Rentensplitting: Halbe-halbe bei der Rente

Erwerbsgeminderte Menschen können sich nun sechs Monate auf dem Arbeitsmarkt testen. Ihr Rentenanspruch bleibt erhalten.

Glückliche Familie sitzt zusammen auf dem Sofa und schaut sich etwas auf einem Tablet an.
Darum sollten Sie diesen Artikel lesen:
  • Beim Rentensplitting können Ehe- oder Lebenspartner ihre Rentenansprüche gerecht teilen.
Text: Silke Mertins
Rente
01/2024

Rentensplitting ist eine Möglichkeit für Eheleute oder Lebenspartner, ihre Rentenansprüche partnerschaftlich aufzuteilen. Der Partner oder die Partnerin mit dem größeren Einkommen und damit auch höheren Ansprüchen gibt dabei Rentenpunkte ab. Ein Rentensplitting ist möglich, wenn die Heirat vor 2002 erfolgte und beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sind oder wenn die Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde. Zudem müssen beide 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten auf ihrem Versicherungskonto haben. Beide Partner müssen ihr Erwerbsleben abgeschlossen haben. Stirbt der Ehemann oder die Ehefrau, kann sich der überlebende Partner entweder für das Rentensplitting oder eine Hinterbliebenenrente entscheiden.

Weitere Infos: t1p.de/DRV-Rentensplitting

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