Mit Sicherheit auf eigenen Wegen
Auch Selbstständige sind bei der Deutschen Rentenversicherung sozial abgesichert – freiwillig oder als Pflichtversicherte. Drei von ihnen erzählen, warum sie das gut finden.

Lesen Sie diesen Artikel, um zu erfahren, wie Selbstständige von der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren können – ob freiwillig oder pflichtversichert. Drei persönliche Geschichten zeigen, warum es sich lohnt, auf die Absicherung durch die Deutsche Rentenversicherung zu setzen – für heute und fürs Alter.
Selbstständig sein und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – geht das überhaupt? Es geht, teils sogar schon seit über 100 Jahren. Denn die Deutsche Rentenversicherung ist nicht nur für Festangestellte da, sondern auch für selbstständige Unternehmer und Freiberufler. Viele Berufsgruppen sind sogar automatisch versichert. Das gilt beispielsweise für selbstständige Lehrer, Pflegepersonen, Handwerker, Tagesmütter, Hebammen und Entbindungspfleger.
Aber auch anderen Selbstständigen steht die Deutsche Rentenversicherung offen: Sie können sich entweder freiwillig versichern und den Anspruch auf eine lebenslange Altersrente erwerben oder ihre Hinterbliebenen absichern. Oder aber die Versicherungspflicht beantragen und dabei von Vorteilen wie beispielsweise Reha- und Präventionsleistungen und der Absicherung gegen Erwerbsminderung profitieren.
Die Rentenversicherung ist dabei flexibel und berücksichtigt auch, dass gerade zu Beginn der Selbstständigkeit der Umsatz schwanken kann oder Anschaffungskosten zu begleichen sind. Existenzgründer, die sich auf Antrag pflichtversichern, können in den ersten drei Jahren nach dem Jahr der Aufnahme der Tätigkeit nur die Hälfte des „Regelbeitrages“ zahlen; das sind 2025 auf 348,29 Euro. Eine Zahlung auf Grundlage des tatsächlichen Arbeitseinkommens ist ebenfalls möglich.
Freiwillig rentenversicherte Selbstständige können bei der Beitragshöhe zwischen einem monatlichen Mindestbeitrag von 103,42 Euro und einem Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro wählen. Wie wichtig es ist, als Selbstständiger für das Alter vorzusorgen, zeigen die Ergänzungen der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2024: 4,4 Prozent der über 65-Jährigen, die zuletzt selbstständig waren, beziehen Grundsicherung. Bei ehemaligen Arbeitnehmern sind es 1,1 Prozent.

Marisa Hoffmann

"So ablehnend ich anfangs war, so gut war mein Bauchgefühl nach der Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.“
Marisa Hoffmann
Physiotherapeutin, 42 Jahre, Nieder-Olm
Vor der Frage der Altersvorsorge stand auch Marisa Hoffmann. Nach sieben Jahren Angestelltendasein hat die Physiotherapeutin 2012 beschlossen, sich mit einer eigenen Praxis selbstständig zu machen. Damit änderte sich nicht nur ihr beruflicher Alltag, sondern auch ihr Rentenversicherungsstatus. Weil die Rheinland-Pfälzerin bereits nach wenigen Monaten eine Mitarbeiterin anstellte – mittlerweile sind es fünf–, galt sie fortan nicht mehr als Soloselbstständige. Sie konnte eigenständig entscheiden, ob und wie sie in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein wollte. „Mein erster Impuls war die Flucht“, erinnert sich Hoffmann. Woher diese Einschätzung kam, weiß sie auch rückblickend nicht genau. „Ich habe mich das immer wieder gefragt und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich die vorherrschende Stimmung übernommen habe.“
Auch in Internetforen zum Thema Altersvorsorge habe damals die Meinung vorgeherrscht, dass man besser ohne gesetzliche Rentenversicherung dran sei, weil man in einigen Jahrzehnten ohnehin kein Geld mehr sehen würde.
Eineinhalb Jahre lang hielt Marisa Hoffmann an ihrer Entscheidung fest, zahlte stattdessen in eine private Rentenversicherung ein. Erst eine Beratung bei der Verbraucherzentrale brachte die Wende: „Die Beraterin riet mir, die Möglichkeit zu prüfen, in die gesetzliche Rentenversicherung
zurückzukehren, um mich in der Altersvorsorge breiter aufzustellen.“
Hoffmann reagierte zunächst skeptisch, immerhin würde sie der Regelbeitrag zum damaligen Zeitpunkt rund 620 Euro im Monat kosten. Eine stolze Summe, wie die heute 42-Jährige fand.
Deshalb ließ sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten, um zum Beispiel zu klären, wie hoch die Summe sein würde, die sie bei Einzahlung des Regelsatzes als Rentnerin nach jetzigem Stand bekäme.
Am Ende des Gesprächs war sie überzeugt: „So ablehnend ich anfangs war, so gut war mein Bauchgefühl nach den beiden Beratungen. Ich vertraue darauf, dass ein System, das schon so lange erfolgreich existiert, auch in Zukunft Bestand haben wird und mir die Sicherheit bietet, im Alter gut leben zu können.“
Auch in ihrem Umfeld hat Hoffmanns Entscheidung für positive Reaktionen gesorgt. „Ich habe den Eindruck, dass sich die Meinung gegenüber der Rentenversicherung in den letzten Jahren geändert hat. Viele, die früher etwa ausschließlich auf private Vorsorge setzten, haben inzwischen erkannt, dass die gesetzliche Rentenversicherung zusätzliche Vorteile bringt.“
Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung riestert Hoffmann, investiert in Fonds und zahlt in eine private Altersvorsorge ein. „Es gibt einen Menschen, der sich über meine Entscheidung noch mehr gefreut hat als ich selbst“, sagt sie schmunzelnd. „Mein Steuerberater, denn der gezahlte Beitrag ist als Altersvorsorgeaufwendung von der Steuer absetzbar.“
Jakob Korte

„Es war mein Traum, mich irgendwann selbstständig zu machen.“
Jakob Korte
Tischler, 30 Jahre, Königswinter

Das Thema Rente hat für Jakob Korte in den ersten Berufsjahren keine Rolle gespielt. Dafür war zu viel los in seinem Leben. Nach der Schule zog er zunächst aus der Nähe von Celle nach Bonn, um den Beruf des Orgelbauers zu lernen. „Ich war auf der ganzen Welt unterwegs“, erzählt der 30-jährige Handwerker.
Kathedralen in Südamerika gehörten zu seinen Einsatzorten genauso wie Konzertsäle in China. „Es war jedoch mein Traum, mich irgendwann selbstständig zu machen.“ Da der Markt für Orgelbauer bekanntlich klein ist, wechselte er ins Tischlerhandwerk. Immerhin besteht der größte Teil des gigantischen Instruments aus fein gearbeitetem Holz – vom Gehäuse bis zur Spielmechanik.
Nach der Meisterschule folgte Ende 2023 die Gründung einer eigenen Firma in Königswinter. Seine Werkstatt teilt er sich mit einem anderen Tischler. Zum Gespräch lehnt er sich an einen Arbeitstisch und schließt schnell noch die Tür zum Nebenraum, wo gerade eine Säge kreischt. Zunächst belieferte Korte Kunden aus dem Orgelbau, dann kamen Aufträge für Möbel oder Raumausstattung hinzu. „Ich investiere schrittweise größere Summen in moderne Maschinen, damit kann ich mich als Tischler von meinen Wettbewerbern absetzen“, sagt er.
Entsprechend knapp ist das Geld. Wäre er als selbstständiger Handwerker nicht verpflichtet gewesen, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, hätte er das Thema Altersvorsorge vielleicht auf die lange Bank geschoben, räumt der Vater von zwei kleinen Kindern ein. Mittlerweile nimmt er die Altersvorsorge ernst. Deshalb sei es für ihn kein Nachteil, dass er verpflichtet ist, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, sagt Korte.

Der Gesetzgeber sieht für Gründer wie ihn einen klaren Weg vor: Wer sich als Handwerker selbstständig macht, muss 18 Jahre Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung einzahlen – und besitzt damit unter bestimmten Voraussetzungen eine grundlegende Absicherung für das Alter und bei Erwerbsminderung. Bei gesundheitlichen Problemen besteht außerdem Anspruch auf Präventions- und Reha-Leistungen. Im Todesfall würden auch Hinterbliebene eine Rente bekommen.
Derzeit zahlt Korte rund 350 Euro im Monat an die Deutsche Rentenversicherung. Das entspricht der Hälfte des Regelbeitrags. Von dieser Sonderregelung können Gründer in den drei ersten Jahren ihrer Selbstständigkeit profitieren. Dann können sie wählen zwischen dem vollen Regelbeitrag oder einem einkommensabhängigen Beitrag.
Auf lange Sicht hält Korte die erwarteten Zahlungen für sich zu niedrig. Auch deshalb hat er eine private Police abgeschlossen. Die Planung der Altersvorsorge ist für ihn aber nicht beendet. Weitere Gedanken will er sich in den kommenden Jahren machen – wenn der Betrieb richtig rundläuft.
Katharina Ehrhardt

„Das Teuerste ist, gar nichts für die Altersvorsorge zu tun.“
Katharina Ehrhardt
Business-Coachin, 48 Jahre, Farchant
Zu keinem Zeitpunkt hat Katharina Ehrhardt infrage gestellt, ob sie weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen wird. Als sie ihre Leidenschaft zum Beruf machte, hat sie sich freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung angemeldet. Denn sie kennt sich mit Geld aus. Vom 16. Lebensjahr an arbeitete sie im Finanzsektor. Erst bei einer kleinen Sparkasse auf dem Land, dann für ein Brokerhaus und schließlich als Fondsmanagerin.
2021 sprang die damals 44-Jährige ins kalte Wasser und wechselte in die Selbstständigkeit. „In den Jahren davor habe ich erste Schritte als Personal Coach gemacht, im Ehrenamt und neben meinem Beruf. Da merkte ich, wie viel Freude es bereitet und wie befriedigend es für mich ist, Menschen auf ihrem Weg zu unterstützen“, erzählt Ehrhardt. Nach einer Auszeit, die eigentlich als Pause zwischen zwei Jobs gedacht war, sei die Entscheidung gereift.
Sie musste zunächst mit Unsicherheiten zurechtkommen, die eine Selbstständigkeit mit sich bringt. Wie lange wird es dauern, bis ein Kundenstamm aufgebaut ist? Was, wenn meine Dienste nicht nachgefragt werden? „Auch mit einem soliden Businessplan lässt sich nicht vorhersagen, wie die Selbstständigkeit anläuft.“
Geholfen hat Ehrhardt, dass sie als freiwillig versicherte Selbstständige anfangs die Beitragszahlung an die Rentenversicherung selbst anpassen konnte. „Das verschafft einem zu Beginn etwas Luft. Glücklicherweise sind die Anschaffungskosten für meine Tätigkeit nicht so hoch. Bei einem Handwerksbetrieb mit großen Maschinen ist das anders.“ Deshalb habe sie, als sie die erste Renteninformation als Selbstständige bekam und sah, welche Auswirkung die niedrige Zahlung hat, beschlossen, ihre Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung auf das Maximum zu erhöhen.
Bis zu ihrer Selbstständigkeit hatte Ehrhardt bereits über 25 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung angesammelt und jetzt zahlt sie 1.497 Euro monatlich in die Rentenkasse ein. „Das ist viel Geld, das tut erst einmal weh, weil man den Betrag ganz aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Bei mir hat es funktioniert, weil sich meine Auftragslage sehr schnell sehr gut entwickelte.“
Hauptmotiv war, dass sie als Rentnerin einmal solide abgesichert sein möchte. Die gesetzliche Rente ist dabei eines von mehreren Standbeinen. „Vor allem aber ist es das Standbein, das sicher ist und mir immer bleiben wird.“ Zusätzlich legt Ehrhardt regelmäßig Geld an. „Das ist für mich kein Entweder-oder. Man kann auch mit einer Immobilie vorsorgen oder mit Aktien. Wichtig ist, dass man überhaupt konsequent für die finanzielle Absicherung im Alter sorgt“, sagt sie. In ihren Beratungen ist die Altersvorsorge regelmäßig Thema.
„Während meiner Lehrzeit habe ich Seniorinnen beobachtet, die so wenig fürs Alter vorgesorgt hatten, dass sie von ihrer Rente am Monatsende keine 20 Mark mehr abheben konnten, also rund 10 Euro. Das war einschneidend. Gerade Frauen tun sich schwer mit dem Thema Geld. Sie müssen sich aber selbst um ihre finanzielle Zukunft kümmern. Ein Mann ist keine Altersvorsorge. Sie müssen sich fragen:
Wie will ich später leben? Will ich später die Möglichkeit haben, mir was Schönes gönnen zu können? Dafür schaffe ich heute die Grundlage. Das Teuerste ist, nichts zu tun.“
Für Ehrhardt spielt auch das Solidarprinzip bei der gesetzlichen Rente eine große Rolle. „Ich bezahle jetzt die Rente für die Generation meiner Eltern. Sie haben für die Generation ihrer Eltern bezahlt. Es ist ein System, von dem ich gerne ein Teil bin.“

Drei Fragen an die Deutsche Rentenversicherung
„Viel mehr als eine normale Altersrente“
Frau Lange, warum sollten Selbstständige sich bei der Rentenversicherung versichern?
Sie sichern sich damit nicht nur eine Altersrente, sondern profitieren von einem umfassenden Leistungspaket. Viele Selbstständige wissen nicht, ob sie per Gesetz rentenversichert sind oder sich freiwillig versichern können. Deshalb sollte sich jede oder jeder zu Beginn der Selbstständigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Wie hoch fällt die spätere Rente aus?
Die hängt dann davon ab, wie viel eingezahlt wurde. Pflichtversicherte zahlen für gewöhnlich den Regelbeitrag von 696,57 Euro. Freiwillig Versicherte können zwischen dem Mindestbeitrag von derzeit 103,42 Euro und dem Höchstsatz von 1.497,30 Euro wählen und die Zahlungen jederzeit unterbrechen.
Warum besteht für Selbstständige mancher Berufsgruppen eine Pflichtversicherung?
Zu den pflichtversicherten Selbstständigen gehören beispielsweise neben Lehrern und Erziehern, Pflegepersonen oder Handwerkern auch Selbstständige, die auf Dauer für einen Auftraggeber tätig sind und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Bei diesen Personen geht der Gesetzgeber von einer sozialen Schutzbedürftigkeit aus.
Wie sieht das Leistungspaket aus, von dem Selbstständige profitieren?
Bei den Leistungen handelt es sich um viel mehr als die Altersrente. Wer bei uns versichert ist, hat neben der Regelaltersrente nach der Mindestversicherungszeit von fünf Jahren eine Absicherung für seine Hinterbliebenen erworben und unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente sowie verschiedene Reha-Leistungen.
Sophia Lange

ist im Grundsatzbereich der Deutschen Rentenversicherung für selbstständig Tätige und freiwillig Versicherte zuständig.