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„Effizienter und flexibler werden“

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist seit diesem Jahr Teil des Verbundsystems der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Warum? Und was ändert sich? Ein Gespräch mit Marco Tempel, Leiter der KSK.

Eine Malerin in ihrem Atelier, die einen farbverschmierten Kittel trägt und einen Pinsel hält; im Hintergrund sind zwei Gemälde mit Pferdemotiven zu sehen.
Darum sollten Sie diesen Artikel lesen:

Dieser Artikel zeigt, wie die Künstlersozialkasse durch den Anschluss an die DRV KBS moderner und effizienter wird. Leser und Leserinnen erfahren, welche konkreten Vorteile sich daraus für Versicherte und Unternehmen ergeben.

Interview: Jessica Tönnißen
Rente
02/2025

Herr Tempel, warum befindet sich die KSK mittlerweile unter dem Dach der DRV KBS?
Der Wechsel des Trägers war ein bedeutender Schritt, um die Zukunftsfähigkeit der Künstlersozialkasse zu sichern und sie an
die Anforderungen der digitalen Transformation anzupassen. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bietet mit ihrem breit aufgestellten Verbundsystem innerhalb der Sozialversicherung ideale Voraussetzungen, um die KSK in diesem Wandel zu unterstützen. Zudem ergänzt die KSK das Verbundsystem der DRV KBS, das sich durch seine breite Aufstellung auszeichnet, sehr gut.

Welche konkreten Schritte sind in Sachen Digitalisierung der KSK geplant?
Der erste Schritt besteht darin, die KSK in die IT-Struktur der DRV KBS zu integrieren – ein Prozess, der derzeit läuft. Im Anschluss daran werden wir die IT-Anwendungen der KSK modernisieren, insbesondere die technischen Kernsysteme, die für die fachlichen Aufgaben essenziell sind. Die weiteren Schritte stehen noch nicht endgültig fest. Momentan befinden wir uns in einer Analysephase, um eine Strategie für die Entwicklung und Umsetzung des Digitalisierungsprojekts zu erarbeiten.

Welche Vorteile haben Versicherte und abgabepflichtige Unternehmen durch diese Veränderung?
Unser Ziel ist es, die Erreichbarkeit der KSK zu verbessern, Anfragen schneller zu bearbeiten, bürokratische Hürden für Versicherte und abgabepflichtige Unternehmen zu minimieren und bestmögliche Unterstützung anzubieten. Derzeit stoßen wir dabei an gewisse Grenzen. Durch eine modernere IT-Infrastruktur erwarten wir Effizienzsteigerungen und flexiblere Anpassungsmöglichkeiten, die es uns ermöglichen, diese Ziele künftig noch besser zu erreichen.

Lächelndes Porträtfoto von Marco Tempel.

„Unser Ziel ist es, die Erreichbarkeit der KSK zu verbessern.“

Marco Tempel, Leiter der Künstlersozialkasse.

Ein Kameramann, der durch den Sucher einer professionellen Filmkamera blickt

Wie kann die DRV KBS ihre bestehende Infrastruktur für die Digitalisierung der KSK nutzen?
Die DRV KBS verfolgt eine klare Digitalstrategie und verfügt über die entsprechenden Ressourcen. Zudem bringt sie umfangreiche Erfahrungen als Melde- und Einzugsstelle der Sozialversicherung mit. Diese Kombination aus digitaler Ausrichtung und fachlicher Expertise wird unser Digitalisierungsprojekt maßgeblich voranbringen.

Welche Änderungen ergeben sich durch den Trägerwechsel für die in der KSK Versicherten?
Für die Versicherten der KSK sind kaum Veränderungen spürbar. Die KSK bleibt weiterhin die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zur Künstlersozialversicherung und zur Künstlersozialabgabe. Lediglich die Service-Nummer für sie hat sich geändert.

Bleibt die KSK weiterhin eigenständig und in Wilhelmshaven ansässig?
Ja, die KSK bleibt eigenständig, und ihr Sitz bleibt in Wilhelmshaven. Dies ist sogar gesetzlich im Künstlersozialversicherungsgesetz festgelegt.

Eine Musikproduzentin, die konzentriert an einem Mischpult arbeitet.

Über die KSK

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist seit 1. Januar 2025 Teil des Verbundsystems der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Sie ist selbst kein Leistungsträger, sondern sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre Versicherten zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung.

Selbstständigen Künstlern und Publizisten steht der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zu. Sie müssen dafür aber nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge aus eigener Tasche zahlen, die KSK stockt die Beträge auf aus einem Zuschuss des Bundes (20 Prozent) und aus Sozialabgaben von Unternehmen (30 Prozent), die Kunst und Publizistik verwerten. Welchen Monatsbeitrag ein Künstler / Publizist im Einzelnen an die KSK zahlt, hängt von der Höhe seines Arbeitseinkommens ab. Wenn dieses nicht über der Geringfügigkeitsgrenze von 3.900,00 Euro jährlich liegt, kann die KSK im Regelfall nicht genutzt werden (Ausnahme: Berufsanfänger).

Neue Service-Nummer

Die KSK hat eine neue Service-Nummer für Kunst- und Publizistikschaffende: 

04421 7543 5900

Für die abgabepflichtigen Unternehmen bleibt es bei der bekannten Service- Nummer: 

04421 7543 5091

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