„Sie müssen nicht alles selbst erledigen“
Fenster putzen, schwere Einkäufe tragen, die Hecke schneiden – für viele ältere Menschen werden alltägliche Aufgaben zunehmend beschwerlich. Anka Eckert von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland erklärt, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.

- Der Artikel zeigt, welche Unterstützung ältere Menschen im Haushalt erhalten können – sei es durch professionelle Pflegehilfen oder legale Minijobs. Er erklärt die Anmeldung, Sozialabgaben und Vorteile einer offiziellen Beschäftigung. So hilft er, rechtliche Fehler zu vermeiden und eine sichere Hilfe zu organisieren.
Frau Eckert, welche Möglichkeiten haben ältere Menschen, die sich Hilfe im Haushalt holen möchten?
Anka Eckert: Das hängt zum Beispiel davon ab, ob die Personen pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sind oder nicht. Mit einem Pflegegrad 2 oder höher haben sie Anspruch auf Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Das heißt, Senioren können eine professionelle häusliche Pflegehilfe bestellen, die unter anderem bei der Haushaltsführung unterstützt. Sie kann die Wohnung reinigen, Einkäufe erledigen oder auch Mahlzeiten zubereiten. Alternativ erhalten sie ein monatliches Pflegegeld. Davon können Verwandte oder Freunde als Pflegeperson beschäftigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung für sie sogar Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung.
Was können Senioren tun, wenn sie noch nicht auf Pflege angewiesen sind, hin und wieder aber trotzdem eine helfende Hand gebrauchen können?
In diesem Fall lohnt es sich, über die Beschäftigung einer Haushaltshilfe nachzudenken. Was muss man dabei beachten? Das Wichtigste ist: Sobald Senioren jemanden dafür bezahlen, dass er sie im Haushalt unterstützt, ist das eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Natürlich gilt das nicht, wenn der Enkel einmal den Rasen mäht und dafür ein Taschengeld bekommt. Steht aber das Motiv des Gelderwerbs im Vordergrund und wiederholen sich die Arbeiten, dann liegt in der Regel ein Beschäftigungsverhältnis vor.
Die Senioren sind in diesem Fall dann also Arbeitgeber?
Genau. Für viele ist das sicher zunächst eine ungewohnte Situation. Das sollte sie aber nicht davon abhalten, ihre Haushaltshilfe anzumelden. Keinesfalls sollte man aus Scheu vor bürokratischen Hürden jemanden schwarz bei sich beschäftigen. Das ist strafbar und die Haushaltshilfe ist nicht versichert. Es ist nicht nur ein Sprichwort: Die meisten Unfälle passieren tatsächlich im Haushalt.
Welche Form der Beschäftigung bietet sich für eine Haushaltshilfe an?
In den meisten Fällen kommt hier ein sogenannter Minijob im Privathaushalt infrage. Er zeichnet sich dadurch aus, dass der Verdienst 556 Euro im Monat nicht überschreitet. Der Stundenlohn ist Verhandlungssache, solange er nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde liegt. Sie können die Haushaltshilfe einfach bei der Minijob-Zentrale anmelden. Das ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen in Deutschland. Die Minijob-Zentrale übernimmt dann den Großteil der Arbeitgeberpflichten, etwa die Berechnung und auch den Einzug der Abgaben. Die Senioren müssen also nicht alles selbst erledigen.
Mit welchen Abgaben müssen sie rechnen?
Auch ein Minijob ist rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeberanteil, der dafür anfällt, ist bei einer Beschäftigung im Privathaushalt aber niedriger als für Unternehmen. Er liegt bei fünf Prozent. Die Haushaltshilfe kann sich auf Antrag von der eigenen Beitragspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Ich empfehle aber, das nicht zu tun. Jeder Euro, den man in die Rentenversicherung einzahlt, dient der späteren Altersvorsorge. Außerdem erhalten Beschäftigte so mehr soziale Sicherheit: Sie erwerben damit zum Beispiel Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen. Sie sagen, die meisten Unfälle geschehen im Haushalt.
Was gibt es mit Blick auf die Unfall oder Krankenversicherung zu beachten?
Minijobber in Privathaushalten sind im Rahmen ihrer Tätigkeit unfallversichert. Auch hierfür ist ein kleiner Beitragsteil zu entrichten. Für die Krankenversicherung fallen ebenfalls fünf Prozent an. Fragen zur Krankenversicherung sollten im Einzelfall vorab mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden. Die Minijob-Zentrale meldet die Haushaltshilfe bei den jeweiligen Stellen an und organisiert die Zahlung der Arbeitgeberbeiträge.
An wen kann man sich wenden, wenn im Verlauf der Anmeldung noch einmal Fragen aufkommen?
Auch hier ist die Minijob-Zentrale der richtige Ansprechpartner. Sie informiert auf ihrer Website ausführlich zum Prozess der Anmeldung, zu Beitragsfragen und Arbeitgeberpflichten. Bleiben Unsicherheiten, können sich Interessierte auch beraten lassen. Bei steuerrechtlichen Fragen können sie sich an ihr zuständiges Finanzamt oder an ein Steuerberatungsbüro wenden.
Frau Eckert, vielen Dank für das Gespräch.
Anka Eckert

…ist Referatsleiterin Versicherung und Rente der Abteilung Leistungskoordination. Mit ihren Kolleginnen und Kollegen erarbeitet sie Stellungnahmen und Zuarbeiten zu aktuellen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung und informiert die Sachbearbeitung zu deren Anwendung.
Sie suchen eine Haushaltshilfe?
Auf der Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale finden Sie Haushaltshilfen in Ihrer Umgebung und können selbst Stellenanzeigen erstellen: www.haushaltsjobboerse.de