Rehabilitation durch das sog. Trio-Gesetz (Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“). Ein Bestandteil dieses Gesetzes ist die Stärkung des Wunsch und Wahlrechts der Versicherten bei der Beantragung einer medizinischen Rehabilitation. Die Wünsche können sich insbesondere beziehen auf den Ort der Leistungserbringung und die Wahl der Rehabilitationseinrichtung, die Art der Leistungserbringung (ambulant oder stationär), Beginn und Dauer der Rehabilitation, Leistungsumfang und Therapiegestaltung sowie religiöse, weltanschauliche und alters und geschlechtsspezifische Bedürfnisse. Bis zu drei Wunschkliniken können Versicherte nun in ihrem Antrag auf Rehabilitation angeben. Einem der Wünsche wird in der Regel entsprochen, sofern die Klinik anerkannt ist, für den Reha-Bedarf geeignet ist und die Wartezeit weniger als sechs Monate beträgt.

„Wir wollen unsere Qualitätsmerkmale deutlicher hervorheben.“
Brigitte Iding, Geschäftsführerin, DRV Bayern Süd
Äußern sich die Versicherten nicht oder kann keinem der Wünsche entsprochen werden, so werden mit einem grundsätzlichen Bewilligungsbescheid vier geeignete Kliniken vorgeschlagen. Ein Algorithmus wählt dafür Kliniken nach den Parametern Qualität, Wartezeit und Entfernung aus und der Versicherte hat dann zwei Wochen Zeit, sich für eine der Kliniken zu entscheiden.
„Durch die Neuerungen des Trio-Gesetzes stehen die Rehakliniken der DRV Bayern Süd in einem Wettbewerb mit anderen Rehabilitationsangeboten bundesweit“, sagt Christian Heide, stellvertretender Abteilungsleiter des Bereichs Kliniken bei der DRV Bayern Süd. „Umso wichtiger ist es, dass sich unsere Kliniken ihres Markenkerns und ihrer Alleinstellungsmerkmale bewusst sind und diese selbstbewusst nach außen vertreten. Der Zusammenschluss im Rehaverbund bietet die Grundlage dafür, dass unsere starke Marke zukünftig noch deutlicher nach außen strahlen kann“, so Heide. „Auch niedergelassenen Ärzten und Therapeuten sowie Medizinern und Sozialdiensten in den Akutkliniken wollen wir mit unserer Verbundmarke noch besser zeigen, dass unsere Kliniken ein gemeinsames Qualitätsversprechen verbindet“, erklärt Heide. „Schließlich stehen die Rehabilitationseinrichtungen der Rentenversicherung für jahrzehntelange Erfahrung im Bereich Reha sowie für ausgewiesene wissenschaftliche Fachexpertise. Durch ihre öffentlich-rechtliche Trägerschaft sind unsere Kliniken zudem ausschließlich dem Wohl der Patienten verpflichtet“, so Heide.
„Auch für die Zukunft ist es wichtig, dass die Deutsche Rentenversicherung starke eigene Rehabilitationskliniken betreibt“, erläutert Geschäftsführerin Brigitte Iding. „Damit können wir Innovationen in der Rehabilitation voranbringen und wissen durch die Verantwortung für den Betrieb, mit welchen Herausforderungen die Einrichtungen kämpfen müssen. Gemeinsam mit den Vertragseinrichtungen können wir so optimale Rehabilitationsmaßnahmen für unsere Versicherten anbieten und sie ständig weiterentwickeln.“

Die geeignete Reha- Einrichtung finden
Seit Juli 2023 ist das Internetportal „Meine Rehabilitation“ online. Interessierte können hier nach Rehabilitationseinrichtungen suchen, sie vergleichen und sich über Wartezeiten bis zur Aufnahme informieren.
Ziel des Portals ist es, den Versicherten alle Informationen für eine selbstbestimmte Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts an die Hand zu geben.
Weitere Infos auf:
www.meine-rehabilitation.de