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Minijobs anmelden

Eine Haushaltshilfe anzumelden, dauert nur wenige Minuten. Die Minijobber profitieren davon, aber auch die Arbeitgeber.

Ein junger Mann trägt gelbe Gummihandschuhe und reinigt mit einem Tuch und einem Reinigungsmittel eine Holzoberfläche in einem modern eingerichteten Wohnzimmer. Auf dem Tisch stehen eine kleine Pflanze und eine Schale mit Snacks. Im Hintergrund sind Zimmerpflanzen, Regale, ein Sofa und ein großes Fenster zu sehen. Der Mann wirkt konzentriert bei der Hausarbeit.
Darum sollten Sie diesen Artikel lesen:

Eine Haushaltshilfe legal anzumelden, dauert nur wenige Minuten – und bringt viele Vorteile: für Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, aber auch für die Minijobber. Sie sichern Rentenansprüche, vermeiden rechtliche Risiken und profitieren sogar steuerlich. Warum sich die Anmeldung doppelt lohnt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Rente
03/2025

Die Zahl der Minijobs in Privathaushalten ist im Jahr 2024 leicht zurückgegangen. Das zeigt der jüngste Quartalsbericht der Minijob-Zentrale, die bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelt ist. Aktuell sind dort 257.565 Haushaltshilfen gemeldet. Dabei dauert es nur wenige Minuten, um einen Minijobber online zu registrieren. Alternativ kann die Anmeldung auch telefonisch erfolgen, was ebenfalls sehr wenig Zeit in Anspruch nehme, betont der Bericht. 

Vorteile bringt diese Anmeldung beiden Seiten: Der Minijobber ist sozial abgesichert, zum Beispiel im Falle eines Unfalls, und bei der Rente zählen die Minijob-Zeiten ebenfalls. Dies gilt umso mehr, wenn für den Minijobber Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Und wer als Privatperson zum Beispiel eine Reinigungskraft oder Gartenhilfe auf Minijob-Basis angestellt hat, kann wiederum die Kosten bei der Steuererklärung geltend machen und erhält bis zu 20 Prozent als Steuerermäßigung erstattet – bis zu 510 Euro jährlich. 

Ohne eine Registrierung handelt es sich um Schwarzarbeit. Eine Haushaltshilfe zu beschäftigen, ist also gesetzeswidrig, wenn die Minijob- Zentrale nicht darüber in Kenntnis gesetzt wird. Allein die Nichtanmeldung kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Der komplette Bericht unter:
t1p.de/minijob-quartalsbericht
Zu den Erklärvideos:
www.youtube.com/@MinijobZentrale

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