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Wer ein Ehrenamt ausübt, sollte einige sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen beachten. Ein Überblick.

- Dieser Artikel ist interessant, weil er zeigt, wie ehrenamtliches Engagement oder die Pflege von Angehörigen sich positiv auf die Rentenansprüche auswirken kann, was besonders für Menschen, die sich für solche Tätigkeiten engagieren, wichtig ist.
Das Engagement für die gute Sache
bringt Freude – und lohnt sich vielleicht auch für die Rente: „Wer ein Freiwilliges Soziales beziehungsweise Ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst absolviert, kann dafür Rentenpunkte bekommen“, sagt Lukas Wiebelt vom Beratungszentrum Karlsruhe der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW). „Auch bei der nicht erwerbsmäßigen Pflege einer Person mit anerkanntem Pflegegrad lassen sich oftmals Anwartschaften für die Rente erwerben.“
Für andere Ehrenämter gibt es vielleicht kein Plus in der Rente, aber durchaus Aufwandsentschädigungen: „Je nach Tätigkeit sind hier unterschiedliche Freibeträge pro Jahr gültig – darunter werden dann keine Sozialversicherungsbeiträge fällig“, erläutert Wiebelt. Wichtig sei jedoch, immer den Einzelfall zu betrachten, denn für Bezieherinnen und Bezieher einer Hinterbliebenen- oder einer Erwerbsminderungsrente zum Beispiel gelten wiederum andere Grenzen und Regeln.
Die DRV BW berät rund ums Thema Ehrenamt: „Übrigens nicht nur die Versicherten“, wie Lukas Wiebelt hervorhebt, „sondern mit den Kolleginnen und Kollegen vom Firmenservice auch die Vereine und Organisationen, die auf die Arbeit von Ehrenamtlichen zurückgreifen.“
Mehr Inhalte zum Thema in der Broschüre „Ehrenamt: Ihr Einsatz kann sich lohnen“ von der Deutschen Rentenversicherung.