
Infografik: Frei? Aber sicher!
Eine lebenslange Rente – das ist auch für Selbstständige die beste Wahl. Die Deutsche Rentenversicherung sieht drei Arten der Versicherung für Berufstätige vor, die auf eigenen Füßen stehen. Drei Beispiele zeigen, für wen sie jeweils geeignet sind.
1. Vorteil
Man bekommt ab dem Renteneintrittsalter zuverlässig Monat für Monat einen bestimmten Betrag zur Alterssicherung, und zwar lebenslang, ganz egal, wie alt man wird.
2. Vorteil
Der Rentenbetrag steigt fast jedes Jahr. Der aktuelle Rentenversicherungsbericht prognostiziert für die kommenden 15 Jahre ein jährliches Plus von durchschnittlich 2,6 Prozent.
3. Vorteil
Die eingezahlten Rentenbeiträge sind bis zu einer bestimmten Höhe voll von der Steuer absetzbar. Das heißt: Sie werden von den Einkünften abgezogen, die Selbstständige versteuern müssen.
Mehr Infos für Selbstständige: t1p.de/DRV-Selbststaendig
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Pflichtversichert
Ansprüche:
• Altersrente
• Erwerbsminderungsrente
• Hinterbliebenenrente
• Reha-Leistungen
Eine der Voraussetzungen ist:
• Auf Dauer angelegte Selbstständigkeit

Beispiel: Sabine Köster
Germanistin, verheiratet, drei Kinder. In der Elternzeit beginnt sie, fünf Stunden die Woche Deutsch zu unterrichten. Da sie unter 500 Euro verdient, ist sie zunächst nicht versicherungspflichtig. Später erhöht sie ihre Stundenzahl und nimmt auch Prüfungen ab. Als Selbstständige, die nun über 556 Euro verdient, ist sie rentenversicherungspflichtig und muss sich binnen drei Monaten bei der Rentenversicherung melden. Entweder sie zahlt nun den – in den ersten Jahren – halben Regelbeitrag von 348,29 Euro im Monat oder stellt einen Antrag auf einen individuellen Beitrag (18,6 Prozent vom Arbeitseinkommen). Sie entscheidet sich aus Kostengründen für Ersteres.

Freiwillig versichert
Ansprüche:
• Altersrente
• Hinterbliebenenrente
Einige der Voraussetzungen:
• Es liegt keine Pflichtversicherung vor
• Es wird noch keine Altersrente bezogen
• Der Antragsteller lebt in Deutschland oder ist deutscher Staatsangehöriger

Beispiel: Dieter Zabrig
Geschieden, zwei Kinder, selbstständiger Taxifahrer. Hat sich spät für eine freiwillige Mitgliedschaft in der Rentenversicherung entschieden. Zur Altersvorsorge dienen ihm unterschiedliche Anlagen. Vor zehn Jahren schien ihm dann anstatt Versicherungspflicht auf Antrag eine freiwillige Mitgliedschaft in der Rentenversicherung sinnvoll. Denn Zabrig hat zwar auskömmliche, aber stark schwankende Einkünfte. Als freiwillig Versicherter kann er monatlich wechselnd jeden Betrag zwischen 103,42 Euro und 1.497,30 Euro einzahlen. Zweites Argument für diese Variante ist, dass Zabrig für den Krankheits-, Todes- und Erwerbsminderungsfall bereits privat vorsorgt.

Pflichtversichert auf Antrag
Ansprüche:
• Altersrente
• Erwerbsminderungsrente
• Hinterbliebenenrente
• Reha-Leistungen
Einige der Voraussetzungen:
• Antragstellung innerhalb der ersten fünf Jahre der Selbstständigkeit
• Auf Dauer angelegte Selbstständigkeit

Beispiel: Yvonne Walter
Versicherungskauffrau, verheiratet, eine Tochter. Sie hat sich als Versicherungsmaklerin selbstständig gemacht. Sie entscheidet sich für eine Versicherungspflicht auf Antrag, denn neben einer Altersrente und einer Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall hat sie so auch Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Darüber hinaus sichert sie sich die Möglichkeit, eine medizinische oder berufliche Reha zu machen, samt Übergangsgeld. Zur Berechnung der Beitragshöhe hat sie zwei Möglichkeiten: Entweder einen pauschalen, in den ersten drei Jahren halben Regelbeitrag von 348,29 Euro im Monat. Oder sie zahlt auf Antrag 18,6 Prozent ihres Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sie entscheidet sich für Letzteres, damit ihre Rentenbeiträge „mitwachsen“.
