Infografik: Einmal um die ganze Welt
Wer im Ausland arbeitet, zahlt auch dort in die Rentenversicherung ein – meistens. Ob man einen Job in Frankreich oder Taiwan hat, macht einen großen Unterschied. Ein Überblick.
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Arbeiten im europäischen Ausland
Tobias Veron (42) ist Außenhandelskaufmann und arbeitet bei einem Pariser Textilunternehmen. Der Saarländer ist entsprechend in Frankreich sozialversichert. In der EU gilt das koordinierte Europarecht, unter anderem auch für die Rentenversicherung. Das heißt: Es werden die jeweiligen nationalen Versicherungszeiten elektronisch ausgetauscht und zum Vorteil der Betroffenen zusammengerechnet.
Überblick: Arbeiten im europäischen Ausland
- Die Rentenversicherungszeiten können addiert werden, um die Mindestversicherungszeit leichter zu erreichen.
- Die Daten zur Rente können ausgetauscht und geprüft werden.
- Die Versicherungszeiten werden auch für die Prüfung bei einer Reha-Leistung in Deutschland berücksichtigt.
- Die Angehörigen erhalten im Todesfall eine Hinterbliebenenrente, wenn man in Deutschland und einem anderen Land gearbeitet hat.
- Es ist möglich, in Deutschland eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
- Rentenansprüche werden im Gastland erworben.
Arbeiten in einem Land mit Sozialversicherungsabkommen
Lisa Hübner (29) forscht in der Autoindustrie an Materialen, die die schützende Wirkung von Schildkrötenpanzern imitieren. Ihr Arbeitgeber hat die Bionikerin für zwei Jahre auf die Philippinen entsandt. Durch das Sozialversicherungsabkommen ist sie für die Dauer der Entsendung nur dem deutschen Recht unterstellt und muss keine Beiträge zur philippinischen Rentenversicherung zahlen. Wäre Lisa nicht entsandt und würde dort Beiträge zahlen, könnten ihre Versicherungszeiten zusammen
Überblick: Arbeiten in einem Land mit Sozialversicherungsabkommen
- Die Rentenversicherungszeiten können addiert werden, um die Mindestversicherungszeit leichter zu erreichen.
- Die Daten zur Rente können ausgetauscht und geprüft werden.
- Es werden nur Beiträge in Deutschland gezahlt, wenn man in ein anderes Land entsandt wurde.
- Die Versicherungszeiten werden auch für die Prüfung bei einer Reha-Leistung in Deutschland berücksichtigt.*
- Die Angehörigen erhalten im Todesfall eine Hinterbliebenenrente, wenn man in Deutschland und einem anderen Land gearbeitet hat.
- Es ist möglich, in Deutschland eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
- Rentenansprüche werden im Gastland erworben.**
* sofern dies im Sozialversicherungsabkommen vorgesehen ist.
** Es sei denn, man ist als Entsandter nicht im Gastland versichert.
Arbeiten im vertragslosen Ausland
Thomas Augustin (53) arbeitet für ein großes Bauunternehmen in Taiwan. Er zahlt dort unter anderem in die Rentenversicherung ein und erwirbt in dieser Zeit nur in Taiwan Ansprüche. Seine Versicherungszeiten können nicht zusammengerechnet werden. In manchen Ländern des vertragslosen Auslands gibt es allerdings keine Rentenversicherung.*
* Thomas Augustin könnte zusätzlich bei der Deutschen Rentenversicherung einzahlen. Eine Möglichkeit ist, sich freiwillig zu versichern. Dann erwirbt er Ansprüche auf Alters- und Hinterbliebenenrente. Er sollte sich auf jeden Fall bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Überblick: Arbeiten im vertragslosen Ausland
- Rentenansprüche werden im Gastland erworben.