Ehrenamt und Rente
Ob nebenberuflich oder neben der Rente – ehrenamtliche Tätigkeiten können sich positiv auf die Höhe der Rentenzahlungen auswirken.

- Der Artikel zeigt, wie vielfältig ehrenamtliches Engagement sein kann und welche finanziellen Vorteile es mit sich bringt. Er erklärt, wann Rentenansprüche durch Ehrenamt entstehen und welche steuerfreien Aufwandsentschädigungen möglich sind. Besonders für Rentner ist das Ehrenamt eine gute Möglichkeit, aktiv zu bleiben und unbegrenzt hinzuzuverdienen.
Es gibt viele Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu engagieren. Dazu gehört zum Beispiel der Dienst in Sportvereinen und Hilfsorganisationen, die Betreuung von alten Menschen oder Kindern, bei der Freiwilligen Feuerwehr und beim Katastrophenschutz. Auch ein Freiwilliges Soziales Jahr kann man als Ehrenamt definieren.
In häuslicher Pflege oder im Freiwilligen Sozialen beziehungsweise Ökologischen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst kann man Rentenansprüche erhalten. Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person prüft, ob Versicherungspflicht besteht, und zahlt die Beiträge zur Rentenversicherung, die sich positiv auf die spätere Rente auswirken. Bei einer nebenberuflichen ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung wie zum Beispiel im Sportverein oder der Jugendhilfe darf man 840 Euro im Jahr als Aufwandsentschädigung erhalten, ohne davon Sozialabgaben oder Steuern zahlen zu müssen. Für Übungsleiter ist eine Pauschale bis 3.000 Euro pro Jahr sozialversicherungs- und steuerfrei.
Oft üben Rentnerinnen und Rentner ein Ehrenamt aus, um nach dem Ausstieg aus dem Berufsleben ihre Erfahrungen weiterzugeben. Neben einer Altersrente dürfen sie unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass der Rentenanspruch gefährdet wird. Das gilt auch bei einer vorgezogenen Altersrente. Bei einer Erwerbsminderungsrente dagegen darf nur begrenzt hinzuverdient werden.