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Illustration von einem Gebäude der Deutschen Rentenversicherung mit drei illustrierten Personen im Umfeld.

Infografik: Frei? Aber sicher!

Eine lebenslange Rente – das ist auch für Selbstständige die beste Wahl. Die Deutsche Rentenversicherung sieht drei Arten der Versicherung für Berufstätige vor, die auf eigenen Füßen stehen. Drei Beispiele zeigen, für wen sie jeweils geeignet sind.

 

1. Vorteil

Man bekommt ab dem Renteneintrittsalter zuverlässig Monat für Monat einen bestimmten Betrag zur Alterssicherung, und zwar lebenslang, ganz egal, wie alt man wird.

 

2. Vorteil

Der Rentenbetrag steigt fast jedes Jahr. Der aktuelle Rentenversicherungsbericht prognostiziert für die kommenden 15 Jahre ein jährliches Plus von durchschnittlich 2,6 Prozent.

 

3. Vorteil

Die eingezahlten Rentenbeiträge sind bis zu einer bestimmten Höhe voll von der Steuer absetzbar. Das heißt: Sie werden von den Einkünften abgezogen, die Selbstständige versteuern müssen.

 

Mehr Infos für Selbstständige: t1p.de/DRV-Selbststaendig

 

Wählen Sie eine Themenwelt aus:

Pflichtversichert

Ansprüche:

• Altersrente

• Erwerbsminderungsrente

• Hinterbliebenenrente

• Reha-Leistungen

 

Eine der Voraussetzungen ist:

• Auf Dauer angelegte Selbstständigkeit

Illustration von Sabine Köster und einem Schild, dass nach rechts zeigt.

Beispiel: Sabine Köster

Germanistin, verheiratet, drei Kinder. In der Elternzeit beginnt sie, fünf Stunden die Woche Deutsch zu unterrichten. Da sie unter 500 Euro verdient, ist sie zunächst nicht versicherungspflichtig. Später erhöht sie ihre Stundenzahl und nimmt auch Prüfungen ab. Als Selbstständige, die nun über 556 Euro verdient, ist sie rentenversicherungspflichtig und muss sich binnen drei Monaten bei der Rentenversicherung melden. Entweder sie zahlt nun den – in den ersten Jahren – halben Regelbeitrag von 348,29 Euro im Monat oder stellt einen Antrag auf einen individuellen Beitrag (18,6 Prozent vom Arbeitseinkommen). Sie entscheidet sich aus Kostengründen für Ersteres.

Illustration von Sabine Köster.

Freiwillig versichert

Ansprüche:

• Altersrente

• Hinterbliebenenrente 

 

Einige der Voraussetzungen:

• Es liegt keine Pflichtversicherung vor

• Es wird noch keine Altersrente bezogen

• Der Antragsteller lebt in Deutschland oder ist deutscher Staatsangehöriger

Illustration von Dieter Zabrig und einem Schild, dass nach rechts zeigt.

Beispiel: Dieter Zabrig

Geschieden, zwei Kinder, selbstständiger Taxifahrer. Hat sich spät für eine freiwillige Mitgliedschaft in der Rentenversicherung entschieden. Zur Altersvorsorge dienen ihm unterschiedliche Anlagen. Vor zehn Jahren schien ihm dann anstatt Versicherungspflicht auf Antrag eine freiwillige Mitgliedschaft in der Rentenversicherung sinnvoll. Denn Zabrig hat zwar auskömmliche, aber stark schwankende Einkünfte. Als freiwillig Versicherter kann er monatlich wechselnd jeden Betrag zwischen 103,42 Euro und 1.497,30 Euro einzahlen. Zweites Argument für diese Variante ist, dass Zabrig für den Krankheits-, Todes- und Erwerbsminderungsfall bereits privat vorsorgt.

Illustration von Dieter Zabrig.

Pflichtversichert auf Antrag

Ansprüche:

• Altersrente

• Erwerbsminderungsrente

• Hinterbliebenenrente

• Reha-Leistungen

 

Einige der Voraussetzungen:

• Antragstellung innerhalb der ersten fünf Jahre der Selbstständigkeit

• Auf Dauer angelegte Selbstständigkeit

Illustration von Yvonne Walter und einem Schild, dass nach rechts zeigt.

Beispiel: Yvonne Walter

Versicherungskauffrau, verheiratet, eine Tochter. Sie hat sich als Versicherungsmaklerin selbstständig gemacht. Sie entscheidet sich für eine Versicherungspflicht auf Antrag, denn neben einer Altersrente und einer Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall hat sie so auch Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Darüber hinaus sichert sie sich die Möglichkeit, eine medizinische oder berufliche Reha zu machen, samt Übergangsgeld. Zur Berechnung der Beitragshöhe hat sie zwei Möglichkeiten: Entweder einen pauschalen, in den ersten drei Jahren halben Regelbeitrag von 348,29 Euro im Monat. Oder sie zahlt auf Antrag 18,6 Prozent ihres Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sie entscheidet sich für Letzteres, damit ihre Rentenbeiträge „mitwachsen“.

Illustration von Yvonne Walter.

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