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Die Idee, sein eigener Chef zu sein, klingt verlockend. In puncto Altersvorsorge sollten Existenzgründer allerdings die eigene Absicherung nicht auf die lange Bank schieben.

Ein junger Mann sitzt am Tisch und näht mit einer Nähmaschine
Darum sollten Sie diesen Artikel lesen:

Lesen Sie diesen Artikel, um zu erfahren, warum eine frühzeitige Absicherung in der Sozialversicherung für Selbstständige und Gründer wichtig ist und wie Sie sich optimal für die Zukunft absichern können.

Altersvorsorge
Bayern
02/2025

Dogwalker, Trauerredner, Businessgründer, Hochzeitsplaner, Coach, Influencer, App-Programmierer: In der Liste der Top-Geschäftsideen 2024 finden sich die unterschiedlichsten Vorschläge, mit denen man sich selbstständig machen kann. Wer sein eigener Chef werden möchte, tut gut daran, neben einer ausgefeilten und erfolgversprechenden Geschäftsidee auch verschiedene Beratungsangebote für Gründerinnen und Gründer zu nutzen, damit aus dem Traum vom eigenen Business ein gewinnbringendes Unternehmen wird.

„Besonders in der Anfangsphase, in der Tausend Sachen gleichzeitig zu beachten und zu erledigen sind, investieren viele ihre gesamte Energie, das Geschäft zum Laufen zu bringen und Kunden zu akquirieren. Dabei übersehen sie, dass sie mit Beginn ihrer Selbstständigkeit neben der finanziellen nun auch für ihre soziale Absicherung verantwortlich sind“, erklärt Christian Spörl. Anders als bei Arbeitnehmern, die per Gesetz in allen fünf Säulen der Sozialversicherung automatisch pflichtversichert sind, müssen Selbstständige hier in Eigenverantwortung tätig werden und für ausreichend Schutz in der Arbeitslosen-, Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung sorgen sowie ihre Situation im Alter im Blick behalten.

Selbstständig ist nicht gleich selbstständig

Gerade bei der Rentenversicherung sind die Regelungen für Selbstständige sehr differenziert: Einige Selbstständige sind per Gesetz pflichtversichert, beispielsweise Handwerker, Künstler, Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer. Alle anderen können sich bis zu fünf Jahren nach Beginn ihrer Selbstständigkeit auf Antrag pflichtversichern und so von den vielfältigen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren. Neben der Absicherung im Alter und Todesfall zählen hierzu auch der Anspruch auf eine Rehabilitation oder eine Rente wegen Erwerbsminderung. Außerdem können pflichtversicherte Selbstständige Zulagen zur Riester-Rente erhalten. Eine dritte Gruppe kann freiwillige Beiträge zahlen und sehr flexibel die Höhe ihrer Beiträge innerhalb einer Minimal- und Maximalgrenze selbst bestimmen. Allerdings bietet diese Variante nicht alle Leistungen – es entfällt beispielsweise der Schutz bei Erwerbsminderung.

Lächelndes Porträtfoto von Christian Spörl.

„Selbstständige müssen sich um eine solide Absicherung kümmern.“

Christian Spörl, Auskunft und Beratung der DRV Schwaben

Von Anfang an gut beraten

Ob per Gesetz oder auf Antrag pflichtversichert, freiwillig oder privat versichert – für alle gilt: Wer in die Selbstständigkeit startet, sollte für den Fall einer möglichen Erwerbsminderung vorsorgen, seine Familie absichern und eine spätere Rente aufbauen. „Damit hier keine Fehler entstehen, die sich später rächen, empfehle ich allen, vor beziehungsweise spätestens beim Start in die Selbstständigkeit, diesen Aspekt nicht zu vernachlässigen“, so der Renten- Experte, der bei der Deutschen Rentenversicherung Schwaben neben allgemeinen Beratungen auch spezielle „Intensivgespräche zur Altersvorsorge“ anbietet. In einem rund einstündigen Gespräch nimmt er dabei den Ist- Stand der bestehenden Versorgungssituation genau unter die Lupe und informiert bei Bedarf produktunabhängig, kostenlos und anbieterneutral über die Möglichkeiten einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge. „Nur so kann man von Anfang an klären, mit welchen Leistungen zu rechnen ist, wie hoch schätzungsweise die eigene Rente im Alter ausfallen wird und ob für die finanzielle Sicherung für die Zeit nach dem Berufsleben noch zusätzliche Vorsorgeformen aufgebaut werden sollten.“ Das Ass im Ärmel ist in diesem Punkt – gerade bei jungen Selbstständigen – oft die Zeit. Wird diese geschickt genutzt, kann aufgrund der langen Dauer auch mit kleinen Anlagen bis zum Ende der Vertragslaufzeit ein ordentlicher Ertrag aufgebaut werden.

Expertentipps schaffen Klarheit

Vor Ort beraten Christian Spörl sowie weitere Renten-Experten auf zahlreichen Sprechtagen im Regierungsbezirk Schwaben oder auch ganz bequem von zu Hause aus per Videoberatung. Wer sich vorab in das Thema einlesen möchte, findet im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung umfassende Informationsmöglichkeiten und Material zum Download. Außerdem bietet das von der Deutschen Rentenversicherung betriebene Portal www.ihre-vorsorge.de einen eigenen Bereich für Selbstständige, in dem Schritt für Schritt erklärt wird, was sie für ihre Rente tun und wie sie ihre Altersvorsorge auf eine solide Basis stellen können. Der Wegweiser zeigt dabei auch auf, welche Alternativen es darüber hinaus gibt: Thematisiert werden auch die Bereiche Riester-Rente, Rürup-Rente sowie die Kranken- und Pflegeversicherung.

INFO

Wer gilt als selbstständig?

Per Definition gilt als selbstständig, wer die berufliche Leistung auf eigene Rechnung und unabhängig von einem Arbeitgeber ausübt, eigenverantwortlich handelt und nicht weisungsgebunden ist.

Selbstständige genießen die Freiheit – in Absprache mit ihren Kunden –, selbst zu bestimmen, wann, wo und mit welchen Mitteln sie den Auftrag ausführen. Gleichzeitig tragen sie das alleinige unternehmerische Risiko und haften im Schadensfall.

Alle Angebote auf einen Blick

www.deutsche-rentenversicherung.de
Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung finden Selbstständige in einem eigenen Bereich wertvolle Tipps, speziell auf sie zugeschnittene Broschüren und die Möglichkeit, einen Online-Vortrag zu buchen.

www.ihre-vorsorge.de
Das unabhängige Altersvorsorgeportal informiert anbieterneutral und ohne Werbung über die Themen private und betriebliche Altersvorsorge, gesetzliche Rente und Rehabilitation. Für Selbstständige ist unter der Rubrik „Altersvorsorge“ ebenfalls ein spezieller Bereich eingerichtet.

Kostenloses Servicetelefon 0800 1000 48021
Für individuelle Beratungen kann ein Termin vor Ort auf den zahlreichen Sprechtagsangeboten oder eine Videoberatung bequem von zu Hause aus vereinbart werden.

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