Erwerbsgemindert: Arbeit auf Probe
Erwerbsgeminderte Menschen können sich nun sechs Monate auf dem Arbeitsmarkt testen. Ihr Rentenanspruch bleibt erhalten.

- Erwerbsgeminderte können sich sechs Monate lang ohne Verlust ihrer Rente auf dem Arbeitsmarkt ausprobieren.
- Auch Teilzeitarbeit ist testweise möglich.
- Die Regelung bietet mehr Planungssicherheit.
Viele erwerbsgeminderte Menschen würden sich gerne einmal auf dem Arbeitsmarkt ausprobieren: Kann ich vielleicht trotz meines Rückenleidens oder meiner Angststörung wieder einem geregelten Job nachgehen? Der Gesetzgeber hat nun eine Neuregelung beschlossen: Sechs Monate lang kann sich eine erwerbsgeminderte Person auf einem Arbeitsplatz ausprobieren – ohne ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu gefährden. Eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten Versicherte, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen. Die medizinischen Voraussetzungen erfüllt, wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mindestens sechs Stunden pro Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Wer teilweise erwerbsgemindert ist, zum Beispiel noch vier Stunden arbeiten kann, dem dient die Rente dazu, das Einkommen zu ergänzen. Auch diese Menschen können nun ausprobieren, ob sie vielleicht wieder mehr Stunden pro Tag schaffen. Für erwerbsgeminderte Menschen, deren Renten in der Regel für einen befristeten Zeitraum bewilligt werden, entsteht so mehr Planungssicherheit.
Mehr Info unter: t1p.de/DRV-Arbeit-auf-Probe